• Home
  • Rechtstipps
  • Abmahnungen des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahnungen des Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahnungen geschehen häufig in Handel und Gewerbe und zwar zum Beispiel häufig aus Gründen des unlauteren Wettbewerbs oder des Urheberrechts.

Zusätzlich gibt es jedoch auch Erfahrungen mit nicht absolut gerechtfertigten Abmahnungen und dieses Unwesen gilt es zu bekämpfen. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.. Aus diesen Gründen kursieren auch viele Artikel aufgrund von Abzocken im Internet.

Allerdings gilt es beide Fälle ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Abmahnung sollte man in keinem Fall ignorieren, sondern sich professionelle Hilfe und Beratung holen.

Hilfen gegen das Unwesen überzogener Abmahnungen

Der Auftritt im Internet macht zahlreiche Gewerbetreibende angreifbar für dubiose Geschäftsmodelle. Das Unwesen der zahlreichen Abmahnungen greift dabei immer mehr um sich. Wer beispielsweise ein Bild oder einen Begriff nicht aus sicheren Quellen nutzt kann sich schon eine solche Abmahnung einhandeln. Häufig sind hierbei auch noch die Summen der Forderungen völlig überzogen.

Mitglieder des oben genannten Vereins können auf die professionelle Hilfe der Agierenden setzen. Häufig werden Abmahner mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgebremst. Diese Selbsthilfe-Organisation scheut auch gerichtliche Schritte nicht, damit diesem Treiben Einhalt geboten wird. Der Verein schließt mit dem Abmahner einen Vertrag und dieser wird dadurch in den Möglichkeiten Abmahnungen zu diesem und ähnlichen Delikten weiterhin abzuschicken erheblich eingeschränkt.

Welche Gründe führen zur Abmahnung?

Zahlreiche Gründe werden herangezogen und Online Shops oder Seitenbetreiber sollten sich gründlich informieren um die Rechtssicherheit zumindest in einem umfangreichen Maß zu gewährleisten. Eine 100 % Sicherheit gibt es im weltweiten Netzt ohnehin nicht, doch in jedem Fall sollte man sich zur Wehr setzen.

Die häufigsten Abmahngründe:

• Verletzungen des Markenrechts

• Verletzungen des Urheberrechts

• Verletzungen des Wettbewerbsrechts

• Verletzungen des Medienrechts

• Verletzungen des Internetrechts

Tipp: Professionelle Helfer beraten und geben Unterstützung, wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist und zudem die Forderungen progressiv eingetrieben werden sollen.

Zahlreiche Anwälte widmen sich ebenfalls diesem ständig wachsenden Druck der Abmahner. Allerdings steht in diesen Fällen zumeist Anwalt gegen Anwalt, denn viele neue Kanzleien haben dieses Geschäftsfeld als lukrativen Erwerb für sich entdeckt.