Rechtliche Grundlagen bei der Wandgestaltung in Mietwohnungen

Als Mieter muss man sich an die Vorgaben des unterzeichneten Mietvertrags halten und das gilt auch bei Renovierungen in der gemieteten Räumen. Welche Veränderungen vorgenommen werden dürfen und wo eine Genehmigung des Eigentümers notwendig wird, hängt meist von den Bestimmungen im Vertragswerk ab, doch wer hier einen Einheitsmietvertrag unterzeichnet hat, kann folgende Veränderungen auch ohne Genehmigung des Vermieters vornehmen:

  • Wände streichen
  • Bilder aufhängen mittels Nagel oder Schrauben
  • Anbringen von Wandverkleidungen
  • Anbringen von Zierleisten, Tapeten oder Wandtattoos

Diese Veränderungen können zum Teil beim Auszug in der Mietwohnung verbleiben, das hängt davon ab, ob im Mietvertrag beim Ein- oder beim Auszug gestrichen werden muss. In dem meisten modernen Wohnungen streicht der Mieter beim Verlassen eines Mietobjekt die Wände wieder im neutralen Weiß und wenn das der Fall ist, müssen alle genannten Veränderungen beim Auszug wieder einer weißen Wand weichen.

Wann muss der Vermieter gefragt werden?

Bei baulichen Veränderungen, wie dem Aufbringen neuer Fliesen, dem Einreißen einer Wand oder dem Ausbau des Dachbodens muss der Vermieter immer gefragt werden, doch auch bei kleineren Maßnahmen lohnt sich ein Gespräch vorab. Sollen Wandpanele die Wände zieren, kann der Vermieter bereits vorab entscheiden, ob diese Verkleidung beim Auszug zurückgelassen werden kann oder abmontiert werden muss. So erspart man sich viel Ärger und zusätzliche Arbeit. Sind Wandtattoos beim Vermieter vor der Anbringung zu melden? Ein Wand Tattoo darf garantiert ohne Erlaubnis angebracht werden, denn hier findet keine bauliche Veränderung statt und die Folie lässt sich spurlos wieder ablösen.

Was muss ein Vermieter genehmigen?

Beim Einziehen einer zusätzlichen Wand wiederum wird die Genehmigung des Vermieters notwendig, es sei den man nutzt Materialien, die sich ohne Spuren zu hinterlassen, wieder rückbauen lassen. Der Einbau eines Kamins in der Mietwohnung muss ebenfalls genehmigt werden, denn diese Maßnahme fällt unter bauliche Veränderungen, denen der Hausherr zustimmen muss. Mit Modernisierungsmaßnahmen sind die meisten Vermieter einverstanden, da sie den Wert ihrer Immobilie anheben, trotzdem sollte immer eine schriftliche Genehmigung unterzeichnet werden, damit später keine Streitpunkte entstehen.

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