Wie funktionieren Energieausweise?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Werte eines Gebäudes ausweist. Es basiert auf den Grundlagen der Energieeinsparverordnung (EnEV), in der die HeizAnlV (Heizungsanlagenverordnung) und die WschV (Wärmeschutzverordnung) zusammengefasst wurden, und dient zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Die EnEV ist Bestandteil des deutschen Baurechts, in welchem die für Bauherren relevanten bautechnischen Standardanforderungen für den effizienten Energieverbrauch von Gebäuden und Bauprojekten manifestiert sind. Die in dem Energieausweis erfassten Daten lassen keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Energiekosten oder Nebenkosten eines Gebäudes zu, da die Berechnungen auf einer Normung beruhen, die Standorteinflüsse und Nutzungsverhalten nicht berücksichtigen. Der errechnete Energie- und Primärbedarf findet sich im Bedarfsausweis, während die Energieverbrauchskennwerte im Verbrauchsausweis nachzulesen sind.

Richtlinie für den Energieausweis

In der EU-Verordnung wurden vier Hauptelemente als Richtlinie für den Energieausweis festgelegt. Gemäß dieser Verordnung muss eine einheitliche Berechnungsmethode der integrierten Gebäudegesamtenergieeffizienz angewandt werden und es gibt eine Mindestanforderung an neue Gebäude sowie bei größeren Renovierungsarbeiten.

Daneben erhalten öffentliche Gebäude eine Zertifizierung, während für alle anderen Gebäude solch ein Ausweis auszustellen ist – das Maximalalter eines Energieausweises darf fünf Jahre nicht überschreiten. Als vierter Punkt wurde festgelegt, dass Heizkessel, zentrale Klimaanlagen sowie Heizungsanlagen regelmäßig zu überprüfen sind.

Heizkosten anhand des Energieausweises ermitteln

Verbraucher, die eine Wohnung oder andere Immobilien mieten möchten, informieren sich vorab natürlich über die Kosten, zu denen neben der Miete selbstverständlich auch die Nebenkosten gehören. So sollte man sich in Zeiten steigender Energiepreise unter anderem ausführlich mit den Heizkosten beschäftigen. Der Energieausweis der Mietwohnung, den der Eigentümer als Vermieter zur Verfügung stellen muss, bildet eine gute Grundlage für eine entsprechende Kalkulation im Vorfeld.

Mieter, die anhand des Energieausweises ermitteln wollen, welche Heizkosten in etwa auf sie zukommen, müssen zunächst die Wohnfläche der Wohnung mit 1,2 multiplizieren. Das Ergebnis wird dann mit dem Energieverbrauchskennwert multipliziert, so dass sich ein Endergebnis ergibt, das den durchschnittlichen Jahresverbrauch bei einem durchschnittlichen Heizverhalten angeben soll. Wenn beispielsweise eine Gasheizung genutzt wird, kann man dann durch den berechneten Wert anhand der Gastarife verschiedener Anbieter die ungefähren Heizkosten in Erfahrung bringen.

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