Erben mit Auslandsbezug

In der Theorie sorgen das Staatsangehörigkeits- und das Wohnsitzprinzip bei Erbfällen mit Auslandsbezug rasch für Klarheit und lassen keine Fragen offen. In der Praxis sieht dies allerdings vollkommen anders aus, denn nicht selten entstehen juristische Konflikte zwischen den Erbrechtsordnungen der an dem Erbfall beteiligten Staaten. In Anbetracht dessen ist es dringend anzuraten, sich juristischen Beistand zu suchen, denn ohne eine fachmännische Beratung ist man als Laie in internationalen Erbfällen verloren. Im Rahmen internationaler Erbfälle erweist es sich zudem als besonders sinnvoll, mit einem Testament vorzusorgen. Viele Staaten setzen beispielsweise auf das Wohnsitzprinzip, erlauben Testatoren aber eine Rechtswahl. Hierzu muss man lediglich ein ordnungsgemäßes Testament errichten. Um dies korrekt zu machen und zugleich die richtige Entscheidung zu treffen, sollte man unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen, der mit den Erbrechtssystemen der beiden relevanten Staaten vertraut ist. Auf diese Art und Weise kann man bestmöglich für seinen Nachlass vorsorgen und sich die Bestimmungen des gewählten Erbrechts zunutze machen.

Liegt kein Testament mit gültiger Rechtswahl vor, sollten sich die Erben Gedanken darüber machen, welches Erbrecht sie bevorzugen. Mitunter kann es recht große Unterschiede geben, weshalb eine ausführliche Beratung bei einem erfahrenen und auf internationale Erbfälle spezialisierten Rechtsanwalt unbedingt erforderlich ist. Unter anderem hinsichtlich des Pflichtteils kann es diesbezüglich gravierende Differenzen geben, über die sich die Erben im Klaren sein sollten. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass viele Länder für im Nachlass befindliche Immobilien Sonderregeln haben, so dass hier keine Rechtswahl möglich ist. Häufig werden Nachlassimmobilien nach dem Erbrecht des Landes behandelt, in dem sie sich befinden.

Kommt es zu einem Erbfall mit Auslandsberührung, muss man somit viele Aspekte berücksichtigen und vieles bedenken. Zunächst gilt es aber herauszufinden, ob ein Erbrecht mit Wohnsitzprinzip zur Anwendung kommt. Da dies mitunter gar nicht so einfach gesagt werden kann, sollten sich juristische Laien stets auf den Weg zu einem kompetenten Rechtsanwalt machen.

Das Wohnsitzprinzip und die Kollision unterschiedlicher Erbrechtssysteme

Auf den ersten Blick erscheint das Wohnsitzprinzip sehr simpel und regelt auf einfache Art und Weise die Zuständigkeiten in internationalen Erbfällen. Ganz so einfach ist es oftmals aber nicht, da nicht beide beteiligten Staaten immer auf das gleiche Prinzip zurückgreifen. So kommt es immer wieder zu einer Kollision unterschiedlicher Erbrechtssysteme, was den gesamten Erbfall deutlich komplizierter gestaltet.

Die Komplexität eines internationalen Erbfalls trotz Wohnsitzprinzip im letzten Wohnsitzland des verstorbenen Erblassers lässt sich am besten mithilfe eines Beispiels veranschaulichen. Geht man davon aus, dass ein Deutscher zu Lebzeiten nach Brasilien ausgewandert ist, stellt sich in dessen Todesfall unweigerlich die Frage, wie der Erbfall zu behandeln ist. Dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Staatsangehörigkeitsprinzip zufolge, ist in diesem Beispiel auf jeden Fall das deutsche Erbrecht zuständig. Der brasilianische Staat fühlt sich allerdings ebenfalls zuständig, schließlich ist für ihn der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers entscheidend.

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