Insolvenzordnung: Was passiert bei einem Schutzschirmverfahren?

Mit Hilfe des Insolvenzrechts können Schuldner die eigene Zahlungsfähigkeit wieder in das richtige Gleichgewicht bringen. Dies ist in Deutschland sowohl für Firmen, als auch für Privatpersonen möglich. Bei Firmen oder auch natürlichen Personen gilt in bestimmten Fällen das Regelinsolvenzverfahren oder aber die Verbraucherinsolvenz. Am Ende des Verfahrens steht letzten Endes die sogenannte Restschuldbefreiung.

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

Ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht wird zunächst geprüft. Die Insolvenzgründe können vielfältig sein, stehen jedoch immer im Zusammenhang mit vielen Zahlungsverpflichtungen denen der Schuldner nicht nachkommen kann.

Das Gericht prüft hierbei auch Sicherungsmaßnahmen und Vermögenszugriffe des Schuldners, damit dem Gläubiger keine unbotmäßigen Nachteile entstehen. Deshalb entgleitet dem Firmeninhaber zunehmend auch die Kontrolle über sein Unternehmen, sobald das Insolvenzverfahren läuft.

Das selbstbestimmte Sanierungskonzept bei einer Insolvenz erarbeiten

Wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, kann es die negativen Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auch umgehen. Die Möglichkeit ist in einem so genannten Schutzschirmverfahren gegeben, selbst in einer Krise die Schulden wieder abzubauen.

Ein Schutzschirmverfahren einzuleiten bedarf allerdings einiger Anstrengungen, damit die Gläubiger dem auch zustimmen. Hierzu ist es wichtig, eine professionelle Insolvenzberatung im Schutzschirmverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wie kann man die eigene Verwaltung trotz Insolvenz behalten?

Ein gerichtlicher Schutzschirm leistet Unterstützung, ohne Kontrollverluste den Betrieb zu sanieren. Unternehmen haben die Möglichkeit den Betrieb selbst wieder auf gesunde Beine zu stellen. Wer einen Schutzschirm beantragt hat ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, einen glaubhaften Plan für die Sanierung zu erstellen.

Wenn man diesen Weg gehen möchte, benötigt man demzufolge zunächst einmal einen plausiblen Sanierungsplan. Dieser muss von den Gläubigern abgesegnet werden und deshalb sollten diese auch davon überzeugt sein, dass die Planvorgaben in realistischen Bereichen liegen.

Tipps: Wenn man alle Beteiligten schon im Vorfeld einbezieht bestehen hier die höchsten Chancen den Antrag auch erfolgreich durchzusetzen. Wer sich zudem Profis ins Boot holt die nicht nur von außen draufschauen sondern auch Erfahrung haben erhöhen sich die Erfolgsaussichten auch.

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