Rechtsgrundlage der Privathaftpflichtversicherung

Wo sind die rechtlichen Grundlagen der Privathaftpflichtversicherung festgelegt? Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt alle Belange rund um Versicherungsverträge. In 99 Paragrafen sind hier die rechtlichen Vorschriften, die für alle Versicherungen gelten, dargestellt. In weiteren 109 Paragrafen folgen die Bestimmungen für die einzelnen Versicherungen. Für die Privathaftpflichtversicherung sind die Paragrafen 100 bis 124 relevant, welche die Leistung, den Fälligkeitsanspruch, das Kündigungsrecht und viele weitere Aspekte bis ins Detail erläutern. Die private Haftpflichtversicherung zählt, obwohl der Abschluss freiwillig ist, zu den wichtigsten Versicherungen, die man eigentlich auch haben muss. Sie tritt dann ein, wenn durch eigenes Handeln einem Dritten ein Schaden entsteht, sofern dieser Schaden durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder durch eine Erhöhung der Gefährdung für andere resultiert, also durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Ein Nebeneffekt der Haftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz, der dadurch gewährleistet wird, dass die Versicherung Schadensfälle überprüft und so entscheidet, ob die Ansprüche von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer gerechtfertigt sind. Ist man noch nicht im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung kann man eine günstige Privathaftpflichtversicherung online finden.

Was ist in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert, was nicht?

Wichtige Grundlage für das Greifen der privaten Haftpflichtversicherung ist der private Rahmen, in der ein Schadenfall entstanden ist. Nicht abgesichert sind Schäden, die im Rahmen des ausgeübten Berufes, einer Vereinstätigkeit oder einer sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Es handelt sich also um eine Versicherung, welche die Risiken des typischen Alltagslebens abdeckt. Nicht inbegriffen sind Schäden, die durch die Nutzung eines Fahrzeuges entstehen. Hierfür muss eine zusätzliche Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Ebenso sind Schäden durch die Tierhaltung und das Jagen nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine wichtige Zusatzleistung, die gegen einen Aufpreis abgesichert werden kann, ist die sogenannte Ausfalldeckung. Da der Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung freiwillig ist, besitzen auch nur 67 Prozent der Menschen in Deutschland diese Versicherung. Wird man durch jemanden geschädigt, der diese Versicherung nicht besitzt und kein Geld hat, um den Schaden zu begleichen, bleibt der Schaden häufig unbezahlt. Mit Ausfalldeckung übernimmt die eigene Versicherung den Schaden, der durch einen zahlungsunfähigen Dritten entsteht.

4.7/571 ratings