Braucht man einen Arbeitsvertrag für einen 400 Euro-Job?

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es auch bei einem 400-Euro-Job einen Arbeitsvertrag. Allerdings wird hier zumeist eine mündliche Absprache getroffen. Diese ist jedoch einem schriftlich formulierten Arbeitsvertrag gleichgestellt.

Allerdings muss der Arbeitgeber bis spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit dem Arbeitnehmer eine schriftliche Mitteilung über die wichtigsten Bedingungen übermitteln. Darin sollten Angaben über die Tätigkeit, den Arbeitsort sowie die Arbeitszeit, die Vergütung und mögliche Kündigungsfristen enthalten sein. Diese Form der schriftlichen Bestätigung gilt bereits seit 1999 auch für Minijobber.

Ist ein Arbeitsvertrag bei einem Minijob Pflicht?

Immer wieder stellen Minijobber und selbst Unternehmer sich die Frage, ob ein Arbeitsvertrag im Falle eines Minijobs Pflicht ist. Dies kann man eindeutig bejahen. Allerdings muss kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, denn wirksame Verträge können ebenfalls mündlich zustande kommen. Allerdings sieht der Gesetzgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag nach spätestens einem Monat nach Arbeitsantritt vor. Auf diese Art und Weise sollen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichgestellt werden. Minijobbern wird somit von Gesetzes wegen ebenso Rechtssicherheit zugesprochen. Für beide Seiten bedeutet ein solches Dokument Sicherheit, schließlich haben sie einen Vertrag in der Hand, der das betreffende Arbeitsverhältnis regelt. Unabhängig davon, dass ein Arbeitsvertrag Pflicht ist, macht dieser folglich auch bei Vorliegen eines sogenannten Minijobs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sinn.

Was sollte bei einem Minijob im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn es um einen Minijob geht, nehmen viele Menschen die Rechtslage vielleicht nicht ganz so ernst wie bei einem klassischen Vollzeitjob. Dies kann sich später aber rächen, weshalb man einerseits großen Wert auf einen Arbeitsvertrag legen und andererseits dessen Gestaltung besondere Aufmerksamkeit schenken sollte. Die meisten Minijobber dürften jedoch juristische Laien sein und wissen als solche nicht genau, was im Minijob-Vertrag stehen sollte. Hier kann es helfen, sich eingehend beraten zu lassen oder zumindest den einen oder anderen Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte zu studieren. Mindestens die folgenden Punkte müssen demnach vertraglich festgehalten werden:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Arbeitsort
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Arbeitsbeginn
  • Dauer der Beschäftigung im Falle einer Befristung
  • kurze Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Vergütung
  • Kündigungsfristen

Auf diese Art und Weise regelt der Arbeitsvertrag die Rahmenbedingungen der geringfügigen Beschäftigung. Potentielle Minijobber sollten einen solchen Vertrag natürlich nicht leichtfertigt unterschreiben, sondern genau durchlesen, um festzustellen, ob alle essentiellen Informationen und keine mitunter überrumpelnden Klauseln enthalten sind. Auch wenn es sich lediglich um einen Minijob handelt, darf man den Arbeitsvertrag nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Der 400-Euro-Job und seine Position im Arbeitsrecht

Auch wenn der Arbeitgeber es bislang versäumt hat, dem Minijobber eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen, so ist der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag bei einem 400-Euro-Job dennoch gültig. Kommt es allerdings im Rahmen der Ausübung des Minijobs zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung, wird der Arbeitgeber Schwierigkeiten in der Beweisführung haben, wenn er sich auf angebliche mündliche Absprachen beruft.

Anderes gilt bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen. Unabhängig von der Dauer verlangt hier der Gesetzgeber die Schriftform. Fehlt diese, so ist die getroffene Vereinbarung über die Befristung unwirksam und der Arbeitnehmer ist dauerhaft beschäftigt. Insgesamt ist der Minijobber im Arbeitsvertrag den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Minijobber haben ebenfalls einen Urlaubsanspruch und genießen Kündigungs- und Mutterschutz.

Muster-Arbeitsverträge für eine geringfügige Beschäftigung

Seit dem 1. Januar 2013 liegt die Einkommensgrenze einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr bei 400 Euro, sondern wurde auf 450 Euro aufgestockt. Vollkommen unabhängig davon, wie viel man im Endeffekt verdient, sollte man nicht dem Irrglauben verfallen, dass in solch einem Fall kein Arbeitsvertrag erforderlich sei. Obgleich es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, in dem das Arbeitsverhältnis definiert wird.

Viele Unternehmer greifen in diesem Zusammenhang auf Muster-Arbeitsverträge für eine geringfügige Beschäftigung zurück und nutzen diese mehr oder weniger als Formulare, die es auszufüllen gilt. So wird ein solches Muster mit den persönlichen Daten des Arbeitnehmers, Informationen zum Betrieb sowie einer Beschreibung des 450-Euro-Jobs versehen. Für beide Parteien kann es Sinn machen, einen Mustervertrag zu verwenden. Der Minijobber erhält einen schriftlichen Arbeitsvertrag und der Arbeitgeber kann auf vorgefertigte Muster und Beispiele zurückgreifen, wodurch sich der damit verbundene Aufwand auf ein Minimum reduziert.

Was passiert bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag?

Dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht ist, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wer beispielsweise einem Minijob nachgeht, ist bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag keineswegs zwingend Schwarzarbeiter. Obgleich der Verzicht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag oftmals gezielt vorgenommen wird, um Schwarzarbeit zu ermöglichen, ist dies längst nicht immer der Fall. Auch ohne Arbeitsvertrag kann alles seine Richtigkeit haben, schließlich ist die Schriftform kein Muss. Dementsprechend kann auch ein mündlicher Arbeitsvertrag einem Minijob zugrunde liegen und das Arbeitsverhältnis regeln. Gleichzeitig ist jedoch auf das Nachweisgesetz zu verweisen, dass die Pflicht des Arbeitgebers beinhaltet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Vollkommen ohne schriftliche Dokumente lässt sich somit auch kein ordentliches Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis begründen. Dabei muss es sich aber nicht zwingend um einen schriftlichen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne handeln, denn es genügt eine Niederschrift der wesentlichen Bedingungen.

Was muss bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden?

Dass ein Minijob auch ohne Arbeitsvertrag bestehen kann, steht außer Frage. Zugleich definiert das Nachweisgesetz jedoch, dass die zentralen Eckpunkte auch des geringfügigen Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden müssen. Dabei genügt allerdings ein entsprechendes Papier mit der Unterschrift des Arbeitgebers. Dieses sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer und etwaige Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Entgelt
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
3.9/5129 ratings