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Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026

Kann man eine Rente erben? Was mit der Rente beim Tod passiert

Die gesetzliche Rente kann man nicht erben: Sie wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Rentner stirbt, danach gezahlte Beträge holt der Rentenversicherungsträger zurück. An ihre Stelle tritt für Ehegatten und Kinder die Hinterbliebenenrente, deren erste drei Monate nach dem Todesmonat in voller Höhe der bisherigen Rente gezahlt werden.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Ist die gesetzliche Rente vererbbar?

Verstirbt ein Rentner, stellt sich für Hinterbliebene mitunter die Frage, ob sie auch die Rentenansprüche des Verstorbenen erben. Diese Annahme liegt nahe, schließlich ist die Erbschaft in der deutschen Gesetzgebung als Rechtsnachfolge gestaltet. § 1922 BGB entsprechend geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf die Erben über. Obgleich eine Erbschaft eine Gesamtrechtsnachfolge darstellt, bestehen einige Ausnahmeregelungen. Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel eine Ehe oder ein Arbeitsvertrag, sind hiervon ausgenommen.

Dazu gehört auch der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.[1] Was bis dahin fällig war, steht den Erben zu. Einen weiterlaufenden Rentenanspruch erben sie nicht; ihn ersetzt die Hinterbliebenenrente, die Ehegatten und Kinder aus eigenem Recht bekommen.

Was passiert mit der Rente nach dem Tod?

Die Rente wird am Monatsende für den laufenden Monat gezahlt. Die Zahlung für den Sterbemonat bleibt: Ist sie auf das bisherige Konto überwiesen worden, ist der Anspruch der Erben damit erfüllt.[1]

Zahlungen für die Zeit nach dem Tod gelten als unter Vorbehalt erbracht. Die Bank muss sie an den Rentenversicherungsträger zurücküberweisen, wenn er sie zurückfordert. Ist das Geld schon abgehoben oder weitergeleitet, haften die Empfänger und die Verfügungsberechtigten über das Konto, also oft die Erben oder Bevollmächtigten.[1] Heben Sie deshalb Renten nach dem Todesmonat nicht ab.

Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?

  • Kleine Witwen- oder Witwerrente: für Ehegatten, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hat; längstens für 24 Kalendermonate.[1]
  • Große Witwen- oder Witwerrente: ohne zeitliche Grenze, unter anderem bei Erziehung eines Kindes, Erwerbsminderung oder Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze. Sie beträgt nach dem Sterbevierteljahr 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.[1]
  • Waisenrente: für Kinder des Verstorbenen.

Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Den Antrag müssen Sie nicht sofort stellen; Hinterbliebenenrenten werden bis zu zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt.[2] Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt.

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Was ist das Sterbevierteljahr, und wie bekommt man den Vorschuss?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt, und Einkommen wird nicht angerechnet.[2]

Beispiel: Der Ehemann stirbt am 10. März. Seine Rente für März bleibt. Von April bis Juni erhält die Witwe Witwenrente in Höhe seiner vollen Rente, ab Juli die große Witwenrente mit 55 Prozent, auf die dann eigenes Einkommen angerechnet werden kann.

Hat Ihr Partner bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr beantragen. Das Formular gibt es beim Renten Service der Deutschen Post AG; oft stellt den Antrag gleich das Bestattungsinstitut.[2]

Wird Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, nach dem Sterbevierteljahr. Eigenes Einkommen, das mit einer Witwen- oder Witwerrente zusammentrifft, wird angerechnet, solange der Rentenartfaktor nicht mindestens 1,0 beträgt. Anrechenbar ist nur das Einkommen, das monatlich das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt; der Freibetrag steigt für jedes waisenrentenberechtigte Kind um das 5,6-Fache. Vom Rest werden 40 Prozent angerechnet.[1]

Als Einkommen zählen bei Renten wegen Todes auch Vermögenseinkommen. Wer Geld erbt, bekommt also nicht wegen der Erbschaft weniger Witwenrente, wohl aber möglicherweise wegen der Zinsen und Erträge daraus.

Kann man eine Riester-Rente erben?

Hat der Erblasser zu Lebzeiten frühzeitig fürs Alter vorgesorgt und eine Riester-Rente abgeschlossen, kann das Guthaben durchaus vererbt werden. Die eingezahlten Beiträge sind demnach nicht verloren, wenn der Berechtigte verstirbt. Die staatliche Förderung bleibt aber nur in bestimmten Fällen erhalten:

  • Ehegatte: Wird das Guthaben auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, ist das keine schädliche Verwendung, wenn die Eheleute nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten.
  • Hinterbliebenenrente aus dem Vertrag: Zahlt der Vertrag eine Hinterbliebenenrente an die darin genannten Hinterbliebenen, bleibt die Förderung ebenfalls erhalten.
  • Andere Erben: Bei einer Auszahlung im Todesfall sind die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen; der Rest geht an die Erben.[3]

Private Rentenversicherungen mit Bezugsrecht fallen nicht in den Nachlass: Das Geld geht direkt an den Bezugsberechtigten. Ausführlich zu Riester und gesetzlicher Rente im Nachlass: Riester und gesetzliche Rente im Nachlass.

Wird die eigene Rente wegen einer Erbschaft gekürzt?

Nein. Die eigene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von den eigenen Beiträgen ab, nicht vom Vermögen. Eine Erbschaft kürzt sie nicht. Anders ist es bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss das gesamte verwertbare Vermögen einsetzen, also auch eine Erbschaft oberhalb des Schonvermögens. Bei der Witwenrente zählen nach dem Sterbevierteljahr die Erträge aus dem ererbten Vermögen als Einkommen.

Ob und wie viel Erbschaftsteuer auf das Erbe selbst anfällt, steht unter Freibeträge bei der Erbschaftsteuer.

Wer ist zuständig?

Hinterbliebenenrente

Der Rentenversicherungsträger des Verstorbenen; den Vorschuss für das Sterbevierteljahr zahlt der Renten Service der Deutschen Post.[2]

Sozialgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Auch interessant: Riester und gesetzliche Rente im Nachlass

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung): § 46 · § 67 · § 97 · § 102 · § 118
  2. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente (11.08.2026)
  3. § 93 Einkommensteuergesetz: Schädliche Verwendung (Riester)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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