Was heißt Prozessfinanzierung?

Zunächst sollte die Frage geklärt werden, was Prozessfinanzierung, auch Prozesskostenfinanzierung genannt, wodurch etwas deutlicher wird, um was es sich dabei handelt, eigentlich bedeutet. Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung, bei welcher der Prozessfinanzierer bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen, die sowohl privat als auch gewerblich sein können, notwendige Kosten übernimmt. Dies ist insofern von hoher Bedeutung, dass nicht jede Privatperson beispielsweise die finanziellen Mittel hat seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Doch auch im gewerblichen Bereich stehen Unternehmen teilweise enorme Hürden im Weg. Prozesskostenfinanzierung gilt daher als Instrument, welches den kollektiven Rechtsschutz verbessern soll.

Die Geschichte der Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung gibt es in den USA seit 1997. In der Schweiz galt die Prozessfinanzierung bis zum Jahre 2004 als verfassungswidrig, wodurch einige Schweizer Finanzierer Büros in Deutschland eröffneten. Im deutschen Staat wurde die Finanzierung von Prozesskosten professionell erstmals im Jahre 1998 von der Foris AG angeboten. Inzwischen sind weitere Finanzierer wie Tochtergesellschaften der D.A.S. und der Roland Rechtsschutz Versicherung etabliert.

Funktion und Ablauf der Prozesskostenfinanzierung

Wie schon erwähnt, verbessert die Fremdfinanzierung von Prozessen den kollektiven Rechtsschutz, da Gerechtigkeit nicht mehr vom Umfang des Geldbeutels abhängig ist. Dennoch investieren einige Finanzierer im Regelfall nur bei einem Mindeststreitwert, der oftmals auch schon sehr hoch sein kann. Für größere Unternehmen liegt der Mindeststreitwert beispielsweise schon bei 50.000 Euro. Dennoch ist auch für kleinere Kläger mit niedrigen Streitwert eine Möglichkeit gegeben ihr Recht geltend zu machen. So etablierten sich vermehrt in den USA Sammelklagen, die von mehreren Kleinklägern ausgingen. Der jeweilige Finanzierer fasst dabei ähnliche Prozessinhalte zusammen und setzt die einzelnen Klagen in einem Gerichtsverfahren durch.

Vorteile der Fremdfinanzierung für den Anspruchsinhaber

Bei einem für die Anspruch geltend machende Person oder das Unternehmen günstigen Prozessausgang erhält der Prozessfinanzierer, wie zum Beispiel die Foris Prozessfinanzierung, eine Beteiligungsquote, also einen Anteil am erzielten Erlös. Bei einem negativen Ausgang trägt der Finanzierer die alleinigen Kosten für Gericht, die Anwälte und sämtliche Sachverständigen. Ein klarer Vorteil besteht daher für den Anspruchsinhaber, da er ohne Kostenrisiko zu seinem Recht kommen kann.

Wer weitere Informationen zum Thema haben möchte, sei auf die Homepage von Foris verwiesen. Auf http://foris-prozessfinanzierung.de/ werden eine Vielzahl von Informationen zum Thema angeboten.

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