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Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026

Erbenermittlung: Wer sucht die Erben, wenn sie unbekannt sind?

Sind die Erben unbekannt, sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses und kann einen Nachlasspfleger bestellen, der die Erben sucht. Werden in angemessener Frist keine Erben gefunden, stellt das Gericht nach einer öffentlichen Aufforderung fest, dass der Staat erbt.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit

Wann ist eine Erbenermittlung nötig?

Mitunter gestaltet es sich recht schwierig, die Erben des verstorbenen Erblassers ausfindig zu machen. Ist dies der Fall, kommt es zu einer Erbensuche. Vor allem wenn der verstorbene Erblasser keine gewillkürte Erbfolge in einem Testament definiert hat und somit die gesetzliche Erbfolge für das Nachlassverfahren maßgebend ist, kann es dazu kommen, dass zunächst ermittelt werden muss, wer erbberechtigt ist. Entferntere Verwandte, die hierdurch möglicherweise zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden, gehören oftmals nicht zum engeren Umfeld des Erblassers und müssen daher erst einmal ausfindig gemacht werden.

Bei der sogenannten Erbenermittlung handelt es sich somit um die Suche nach den nächsten Verwandten des Verstorbenen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge einen Anspruch auf den Nachlass haben. Wer das ist, ergibt sich aus den Erbenordnungen; siehe Gesetzliche Erbfolge.

Was macht das Nachlassgericht?

Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht; das gilt auch, wenn der Erbe unbekannt ist. Es kann Siegel anlegen, Geld und Wertsachen hinterlegen, ein Nachlassverzeichnis aufnehmen lassen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Nachlasspfleger bestellen.[1] Alternativ kann also auch ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger die Rolle des Erbenermittlers übernehmen. Er verwaltet den Nachlass und sucht die Erben, oft mit Hilfe von Genealogen, die als Familienforscher die familiären Verhältnisse aufklären.

Eine allgemeine bundesgesetzliche Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von sich aus zu suchen, gibt es nicht; im Erbscheinsverfahren ermittelt das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen aber von Amts wegen.[2] In Bayern hat das Nachlassgericht die Erben von Amts wegen zu ermitteln; das unterbleibt, wenn kein Grundstück zum Nachlass gehört und nach den Umständen kein Nachlass über die Beerdigungskosten hinaus vorhanden ist.[3]

Was passiert, wenn keine Erben gefunden werden?

Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, stellt das Nachlassgericht fest, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Vorher muss es öffentlich zur Anmeldung der Erbrechte auffordern, außer die Kosten wären im Verhältnis zum Nachlass unverhältnismäßig hoch. Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn es nicht binnen drei Monaten nach Ablauf der Anmeldefrist nachgewiesen wird.[1]

Die Feststellung begründet nur die Vermutung, dass der Staat gesetzlicher Erbe ist. Ein später auftauchender echter Erbe kann sein Erbrecht weiterhin geltend machen.[1] Wie die Verteilung dann läuft, beschreibt Kein Erbe vorhanden.

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Wie arbeiten gewerbliche Erbenermittler?

Professionelle Erbenermittler suchen auf eigene Rechnung oder im Auftrag eines Nachlasspflegers nach den Erben. Finden sie einen Erben, bieten sie ihm meist an, gegen eine Beteiligung am Erbe zu verraten, um welchen Erbfall es geht, und die Abwicklung zu übernehmen. Das Honorar ist frei vereinbar und wird meist als Prozentsatz des Erbteils festgelegt.

Worauf Sie achten sollten:

  • Keine Vorkasse: Seriöse Erbenermittler verlangen Geld erst aus dem Erbe.
  • Kein Zeitdruck: Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben und prüfen Sie sie in Ruhe.
  • Selbst nachfragen: Wer einen Hinweis auf einen Erbfall hat, kann beim Nachlassgericht nachfragen und bei eigener Berechtigung Sterbe- und Geburtsurkunden selbst beschaffen.
  • Leistung prüfen: Was genau übernimmt der Ermittler, wer trägt Kosten für Urkunden, Übersetzungen und Erbschein?

Welche Unterlagen helfen bei der Erbensuche?

Ohne personenbezogene Daten kommt man bei der Erbensuche nicht weiter. Grundlage sind die Personenstandsregister: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden belegen die Verwandtschaft zum Erblasser. Personenstandsurkunden erhalten die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ihre Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, etwa ein Erbenermittler, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Ist der zuletzt verstorbene Beteiligte seit 30 Jahren tot, genügt ein berechtigtes Interesse.

Weitere Quellen sind Kirchenbücher, Archive und Melderegister. Im Erbscheinsverfahren weisen die Erben ihre Verwandtschaft ebenfalls mit Personenstandsurkunden nach; siehe Erbschein.

Wie vermeidet der Erblasser eine Erbensuche?

Wer keine nahen Angehörigen hat, sollte ein Testament errichten und die Erben darin mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift benennen. Hilfreich sind außerdem ein Ersatzerbe und ein Testamentsvollstrecker. Wer niemanden bedenken will, kann auch eine gemeinnützige Einrichtung einsetzen.

Wer ist zuständig?

Nachlasssicherung und Nachlasspflegschaft

Das Nachlassgericht beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1960 · § 1964 · § 1965
  2. § 26 FamFG: Ermittlung von Amts wegen
  3. Art. 37 Bayerisches Gerichtsverfassungsausführungsgesetz (AGGVG): Ermittlung der Erben

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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