Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen

Für viele Menschen ist der eigene Garten einer ihrer absoluten Lieblingsorte, der zum Entspannen einlädt. Die Terrasse ist hier die entsprechende Ruheoase und erweitert den Wohnraum innerhalb der eigenen vier Wände um einen schönen Platz im Freien. Grillabende im Sommer oder auch ein sonntägliches Frühstück in der Sonne sind absolute Highlights, die die Terrasse zu einem Dreh- und Angelpunkt des Eigenheims machen. Leider scheint aber nicht immer die Sonne, was jedoch keineswegs bedeutet, dass die Terrasse nur bei gutem Wetter zum Verweilen einlädt. Nicht nur als Regen- und Windschutz, sondern auch als Sonnenschutz bieten sich Terrassenüberdachungen an, die die Terrasse komplettieren. Wer seine Terrasse überdachen möchte, sollte sich nicht nur Gedanken darüber machen, wie das Ganze gelöst werden soll, sondern zunächst auch die rechtliche Seite hinterfragen. In vielen Fällen können schließlich Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen erforderlich sein.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob man überhaupt eine Baugenehmigung für die geplante Terrassenüberdachung benötigt. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, denn in Sachen Baurecht existieren zum Teil erhebliche landesrechtliche Unterschiede. Die Rechtslage kann somit von Bundesland zu Bundesland variieren. Ausschlaggebend dafür, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, ist somit der Ort, an dem die Terrassenüberdachung errichtet werden soll. Aus diesem Grund sollte man sich an das örtlich zuständige Bauamt wenden und dort sein Anliegen vortragen. Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist, kann von der Tiefe, der Grundfläche und/oder dem Abstand zur Nachbargrenze abhängen. Es muss somit stets im Einzelfall erörtert werden, ob eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung erforderlich ist oder nicht.

Was passiert, wenn keine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung vorliegt?

Eigentümer, die sich keine Gedanken über etwaige Genehmigungen machen oder der festen Überzeugung sind, ihre Terrassenüberdachung sei genehmigungsfrei, erleben zuweilen eine böse Überraschung. Ist doch eine Baugenehmigung von Gesetzes wegen erforderlich, handelt es sich bei der ohne Genehmigung errichteten Überdachung der Terrasse um einen sogenannten Schwarzbau. Schlimmstenfalls meldet sich die Behörde dann mit einer Beseitigungsverfügung und verlangt dementsprechend den Abriss der nicht genehmigten Terrassenüberdachung. Auch ein Bußgeldbescheid ist nicht unwahrscheinlich. Eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung, die ohne Baugenehmigung errichtet wurde, kann somit für großen Ärger sorgen.

Wie kann man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung beantragen?

Dass es sinnvoll ist, sich mit dem Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung vorab mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und dort die Genehmigung einzuholen, steht außer Frage. Selbst wenn das Ganze genehmigungsfrei ist, ist es ratsam, sich diese Auskunft schriftlich geben zu lassen. Der Antrag auf Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung muss grundsätzlich die folgenden Unterlagen umfassen:

  • Bauantragsformular
  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • Bauzeichnung von der geplanten Terrassenüberdachung
  • Lageplan des Grundstücks (vom Vermessungsamt)
  • Berechnung vom Statiker

In den meisten Fällen ist es ratsam, sich für die erforderlichen Behördengänge Unterstützung zu suchen. Die Baufirma verfügt hier über umfassende Erfahrungen, wobei mitunter auch der Gang zum Anwalt empfehlenswert ist. Zugleich sollten sich Bauherren auch selbst ein gewisses Wissen aneignen, um die Abläufe nachvollziehen und die Sachlage einschätzen zu können.