Wie viele Stunden kann man für einen 400 Euro-Job veranschlagen?
Ein 400-Euro-Job wird auch als geringfügig entlohnte Beschäftigung oder als Minijob bezeichnet. Kennzeichen eines 400 Euro-Jobs sind seine geringe Bezahlung, die häufig geringe Stundenzahl und die Tatsache, dass der geringfügig Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Für die Arbeitnehmer fallen also keinerlei Steuer- und Sozialabgaben an, sodass der Bruttoarbeitslohn der Höhe des Nettolohns entspricht. Anderes gilt für den Arbeitgeber, der seit Juli 2006 für einen 400-Euro-Job Steuern und Sozialabgaben in Höhe von ungefähr 30 Prozent entrichten muss. Darin enthalten sind Abgaben an die Renten- und Krankenversicherung sowie eine Pauschalsteuer.
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Die Errechnung der Stundenzahl bei einem 400-Euro-Job
Die ehemals bestehende Obergrenze von 15 Stunden pro Woche bei einem 400-Euro-Job wurde gestrichen. Theoretisch dürfen 400-Euro-Jobber also sogar auch in Vollzeit beschäftigt werden. Die Stundenzahl bei einem 400-Euro-Job kann auf Grundlage einer Vollanstellung beim gleichen Unternehmen indes exakt berechnet werden.
Ausgangspunkt ist das Vollzeitgehalt unter Einberechnung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der prozentuale Anteil von 400 Euro am Gesamteinkommen wird auf das Verhältnis Gesamtstundenzahl und Stundenzahl beim 400-Euro-Job umgerechnet. Für Privathaushalte gelten andere Regeln. Dort spricht man von einem Minijob, wenn die ausgeübte Tätigkeit normalerweise von Familienangehörigen übernommen wird, wobei es sich regelmäßig um Reinigungs- oder auch Gartenarbeiten handelt. Anders als im gewerblichen Bereich zahlt hier der Arbeitgeber niedrigere Sozialversicherungsbeiträge.
Zeitliche Begrenzungen für Schülerjobs
Schüler gehen besonders häufig geringfügigen Beschäftigungen nach und bessern sich so neben der Schule ihr Taschengeld auf. Solange die schulischen Leistungen nicht unter dem Schülerjob leiden, ist nichts dagegen einzuwenden. Oftmals erweist sich ein Minijob zudem als pädagogisch sinnvoll, denn die Heranwachsenden lernen so, dass man sich Dinge erarbeiten muss. Auf diese Art und Weise erfahren die Jugendlichen eine besondere Wertschätzung und wissen, welcher praktische Aufwand hinter einem mehr oder weniger abstrakten Geldbetrag steht.
Grundsätzlich ist es Schülern, die ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt beziehungsweise noch keine 15 Jahre alt sind, nicht gestattet, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Sofern die Eltern dem zustimmen, können aber Heranwachsende ab 13 Jahren einer altersgerechten Tätigkeit nachgehen, die nicht mehr als zwei Arbeitsstunden am Tag beanspruchen darf. In den Ferien sowie in bis zu vier weiteren Wochen im Jahr können diese Grenzen jedoch überschritten werden. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt oder älter sind, existieren ein paar mehr Freiheiten, denn diese dürfen bis zu acht Stunden am Tag arbeiten.