Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Arbeitszeugnis korrigieren lassen: Fristen, Vorgehen und Beweislast
Enthält Ihr Arbeitszeugnis falsche Angaben, Form- oder Rechtschreibfehler oder eine zu schlechte Bewertung, können Sie ein neues, berichtigtes Zeugnis verlangen, denn nur ein Zeugnis, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erfüllt Ihren Anspruch. Handeln Sie zügig: Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag und die Verwirkung können den Anspruch lange vor der dreijährigen Verjährung beenden.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wann haben Sie Anspruch auf eine Korrektur?
Dass sich im Arbeitszeugnis ein Fehler einschleicht, ist schnell passiert. Der Name könnte falsch geschrieben sein oder man wurde versehentlich einer falschen Aufgabe zugeordnet. Noch schlimmer wird es, wenn in den Formulierungen plötzlich ein wichtiges Wort fehlt, durch das eine sehr gute Note plötzlich zu einer eher schlechten wird.
Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch nur, wenn das Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es muss wahr sein und klar formuliert. Innerhalb dieser Grenzen ist der Arbeitgeber in der Formulierung frei und entscheidet, welche Leistungen er stärker hervorhebt.[1] Eine Korrektur können Sie also verlangen bei
- falschen Angaben, etwa zu Name, Geburtsdatum, Beschäftigungsdauer oder Tätigkeiten,
- Rechtschreib- und Tippfehlern, die das Zeugnis unordentlich wirken lassen,
- Formfehlern, etwa fehlendem Firmenbriefbogen oder fehlender Unterschrift,
- einer Leistungs- oder Verhaltensbewertung, die nicht den Tatsachen entspricht,
- versteckten Botschaften, die etwas anderes aussagen als der Wortlaut.
Name im Zeugnis falsch geschrieben: Was tun?
Ein falsch geschriebener Name, ein falsches Geburtsdatum oder ein falsches Eintrittsdatum sind falsche Angaben. Der Arbeitgeber muss sie berichtigen, denn ein solches Zeugnis entspricht nicht dem, was er schuldet. Dasselbe gilt für auffällige Rechtschreibfehler. Schicken Sie das Zeugnis mit den markierten Stellen zurück und verlangen Sie ein fehlerfreies neues Exemplar.
Nutzt der Arbeitgeber für seine Korrespondenz nach außen Firmenpapier, ist auch das Zeugnis darauf zu erstellen, jedenfalls die erste Seite.[1]
Welche Fristen gelten für die Korrektur des Arbeitszeugnisses?
Nicht immer fällt einem sofort auf, dass sich im Zeugnis Fehler eingeschlichen haben. Zwar sollte man Fehler so schnell wie möglich korrigieren lassen, aber drei verschiedene Fristen setzen Grenzen:
| Grenze | was gilt |
|---|---|
| Verjährung | drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist |
| Ausschlussfrist | steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, oft drei bis sechs Monate. Eine Klausel für „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ erfasst auch die Berichtigung des Zeugnisses. |
| Verwirkung | tritt ein, wenn Sie lange untätig bleiben und der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass Sie nichts mehr verlangen. Ein Jahr Untätigkeit reicht nach der Rechtsprechung grundsätzlich für das Zeitmoment. |
Eine gesetzliche Widerspruchsfrist gegen das Zeugnis gibt es dagegen nicht. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen anwendbaren Tarifvertrag auf Verfallklauseln, mehr dazu auf der Seite Verfallsklauseln im Arbeitsverhältnis. Die Verwirkung gilt für Zwischenzeugnisse genauso wie für das Endzeugnis.[2]
Wie fordern Sie die Korrektur an?
Falls das Arbeitszeugnis falsche Angaben beinhaltet, die Leistung nicht korrekt angegeben oder bewertet wurde oder formelle Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen. Im Zuge dessen muss man natürlich nicht direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen, sondern sollte stattdessen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Oftmals zeigt sich dieser einsichtig und ist bereit, das Arbeitszeugnis zu berichtigen.
Führt das Gespräch nicht weiter, sollte man der Beanstandung einen offizielleren Charakter geben. Das Schreiben kann frei formuliert werden, sollte aber schriftlich erfolgen:
- Nennen Sie die beanstandeten Formulierungen ausdrücklich, mit Seite und Absatz.
- Schlagen Sie für jede Stelle eine alternative Formulierung vor.
- Begründen Sie kurz, bei Noten mit Belegen wie Zielerreichung, Beurteilungen oder Zwischenzeugnis.
- Setzen Sie eine Frist, etwa zwei Wochen, für die Ausstellung eines neuen Zeugnisses.
Die Korrekturen werden nicht einfach am alten Arbeitszeugnis vorgenommen. Sie erhalten ein neues Zeugnis, Zug um Zug gegen Rückgabe des alten.[1]
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Korrektur verweigert?
Mitunter passiert auch innerhalb der gesetzten Frist nichts, so dass nur noch der Rechtsweg bleibt. Dieser besteht aus einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Berichtigung des Zeugnisses. Im Antrag formulieren Sie den gewünschten Zeugnistext genau aus, damit für den Arbeitgeber eindeutig erkennbar ist, was er im Fall einer Verurteilung ändern muss.[1]
Wer vor Gericht was beweisen muss, hängt von der Note ab. Wollen Sie eine bessere Bewertung als „zur vollen Zufriedenheit“, also befriedigend, müssen Sie die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen.[3] Handelt es sich jedoch um ein unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis, ist der Arbeitgeber in der Nachweispflicht.[1] Welche Formulierung welcher Note entspricht, steht auf der Seite Arbeitszeugnis Noten.
Beispiel: Im Zeugnis steht, Herr K. habe die vereinbarten Ziele „nachhaltig“ verfolgt. Das Wort „erfolgreich“ fehlt. Das Landesarbeitsgericht Köln wertete das als unterdurchschnittliche Bewertung. Weil der Arbeitgeber keine konkreten Tatsachen dafür vortrug, musste er „nachhaltig und erfolgreich“ bescheinigen.[1]
Bindet ein Zwischenzeugnis den Arbeitgeber?
Ja, grundsätzlich. Für den Zeitraum, den ein Zwischenzeugnis erfasst, ist der Arbeitgeber auch beim Inhalt des Endzeugnisses gebunden. Er darf nur abweichen, wenn Ihre späteren Leistungen oder Ihr späteres Verhalten das rechtfertigen. Ein gutes Zwischenzeugnis ist deshalb Ihr wichtigstes Beweismittel, wenn das Endzeugnis schlechter ausfällt.[1]
Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können, erklärt die Seite Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Wer ist zuständig?
Das Arbeitsgericht. In der ersten Instanz können Sie ohne Anwalt klagen.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten?
Längstens bis zur Verjährung nach drei Jahren. Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag und die Verwirkung verkürzen die Zeit oft auf wenige Monate. Reagieren Sie deshalb innerhalb weniger Wochen.
- Gibt es ein Muster für den Widerspruch gegen ein Arbeitszeugnis?
Ein förmliches Muster ist nicht nötig. Entscheidend sind die genaue Bezeichnung der beanstandeten Stellen, Ihr Formulierungsvorschlag, eine kurze Begründung und eine Frist.
- Muss ich das alte Zeugnis zurückgeben?
Ja. Das berichtigte Zeugnis erhalten Sie Zug um Zug gegen Rückgabe des alten. So sind nicht zwei unterschiedliche Fassungen im Umlauf.
- Kann ich verlangen, dass mein Formulierungsvorschlag übernommen wird?
Nicht wörtlich, solange die Formulierung des Arbeitgebers wahr und klar ist. Der Arbeitgeber ist in der Wortwahl frei. Ihr Vorschlag erleichtert aber die Einigung und ist für eine Klage ohnehin nötig.
Quellen
- LAG Köln, Urteil vom 12.09.2023, 4 Sa 12/23 (Zeugnisberichtigung)
- LAG Köln, Urteil vom 08.02.2000, 13 Sa 1050/99 (Verwirkung der Zeugnisberichtigung)
- BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13 (Beweislast bei der Zeugnisnote)
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.