• Home
  • Medizinrecht
  • Arzthaftungsrecht: Wann spricht man von einem Behandlungsfehler?

Arzthaftungsrecht: Wann spricht man von einem Behandlungsfehler?

In Deutschland haben wir hohe medizinische Standards. Wird diesen nicht in vollem Umfang gemäß den ärztlichen Regeln entsprochen, so greift das Arzthaftungsrecht. Lt. Bundesministerium für Gesundheit reicht die Anzahl der umfangreichen Liste von Behandlungsfehlern schätzungsweise von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehler im Jahr.

Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler durchsetzen

Der erste Schritt ist immer der Weg zum Arzt der die Behandlung vorgenommen hat. Aufgrund umfangreicher Patientenrechte, die gesetzlich geregelt sind, muss ohnehin zwischen Arzt und Patient eine Aufklärung stattfinden, damit Transparenz bei den Behandlungsmethoden herrscht. Ärzte sind zudem verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn der Patient nachfragt, auch dann wenn dieser mutmaßt, dass ein Behandlungsfehler bei der Ausübung der Heilanwendung vorlag.

Bei der Durchsetzung der Patientenrechte hilft auch eine professionelle Kanzlei für Arzthaftungsrecht mit Rat und Tat. Anwälte mit dem Fachgebiet Arzthaftungsrecht kennen sich bestens aus und beraten die Geschädigten nicht nur, sondern sorgen auch dafür, dass die Patienten ihr gutes Recht bekommen.

Was tun nach Fehlern bei Geburten?

Nicht jede Geburt läuft fehlerfrei ab. Die Geburtsfehler können vielfach große Folgen haben für Mutter und Kind oder auch für den gemeinsamen Lebensweg der gesamten Familie haben. Zudem können durch einen Behandlungsfehler bei der Geburt nicht nur tragische Schäden entstehen, sondern auch große finanzielle Verluste drohen.

Ausgewählte Sachverständige und juristische Hilfe nach Fehlern bei Geburten unterstützen, damit man im Notfall nicht alleine dasteht mit seinem Kummer und dem Schaden. In jedem Fall lohnt es sich, zumindest ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, denn Pfusch am Patienten ist nicht so leicht durchzusetzen, wie viele Anspruchsberechtigte vielleicht glauben mögen.

Tipp: Schildern Sie den Fall möglichst präzise, damit sich der Anwalt ihres Vertrauens ein gutes Bild von der Sachlage machen kann.

Außergerichtliche Stellen für einen Vergleich

Wer sich außergerichtlich mit dem Arzt einigen möchte, hat noch weitere Möglichkeiten, eventuell wenigstens aufgrund der Vorwürfe einen kleinen Ersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen. Von Schlichtungsstellen bis hin zu Gutachterkommissionen arbeiten verschiedene Stellen auch kostenlos zum Wohl der Patienten, allerdings sollte der Behandlungsfehler innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren geklärt werden.

Auch die Krankenkasse, Verbraucherschutzzentralen, die Bundesärztekammer und der medizinische Dienst der Kassen können bei der Aufklärung der Fakten behilflich sein. Es sind auch unabhängige Patientenberatungen in diesem Fall hilfreich, deren bundesweite kostenfreie Rufnummer lautet: 0800 – 0117722.

Bildquelle: pixabay.com, Lizenz: CC0

4.7/568 ratings