Zusammenstellung wichtiger Urteile für Online-Shop Betreiber

Der Online-Handel wächst stetig und immer wieder eröffnen neue Shops, hinter denen hoffnungsvolle Existenzgründer stehen. Auf dem größten Marktplatz der Welt gelten aber auch Regelungen und Vorschriften und in den letzten Monaten und Jahren wurden einige Urteile gefällt, die man als Shopbetreiber kennen sollte.

Das Widerufsrecht & die 40-Euro-Klausel

Jeder Shopbetreiber weiß, dass er seinem Kunden unter bestimmten Umständen die Kosten für eine Rücksendung auferlegen kann. Die sogenannte 40-Euro-Klausel regelt dies, allerdings muss sie nicht nur in der Widerrufsbelehrung stehen, sondern auch in den AGB. Die Haftungsfrage beim Transportverlust

Schon mehrmals mussten sich Gerichte mit der Haftungsfrage beim Transportverlust beschäftigen. Nun wurde entschieden, dass ein Kunde nicht auf eine erneute, vollständige Lieferung seiner Ware bestehen kann, wenn diese beim Transport beschädigt wurde oder verloren ging, sondern lediglich ein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises hat.

Darf man positive Bewertungen mit Rabatten belohnen?

Einige Anbieter auf Plattformen, die eine Bewertungsmöglichkeit haben, bieten ihren Kunden kleine Goodies an, wenn sie dafür eine positive Bewertung erhalten. Das ist nur zulässig, wenn bei der Werbung mit positiven Bewertungen darauf hingewiesen wird, dass Gutscheine oder kleine Geschenke zu den guten Bewertungen geführt haben.

Produktbilder – Beispiel oder verbindlich?

Der BGH hat entschieden, dass Produktbilder verbindlich sind und die verkauften Gegenstände den dazugehörigen Bildern entsprechen müssen. Im konkreten Fall wurde eine Standheizung aus einem Auto ausgebaut, nachdem es mit ihr fotografiert und zum Kauf angeboten worden war. Der Käufer hat hier einen gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch und kann verlangen, dass die Standheizung wieder eingebaut oder der Kaufpreis entsprechend gemindert wird.

Gewährleistungsfall bei einem mangelhaften Produkt

Nach einigem Hin und Her kam der Europäische Gerichtshof zu folgendem Urteil: Wenn ein Käufer ein Gerät einbauen muss, um seine Funktionstüchtigkeit feststellen zu können (Beispiel Spülmaschine) und sich dann herausstellt, dass das Gerät mangelhaft ist und nicht der Einbau oder Transport den Mangel verursacht hat, kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass dieser die Kosten für einen Ausbau und den erneuten Einbau einer Ersatzlieferung trägt.

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