Die Verfassungsgerichte sind entsprechend der politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls föderalistisch organisiert. Es gibt insgesamt 16 Verfassungsgerichte auf Länderebene und das Bundesverfassungsgericht. Der Aufgabenbereich der Verfassungsgerichte besteht hauptsächlich darin, die Verfassungsmäßigkeit von hoheitlichen Akten, besonders Gesetzen bzw. ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Die Zuständigkeiten der Verfassungsgerichte sind genau festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde im Jahre 1951 gegründet. Sämtliche staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Grundrechte verpflichtet. Sollte es zwischen Bundesorganen zu Streitigkeiten kommen, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können. Alle übrigen Staatsorgane sind an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Die Landesverfassungsgerichte kontrollieren die Einhaltung der Länderverfassungen. Die Bezeichnungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Hamburg und Brandenburg heißen die zuständigen Ländergerichte Verfassungsgericht, in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Landesverfassungsgericht, in Bremen, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen heißt das Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof und in Berlin, Bayern, Sachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz heißt es Verfassungsgerichtshof. Das wichtigste Rechtsmittel, mit dem sich Bürger an die Verfassungsgerichte wenden können, ist die Verfassungsbeschwerde. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich in seinen verfassungsmäßigen Grundrechten durch eine staatliche Institution oder einen staatlichen Akt eingeschränkt fühlt. Die Verfassungsbeschwerde kann sowohl an das Bundesverfassungsgericht als auch an die Verfassungsgerichte der Länder gerichtet werden. Sie ist das häufigste Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Mehr als 95 % aller Vorgänge beim Bundesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden. Insgesamt gibt es jährlich mehr als 6.000 solcher Vorgänge. Das zeugt von der Lebendigkeit der Demokratie. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat großen Einfluss auf die juristische Praxis und das tägliche Leben, da viele Urteile bzw. Entscheidungen dieses Gerichts Grundsatzentscheidungen sind, die viele Bürger betreffen.