Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale kann von allen Berufstätigen für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer in Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen; der Pauschalbetrag von 0,30 Euro ist ihnen garantiert.

Unbekannt ist den meisten Steuerzahlern die Rechtslage bei Taxifahrten. Diese können nämlich ebenfalls bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. In der Berechnung der Entfernungspauschale wird das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel angesehen. Steuerzahler, deren Kosten für den Arbeitsweg die 0,30 Euro-Pauschale übersteigen, wie es beispielsweise bei hohen Fahrkartenpreisen für öffentliche Verkehrsmittel der Fall ist, können diese Mehrkosten geltend machen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Kosten für einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als zusätzliche Werbungskosten abzusetzen.

Ab dem ersten Kilometer gilt die Entfernungspauschale

Seit 2009 erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg. Allerdings wird immer nur der kürzeste Weg und dieser nur einmal pro Tag für die Pauschale berücksichtigt. Ausnahmefälle für das Akzeptieren von längeren Arbeitswegen gibt es nur dann, wenn diese verkehrsgünstiger sind und häufig genutzt werden. Im Internet gibt es zahlreiche Webseiten, welche die Einkommenssteuerminderung durch die Pendlerpauschale errechnen können.

Voraussetzungen für die Pendlerpauschale in Österreich

Auch in Österreich können Verbraucher eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen und im Zuge dessen die betreffenden Kosten mittels einer Pauschale von der Steuer absetzen. Diese Option ist mit einigen Voraussetzungen verbunden, so dass sich österreichische Pendler umfassend informieren sollten.

Grundsätzlich soll der Verkehrsabsetzbetrag die Fahrtkosten, die beim Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen, abgelten. Gegebenenfalls kann man zudem noch die Pendlerpauschale beanspruchen, wobei man in Österreich zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale differenziert. Wenn die Nutzung eines Massenverkehrsmittels zugemutet werden kann, kommt die kleine Pendlerpauschale zum Einsatz. Ist dies nicht zumutbar, haben österreichische Arbeitnehmer Anspruch auf die große Pendlerpauschale. Im Allgemeinen muss der Arbeitsweg an mindestens elf Tagen im Monat zurückgelegt werden, wobei Teilzeitbeschäftigte eine anteilige Pendlerpauschale erhalten können, wenn sie an wenigstens vier Tagen monatlich pendeln.

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