• Home
  • Rechtstipps
  • Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Das TKG (Telekommunikationsgesetz) regelt den Wettbewerb der Anbieter im Telekommunikationsbereich. Vor allem der zweite Teil des Gesetzes ist für die Kunden interessant, denn darin erfolgt die Marktregulierung. Noch immer gibt es zahlreiche gültige Passagen, die zum Nachteil der Kunden ausfallen, doch mit jeder Änderung wird das Telekommunikationsgesetz ein Stück kundenfreundlicher, wie die letze Änderung beweist. Die Rufnummernmitnahme wurde erleichtert und laufende Verträge lassen sich nach einem Umzug nun leichter kündigen. Aber auch zum Thema Warteschleifen und zur Kostenansage bei Call-by-Call-Anbietern machte der Gesetzgeber sich Gedanken und hat bereits im Mai 2012 den Verbraucherschutz des Telekommunikationsgesetztes verbessert.

Warteschleifen und Kündigung bei Umzug

Bisher waren die Minuten, die ein Kunde in der Warteschleife einer Hotline verbrachte, oft mit Kosten verbunden. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass hier eine stufenweise Veränderung angebracht ist. Die ersten beiden Minuten in der Warteschleife sind somit nun kostenlos und Verbraucherschützer begrüßen diese Regelung, obwohl sie auch befürchten, dass Kunden nun mehrmals anrufen müssen, wenn sie aus der Warteschleife “fliegen”, weil kein freier Mitarbeiter zur Verfügung steht. Eine weitere Änderung gab es für die Kündigung beim Umzug. Wenn der bisherige Anbieter nach einem Umzug nicht mehr die vereinbarte Leistung erbringen konnte, hatte der Kunde trotzdem kein Kündigungsrecht. Das wurde nun korrigiert und nun haben Kunden bis zu drei Monate nach ihrem Umzug Zeit, den Vertrag zu kündigen, wenn ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht bereitstellen kann.

Die vorzeitige Rufnummernmitnahme wird ist nun möglich

Bisher konnte eine Rufnummer nur beim Vertragsende mitgenommen werden. Nun kann auch bei einem vorzeitigen Wechsel des Anbieters die alte Mobilfunknummer einfach mitgenommen werden. Die meisten Anbieter haben dazu bereits ihr Bestellformular geändert. Mehr dazu unter deutschlandsim.de, der Webseite eines günstigen Anbieters mit Kostenlimit. Solange die Portierung der Rufnummer nicht abgeschlossen ist, muss der alte Anbieter seinen Kunden weiterversorgen. Damit entstehen auch Geschäftskunden keine Nachteile, denn sie können lückenlos von ihren Kunden und Partnern erreicht werden. Unter folgender Webseite sind detaillierte Informationen erreichbar und Sparfüchse werden sich auch über die Angebote freuen.

Call-by-Call-Dienste müssen Preise ansagen

Dass ein Anruf teurer wird als gedacht, ist sicherlich schon jedem einmal passiert, doch nun sollen neben den Mehrwertdiensten auch die Call-by-Call-Anbieter ihre Preise schon vor dem Erreichen der Entgeltpflicht ansagen müssen. Das TKG hält dazu fest, dass Minutenpreise oder die Kosten für Datenvolumen mit Mehrwertsteuer und allen anderen Preisanteilen angesagt werden müssen und der Kunde dann noch die Gelegenheit erhält, die Verbindung kostenfrei zu unterbrechen.

Bildquelle: Autor: Darekm135; CC