Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Korrekturen im Arbeitszeugnis?
Dass sich im Arbeitszeugnis ein Fehler einschleicht, ist schnell passiert. Der Name könnte falsch geschrieben sein oder man wurde versehentlich einer falschen Aufgabe zugeordnet. Das allein ist schon schwerwiegend, da ein zukünftiger Arbeitgeber diesem Arbeitszeugnis ohne Korrekturen nicht alle Informationen entnehmen kann, die er benötigt.
Noch schlimmer wird es, wenn in den Formulierungen plötzlich ein wichtiges Wort fehlt, durch das eine sehr gute Note plötzlich zu einer eher schlechten wird. Als Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, hat man deshalb den Anspruch darauf, dass am Arbeitszeugnis Korrekturen vorgenommen werden müssen.
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Die Fristen für Arbeitszeugnis Korrekturen sind straff
Nicht immer fällt einem sofort auf, dass sich im Zeugnis Fehler eingeschlichen haben und damit im Arbeitszeugnis Korrekturen notwendig wären. Zwar sollte man Fehler so schnell wie möglich korrigieren lassen, aber das Gesetz lässt einem trotzdem drei Jahre Zeit. Erst, wenn diese Frist abgelaufen ist, hat man keinen Anspruch mehr darauf, dass im Arbeitszeugnis Korrekturen vorgenommen werden.
Es kann allerdings auch passieren, dass die Frist aus irgendeinem Grund schon früher abläuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen nicht mehr existiert. Auch, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich ist, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen, entfällt das Recht auf eine Korrektur des Zeugnisses.
So erreichen Arbeitnehmer eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses
Falls das Arbeitszeugnis falsche Angaben beinhaltet, die Leistung nicht korrekt angegeben oder bewertet wurde oder formelle Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen. Im Zuge dessen muss man natürlich nicht direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen, sondern sollte stattdessen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Oftmals zeigt sich dieser einsichtig und ist bereit, das Arbeitszeugnis zu berichtigen.
Als Arbeitnehmer muss man innerhalb eines angemessenen Zeitraumes aktiv werden und seinen Arbeitgeber auffordern, das Arbeitszeugnis zu überarbeiten. Einsichtige Arbeitgeber nehmen dabei die Änderungswünsche des Arbeitnehmers zur Kenntnis und erstellen daraufhin ein neues Arbeitszeugnis. Ist der Arbeitgeber dazu nicht bereit und zeigt sich uneinsichtig, muss der Arbeitnehmer mitunter den Rechtsweg bestreiten und eine Korrektur des Arbeitszeugnisses vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Worauf kommt es bei der Korrektur des Arbeitszeugnisses an?
Arbeitnehmer/innen, die ein korrigiertes Arbeitszeugnis anstreben, sollten dabei auf einige wichtige Aspekte achten. So dürfen die Korrekturen nicht einfach am alten Arbeitszeugnis vorgenommen werden, denn es muss stets ein neues Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber nicht das gesamte Arbeitszeugnis neu formulieren, sondern muss sich bei den Korrekturen auf die beanstandeten Stellen beschränken. Dies bedeutet, dass man als Arbeitnehmer/in alle relevanten Passagen ausdrücklich nennen muss, wenn man mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis unzufrieden ist. Darüber hinausgehende Korrekturen darf man demnach nicht erwarten.
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber Korrekturen am Arbeitszeugnis verweigert?
Arbeitnehmer/innen, die mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, sollten stets das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und diesen um Korrekturen bitten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber/innen Korrekturen am Arbeitszeugnis verweigern. In einem solchen Fall sollte man zunächst Widerspruch einlegen und der Beanstandung des ausgestellten Arbeitszeugnisses so gewissermaßen einen offizielleren Charakter geben. Grundsätzlich kann der Widerspruch gegen das Arbeitszeugnis frei formuliert werden, sollte aber schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Darin sollte man die beanstandeten Formulierungen explizit nennen und mitunter auch alternative Formulierungen vorschlagen. Abschließend sollte eine Fristsetzung hinsichtlich der Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses erfolgen.
Mitunter passiert aber auch innerhalb der gesetzten Frist nichts, so dass Arbeitnehmer/innen nur noch der Rechtsweg bleibt. Dieser besteht aus einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Vor Gericht ist nun der Arbeitnehmer in der Pflicht und muss beweisen, dass das Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht und seine Leistungen nicht angemessen würdigt. Handelt es sich jedoch um ein unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis, ist der Arbeitgeber in der Nachweispflicht.