Das Haus zu Lebzeiten überschreiben

Vielen Menschen bedeuten die eigenen vier Wände enorm viel, wenn nicht sogar alles. Angesichts der Tatsache, dass man viel Liebe und Mühe sowie sein gesamtes Kapital ins Eigenheim gesteckt und dieses außerdem über viele Jahrzehnte abbezahlt hat, ist der hohe Stellenwert des eigenen Hauses selbstverständlich. Bauherren und Immobilienkäufer setzen aus den unterschiedlichsten Gründen auf ein eigenes Haus. Die Möglichkeit, sein eigener Herr in den vier Wänden zu sein, ist häufig ein entscheidender Aspekt. Zudem schafft man so bleibende Werte, kann mietfrei wohnen und auf diese Art und Weise für den eigenen Lebensabend vorsorgen, schließlich handelt es sich bei dem Eigenheim um eine günstige Wohnmöglichkeit sowie eine stabile Anlage.

Vorzeitige Übertragung des Hauses

Für den Erwerb einer Immobilie sprechen somit viele Dinge. Oftmals ist auch der Wunsch, seinen Lieben etwas Bleibendes zu hinterlassen, ein entscheidender Faktor. Immobilieneigentümer sollten sich schon frühzeitig Gedanken über die Übertragung ihres Eigenheims machen und zunächst die Frage stellen, ob sie eine lebzeitige Übertragung bevorzugen oder ihr Eigenheim vererben möchten. Als juristischer Laie hat man mitunter Schwierigkeiten zu beurteilen, welche Variante sinnvoller und wirtschaftlicher ist und sollte aus diesem Grund einen Juristen aufsuchen, der sich hiermit auskennt. So hat man einen kompetenten Fachmann an seiner Seite, der mit dem Erbrecht sowie Schenkungen bestens vertraut ist. Nicht selten tendieren Eigentümer ohnehin zu einer Immobilienschenkung, was für gewöhnlich ganz praktische Gründe hat. Anders als bei einer Erbschaft kann man im Rahmen einer Schenkung selbst aktiv werden und alles zu Lebzeiten regeln. So muss man nicht fürchten, dass der letzte Wille unberücksichtigt bleibt oder die Immobilie aufgrund von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sogar veräußert werden muss.

Vorteile und Risiken einer Immobilienschenkung

Die praktischen Vorteile einer Immobilienschenkung liegen somit klar auf der Hand. Der Eigentümer kann sein Eigenheim zu Lebzeiten übertragen und so vollkommen unabhängig bestimmen, wer das Haus erhalten soll. Auch wenn man für den eigenen Erbfall zu Lebzeiten vorsorgen kann, bleibt man als Erblasser in einer eher passiven Rolle. Im Gegensatz dazu wird man im Zuge einer Immobilienschenkung aktiv und kann die Übertragung seines Hauses selbst in die Hand nehmen.

Trotz dieser Vorteile sollte man sich im Rahmen einer Immobilienschenkung vor Augen führen, dass man sämtliche Eigentumsrechte an den eigenen vier Wänden an den Beschenkten abtritt. Dieser ist dann der neue Eigentümer und kann selbstverständlich frei entscheiden, was mit dem Haus geschieht. Insbesondere Immobilieneigentümer, die zwar frühzeitig vorsorgen möchten, aber ihren Lebensabend im eigenen Haus verbringen wollen, sollten eine Immobilienschenkung gut überdenken. Um zu verhindern, dass man nach der Schenkung aus der Immobilie, für die man viele Jahre hart gearbeitet hat, ausziehen muss, weil der Beschenkte das Haus für sich beansprucht oder verkaufen möchte, sollte man im Schenkungsvertrag unbedingt ein Wohnrecht definieren. So kann man weiterhin in dem Haus bleiben, ohne der Eigentümer sein zu müssen.

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