Haftung für Tiere: Wenn Tierliebe teuer wird

Tierliebe ist in Deutschland grenzenlos und so gut wie jeder Haushalt hat einen tierischen Mitbewohner. Sei es die Katze, den Hund, das Meerschweinchen oder gar die Rennmaus.

Doch, was viele Tierhalter nicht wissen: Die vom Tier verursachten Schäden müssen meist aus eigener Tasche gezahlt werden, wurde zuvor keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Und da die Schäden schnell passieren und oftmals in die Tausende gehen können, steht so mach ein Tierbesitzer nach der Schadensregulierung unter Umständen vor dem finanziellen Ruin.

Wer einen Hund hat, dem sei der Abschluss einer Hundehaftpflicht angeraten. In vielen Bundesländern ist diese Versicherung auch schon Pflicht, sodass die Hundehalter hier entsprechend nicht sparen können. Gleiches gilt für die Pferdehaftpflicht. Auch sie ist äußerst empfehlenswert, denn die Schäden, die ein solch großes Tier anzurichten vermag, kann sich finanziell ebenfalls sehr übel auswirken.

Katzen, Hunde und Pferde sind in ihrem Handeln häufig unberechenbar

Die meisten Tiere sind in ihrem Verhalten eher unberechenbar und letztendlich nicht kalkulierbar. Dies hat jedoch weniger mit Bösartigkeit zu tun, denn hier spielt der Faktor Angst und Bedrohung aber auch der Beutetrieb eine große Rolle. Rast beispielsweise ein Auto an Pferd und Reiter vorbei, so erschrickt das Pferd unter Umständen, bricht aus, tritt aus und beschädigt mit den Hufen gar ein anderes Fahrzeug. Ohne Pferdehaftpflicht muss nun der Halter des Tieres für den Schaden aufkommen.

Auch der Hund, der ein Kaninchen gewittert hat, sich losreist und vor ein Auto läuft kann für großen Schaden sorgen. Kommt es beim Unfall gar zu Personenschäden, so können die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen durchaus in die Hunderttausende gehen.

Etwas anders verhält es sich hingegen bei einer Katze. Auch sie kann natürlich erhebliche Schäden anrichten, doch diese Schäden sind meist durch die private Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers abgedeckt. Die Katze wird versicherungstechnisch quasi als vollwertiges Versicherungsmitglied angesehen, sodass die durch sie verursachten Schäden an fremdem Eigentum entsprechend von der Versicherungsgesellschaft reguliert werden. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall nur eine Schadensmitteilung machen und alles Weitere klären Geschädigter und Versicherung unter sich.

Wer Tiere hält, der sollte jedoch keinesfalls am falschen Ende sparen, denn dies kann letztendlich sehr teuer werden. Selbst wenn keine Versicherungspflicht steht, ist es sinnvoll, diese Haftpflichtversicherung abzuschließen. In der Regel kostet sie nicht viel und wird die Haushaltskasse daher auch nicht allzu sehr schmälern.

Bildquelle: Autor: Jonatan De Geest; CC