Rechtshilfe bei einer Pleite des Strom- und Gasversorgers

Die Chancen, eine getätigte Vorauszahlung wieder zurückzuerhalten, sind nicht sehr gut. Das vom Stromanbieter zurückgelassene Haftungskapital genügt meist nur, um vorrangige Gläubiger, wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Angestellten des Unternehmens, zu bezahlen. Der Stromkunde muss im Regelfall hinten anstehen. Trotzdem sollte die Forderung in jedem Fall beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – aber allzu große Hoffnungen darf man sich nicht machen. Auch ein Anwalt vermag daran leider im Normalfall nichts zu ändern. Rechtshilfe ist zwar möglich, doch meist nur wenig erfolgreich. Bei Gasversorgern verhält es sich ebenso wie beim Stromanbieter. Der örtliche Versorger springt zwar sofort ein, muss aber bezahlt werden. Der Nachteil an diesem Modell sind die häufig deutlich höheren Preise der örtlichen Versorger. Auch hier haben Kunden mit jährlicher Abrechnung das Nachsehen. Diese Erfahrung wurde auch in Deutschland schon von einigen Kunden des Gasanbieters TelDaFax gemacht, der im Juni 2011 seinen Insolvenzantrag stellte. Geht der eigene Stromversorger in Konkurs, steht man natürlich nicht im Dunkeln da. Der örtliche Versorger übernimmt die Stromversorgung, sodass man sich um eventuelle Lücken in der Stromversorgung keine Sorgen machen muss. Das Problem ist eher finanziell. Wer seinem Anbieter im Voraus die Leistungen des gemeinsamen Vertrags bezahlt hat, anstatt eine monatliche Abrechnung zu bekommen, der hat natürlich ein Problem, sein Geld zurückzubekommen. Schließlich bekommt er dafür keine Leistungen mehr. Wer jährlich abrechnen lässt, muss sich vielleicht Geld leihen und sollte auf günstige Zinsen beim Kredit achten. Um beim Stromanbieter Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollte man sich nur auf Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung einlassen, so geht man keinerlei Gefahr ein, auch wenn der Anbieter seine Insolvenz anmelden muss.