Online-Shop – Rechtliche Vorgaben zum Bestellvorgang Button-Lösung

Immer mehr Kunden tätigen Ihre Käufe mittlerweile über das Internet. Dank der großen Anzahl von Online-Shops lässt sich mittlerweile nahezu jeder Artikel ganz bequem von zuhause aus bestellen. So findet sich beispielsweise auf galanto.de eine große Anzahl an Geschenkideen für jeden Anlass.

Zum 01.08.2012 sind allerdings wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die für alle Online-Shops bedeutsam sind, welche ihre Waren direkt an Verbraucher verkaufen. Es handelt sich dabei um Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Einkäufe über das Internet für Verbraucher transparenter und kundenfreundlicher machen sollen. Ein wichtiger Punkt betrifft hier die Beschriftung des Buttons, mit dem eine Bestellung getätigt wird. Für den Verbraucher muss es aufgrund der Beschriftung klar ersichtlich sein, dass er nun eine kostenpflichtige Bestellung tätigt. Möglich ist beispielsweise eine Beschriftung des Buttons mit „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“. Ein einfacher Button mit der Bezeichnung „Kaufen“ oder „Bestellen“ ist dagegen nicht mehr zulässig.

Weitere neue Vorgaben für Online Shops

In den Gesetzesänderungen wurden insbesondere die Informationspflichten von Shopbetreibern deutlich verschärft. So müssen dem Kunden vor Abgabe einer Bestellung die wesentlichen Merkmale eines Produktes bzw. einer Dienstleistung deutlich gemacht werden. Dies muss immer direkt auf der jeweiligen Produktseite gesehen. Ein Link zum Download der Beschreibung bzw. eine Weiterleitung auf eine andere Seite ist nicht mehr ausreichend. Kommt es bei Absenden der Bestellung zu einem Laufzeitvertrag, so muss die Mindestlaufzeit ebenfalls deutlich angezeigt werden. Zudem muss dem Kunden der Gesamtpreis seiner Bestellung inklusive aller Kosten deutlich kenntlich gemacht werden. Für den Fall, dass der Gesamtpreis nicht genannt werden kann, muss dem Kunden dessen Berechnungsgrundlage angegeben werden, sodass dieser die Zusammensetzung des Endpreises klar nachvollziehen kann. Verstößt ein Online Shop gegen die vom Gesetzgeber festgelegten Richtlinien, so führt dies automatisch zu einem unwirksamen Kaufvertrag. Somit ist der Käufer nicht verpflichtet, den zuvor vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

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