Aktuelle Rechtstipps

Wenn es um juristische Belange geht, ist guter Rat teuer, denn der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar kann mit nicht unerheblichen Gebühren einhergehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich nicht aus finanziellen Gründen abhalten lassen und den juristischen Beistand eines erfahrenen Experten zu schätzen wissen. All diejenigen, die sich dessen bewusst sind und zugleich aber dennoch den Wunsch verspüren, selbst ein zumindest grundlegendes Rechtswissen aufzubauen, können von den Rechtstipps hier auf zuRecht.de profitieren. Auch als juristischer Laie kann man sich den einen oder anderen Tipp zu Herzen nehmen und so vielleicht ohne großen Aufwand eine bessere Ausgangssituation oder mehr Rechtssicherheit erreichen.

Rechtstipps aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und zu diversen Themen stellt Ihnen zuRecht.de online zur Verfügung. Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Recht werden so laienverständlich beleuchtet. Aktuelle Entscheidungen sowie die grundlegende Rechtslage bilden die Basis unserer Rechtstipps. Falls Sie rechtliche Fragen haben und sich erst einmal in Eigenregie informieren möchten, bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sind Sie hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse und sollten unsere Rechtstipps nutzen. Anhand der Informationen können Sie eine solide Basis schaffen und Ihre eigene Situation etwas besser einschätzen. Auch als Vorbereitung und/oder Hilfestellung für den nächsten Anwaltstermin sind unsere Rechtstipps bestens geeignet.

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Gesetze

Ohne Gesetze wäre das gemeinschaftliche Zusammenleben wohl kaum vorstellbar. Wie in jeder anderen Gesellschaft auch, braucht es hierzulander verlässliche Normen, an die alle Bürger sich halten und bei deren Verletzung eine Strafe droht. Ohne Gesetze dürften viele Streitigkeiten in allen Bereichen des Alltags eskalieren und im Zuge einer Selbstjustiz das Recht des Stärkeren gelten. In einer freien Demokratie und einer Gesellschaft, die Recht und Gerechtigkeit als Grundlagen des Gemeinschaftslebens ansieht, sie Gesetze somit unabdingbar, um alle Bürger auf eine Stufe zu stellen und den gleichen Maßstab in rechtlichen Streitigkeiten anlegen zu können. Natürlich ist nicht jeder Bundesbürger mit allen Gesetzen und Gesetzbüchern vertraut, die im Rechtswesen existiert. Und meist ist soviel Fachwissen auch gar nicht notwendig, da viele Gesetze für das eigene Leben keine oder nur sehr geringe Auswirkungen haben. Grundlegende Gesetze für das alltägliche Zusammenleben lassen sich vor allem dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie dem Strafgesetzbuch entnehmen. In diesen sind wesentliche Rechtsgrundlagen für das gemeinschaftliche Leben sowie alltägliche Handlungen wie den Vertragsschluss oder den An- und Verkauf von Ware niedergeschrieben bzw. wird eine Aufstellung all jener Delikte vorgenommen, für die man von Rechtswegen her mit einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen muss. Je nach Gestaltung des Alltags sind für einzelne Personen noch spezielle Rechtsbereiche interessant, beispielsweise die Straßenverkehrsordnung für alle aktiven Verkehrsteilnehmer. Wer sich über die gültigen Gesetze in diesem Land informieren möchte, muss hierfür nicht unnötig viele Seiten in Gesetzestexten durchblättern und die einzelnen Paragraphen auswendig lernen. Viele Gesetze verstehen sich mit ihrem Inhalt von selbst und entsprechen inhaltlich auch dem, was der gesunde Menschenverstand oder das moralische Handeln einem vorgeben würden. Zudem lassen sich sowohl Fachliteratur wie auch für den Laien aufgearbeitete Druckwaren finden, in denen nahezu alle Rechtsgebiete verständlich beleuchtet werden und es so jedem möglich wird, alle Gesetze eines Bereiches kennenzulernen, der individuell interessant erscheint.

Urteile

Jeden Tag werden in Deutschland eine Vielzahl von Urteilen gefällt. Von den kleinen Amtsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben alle Urteile dabei eine nicht zu unterschätzende Wirkung. Natürlich wirkt sich die Urteilsverkündigung individuell für den Angeklagten und den Kläger aus – jedoch erregen andere von ihnen auch bundesweite Aufmerksamkeit, wenn sich ein Richter von einer der beiden Parteien zur Auslegung der Gesetzestexte in einer Weise hat überzeugen lassen, die so noch nicht in der deutschen Rechtssprechung vorkam. Die meisten, aktuellen Diskussionen im Rechtswesen entstehen dementsprechend auch nach besonderen Urteilen und machen es für jede Fachperson der Rechtswissenschaften notwendig, einen regelmäßigen Blick auf die aktuellen Urteile im entsprechenden Fachgebiet zu werfen. Um an Urteile zu gelangen, die von Interesse sind, sollte man sich im Regelfall mit dem Aktenzeichen auseinandersetzen. Jeder Rechtsstreitigkeit wird ein solches Aktenzeichen zugeordnet, aus dem nicht nur der Ort der gerichtlichen Verhandlung hervorgeht, sondern auch weitere Schlüsseldaten wie beispielsweise das Jahr der Urteilsverkündung. Die Vergabe der Aktenzeichen ist dabei einzigartig und macht es so möglich, auch noch nach Jahren nach Urteilen zu suchen und diese bei der eigenen Verhandlung zu zitieren. Wer selbst im Rechtswesen tätig ist, verfügt meist über eine große Sammlung an Urteilen, die beispielsweise in Form von Büchern oder Zeitschriften regelmäßig zur eigenen Person gelangen und so dafür sorgen, dass man selbst stets auf dem neusten Stand bleiben kann. Untenstehend besitzen auch Sie die Möglichkeit, einen Überblick über aktuelle Urteile zu erhalten. Viele von Ihnen können dabei relevant für eine eigene Streitigkeit vor Gericht sein und somit ein wichtiges Indiz für die eigene, gerichtliche Partei, um das entsprechende Urteil in einer laufenden Verhandlung erwähnen zu können. Gültig gesprochenes Recht kann zwar hier von einem Richter anders bewertet werden und bringt somit nicht zwingend die gleiche Urteilsverkündung mit sich, ist aber meistens ein wesentlicher Anhaltspunkt für eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung.

Eine Generalvollmacht erstellt man meist vorab für den Fall der Fälle und wenn die Vollmacht nicht anfechtbar sein soll, muss sie verschiedene Angaben enthalten. Neben Name und Anschrift des Vollmachtgebers, also der Person, die eine Vollmacht ausstellt, müssen auch verschiedene Angaben zum Bevollmächtigten gemacht werden. Mit der Generalvollmacht ermächtigt man eine fremde Person alle Entscheidungen zu treffen, die die eigenen Finanzen betreffen und darüber hinaus auch Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu fällen oder den eigenen Aufenthaltsort zu bestimmten. Der Inhalt einer Generalvollmacht sollte also genau an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden, denn man gibt damit sozusagen sein eigenes Schicksal in fremde Hände.

Die Grundangaben einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann ein formloses Schreiben sein. Als Überschrift reicht der Hinweis „Vollmacht“. Für eine Generalvollmacht muss der Vollmachtgeber neben seinem vollständigen Namen auch Wohnort, Straße und Geburtsdatum angeben. Die gleichen Angaben sind auch auf der Seite des Bevollmächtigten zu machen. Daneben sollte man unbedingt vermerken, dass der Bevollmächtigte das Original der Vollmacht vorlegen muss,  um tätig werden zu können. Sollen Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Umfang der Generalvollmacht enthalten sind, sollte man verfügen, dass der Bevollmächtigte zum gesetzlichen Betreuer bestimmt werden soll. Mit diesem Zusatz kann man sich absichern, wenn im Text der Generalvollmacht nicht alle Bereiche des Lebens eingeschlossen wurden. Dies kann notwendig werden, wenn beispielsweise eine Mietwohnung vom Bevollmächtigten gekündigt werden soll oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird.

Umfassende Generalvollmacht oder einzeln geregelte Fragen?

Nicht jede Generalvollmacht lässt dem Bevollmächtigten in allen Situationen freie Hand und oft ist es sinnvoll, einzelne Punkte detailliert zu regeln. Vermögensangelegenheiten, Verträge und Anträge, persönliche Angelegenheiten und die Wohnungsangelegenheiten sind die Punkte, die man in einer Generalvollmacht auch einzeln regeln kann. Dabei kann man zum Beispiel festlegen, dass das eigene Vermögen ausgebraucht werden soll, um den Lebensstandard auch im Pflegefall erhalten zu können. Das Entscheidungsrecht bei ärztlichen Behandlungen sollte man dem Bevollmächtigten ebenfalls gesondert übertragen, da sonst ein Betreuungsverfahren erforderlich werden könnte. Für den Fall einer dauernden Bewusstlosigkeit kann man verfügen, nach welchem Zeitraum nur die Schmerztherapie und die Grundpflege fortgesetzt werden sollen. Auch ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, kann man in der Generalvollmacht festhalten. Die Frage ob man einer Organspende zustimmt, kann ebenfalls bereits in der Generalvollmacht geklärt werden und viele andere Details lassen sich damit vorab klären. Beim Erstellen einer Generalvollmacht, die ohne Einzelauflistungen auskommt, sollte man bedenken, dass viele Fragen offen sind und der Bevollmächtigte schnell überfordert sein kann, wenn er lebensbestimmende Entscheidungen allein treffen soll.