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Medizinrecht · Stand September 2026

Patientenverfügung handschriftlich oder als Vorlage: Was ist gültig?

Eine Patientenverfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein; es genügt ein gedrucktes Formular, eine Vorlage oder ein am Computer geschriebener Text mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Anders als beim eigenhändigen Testament muss nur die Unterschrift von Hand stammen, der übrige Text nicht.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Muss eine Patientenverfügung handschriftlich sein?

Wer an die Errichtung eines Testaments denkt, stellt sich häufig die Frage, ob eine Patientenverfügung handschriftlich verfasst werden sollte, sofern man keinen Notar aufsucht. Dies lässt sich ganz klar verneinen, denn eine Patientenverfügung bedarf zwar der Schriftform, muss jedoch keineswegs handschriftlich niedergeschrieben werden.

Das Gesetz verlangt, dass die Patientenverfügung schriftlich festgelegt wird. Schriftform bedeutet: Die Urkunde muss vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Die notarielle Beurkundung ersetzt die Schriftform ebenfalls.[1] Den Text selbst dürfen Sie also am Computer schreiben, eine Vorlage ausfüllen oder ein gedrucktes Formular ankreuzen.

Beim eigenhändigen Testament ist das anders. Dort muss die gesamte Erklärung eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.[1] Wie das geht, erklärt die Seite Handgeschriebenes Testament aufsetzen. Für die Patientenverfügung gilt diese strenge Form nicht.

Patientenverfügung selbst schreiben: So geht es

Eine Patientenverfügung dürfen Sie vollständig selbst formulieren, von Hand oder am Computer. Achten Sie dabei auf diese Punkte:

  • Angaben zur Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift, damit keine Verwechslung möglich ist.
  • Geltungsfall: dass die Verfügung gilt, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können.
  • Situationen: für welche Krankheits- und Behandlungslagen die Festlegungen gelten.
  • Maßnahmen: welche Behandlungen Sie in diesen Lagen wünschen oder ablehnen.
  • Datum, Ort und Unterschrift am Ende.

Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, auf allgemeine Formulierungen möglichst zu verzichten und konkret zu beschreiben, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche dann bestehen.[2] Formulierungsbeispiele und den vollständigen Aufbau finden Sie auf der Seite Patientenverfügung Muster; diese Seite wiederholt die Bausteine nicht.

Handschriftliche Patientenverfügung: Vor- und Nachteile

Eine von Hand geschriebene Patientenverfügung ist genauso gültig wie eine gedruckte. Sie zeigt deutlich, dass die Festlegungen von Ihnen stammen und bewusst formuliert wurden. Nachteil: Eine unleserliche Handschrift kann im Ernstfall zu Missverständnissen führen, und frei formulierte Texte bleiben oft zu allgemein.

Beispiel: Herr K. schreibt von Hand: „Ich will nicht an Schläuchen hängen.“ Er unterschreibt mit Datum.

Die Form ist gewahrt, der Inhalt aber zu unbestimmt: Welche Maßnahme in welcher Situation? Besser wäre etwa: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, lehne ich künstliche Ernährung über eine Magensonde und künstliche Beatmung ab.“

Ein guter Weg kann eine Mischung sein: ein ausgedrucktes Muster mit Ihren handschriftlichen Ergänzungen. Zusätze sowie Eintragungen sorgen für die gewünschte Individualität und machen aus der Vorlage eine persönliche Patientenverfügung.

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Kostenlose Vorlage verwenden und ausfüllen

Gegen die Verwendung einer Vorlage für die eigene Patientenverfügung gibt es somit nichts einzuwenden. Über das Internet hat praktisch jedermann Zugang zu kostenlosen Vorlagen, die selbstverständlich aus verlässlichen Quellen stammen sollten. So kann man eine Vorlage durchaus wie ein Formular verwenden und muss sie lediglich ausfüllen.

Die Textbausteine des Justizministeriums enthalten zum Teil Möglichkeiten, die sich gegenseitig ausschließen. Wählen Sie jeweils eine aus und streichen Sie die andere. Unterschreiben Sie am Ende und bestätigen Sie spätere Änderungen jeweils mit Datum und Unterschrift. Die Bausteine sehen dafür einen eigenen Abschnitt zur Aktualisierung vor, in dem Sie auch festlegen können, dass die Verfügung gilt, bis Sie sie widerrufen.[2]

Ein Formular zum Ankreuzen nach diesen Textbausteinen finden Sie auf der Seite Patientenverfügung Muster.

Notar, Arzt oder selbst: Wer hilft beim Verfassen?

Grundsätzlich ist es sehr simpel, eine Patientenverfügung zu errichten. Nichtsdestotrotz kann es Sinn machen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Im Zuge dessen lassen sich Fragen und Unsicherheiten klären.

In Sachen Vorsorge erscheint der Notar oft als der richtige Ansprechpartner. Wer dementsprechend fachlichen Rat sucht, sollte jedoch bedenken, dass Notare Juristen und keine Mediziner sind. Die notarielle Beurkundung ist ebenfalls nicht notwendig. Falls der Verfasser der Patientenverfügung diese nicht mehr eigenhändig unterschreiben kann, braucht er aber einen Notar, der sein Handzeichen beglaubigt oder die Erklärung beurkundet.[1]

Der Arzt ist der Fachmann im Bereich der Medizin und kann beispielsweise eine anhand einer Vorlage erstellte Verfügung genauer in Augenschein nehmen. Die Textbausteine sehen einen Abschnitt vor, in dem der Arzt bestätigt, dass er Sie über die möglichen Folgen aufgeklärt hat und Sie einwilligungsfähig waren; das kann auch ein Notar bestätigen.[2] Vorgeschrieben ist beides nicht.

Aufbewahren und aktuell halten

Bewahren Sie das unterschriebene Original so auf, dass Vertrauenspersonen es schnell finden, und geben Sie Ihrem Hausarzt eine Kopie. Einen Hinweis auf die Verfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich.[1]

Wie lange eine Patientenverfügung gültig ist und wann sie greift, erklärt die Übersichtsseite Patientenverfügung.

Wer ist zuständig?

Zweifel an Form oder Inhalt

Gibt es Streit, ob eine Patientenverfügung wirksam ist oder auf die Lage passt, entscheidet das Betreuungsgericht beim Amtsgericht.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Auch interessant: Handgeschriebenes Testament aufsetzen

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 126 · § 1827 · § 2247
  2. Bundesministerium der Justiz: Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung (PDF)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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