Welche Angaben seines PKW benötigt man für die Kfz-Steuer?

Um die Höhe einer Kfz-Steuer zu errechnen, werden sowohl das Datum der Erstzulassung als auch Antriebsart, Hubraum und Emissionskennziffer benötigt. Aus dem Datum der Erstzulassung ergibt sich die steuerliche Grundeinordnung. Fahrzeuge, die bis zum 04. November 2008 zugelassen wurden, werden anders eingestuft als Fahrzeuge, deren Zulassung zwischen dem 05. November 2008 bis 03. Juni 2009 erfolgte bzw. ab 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 erfolgt.

Ebenfalls für die Kfz-Steuer wichtig ist die Antriebsart. Der Otto- und Wankelmotor (Fremdzünder) liegt steuerlich sehr viel günstiger als der Diesel- oder Elsbettmotor (Selbstzünder), da hier durch die höhere Besteuerung der Selbstzünder ein gewisser Ausgleich zu den deutlich höheren Kraftstoffpreisen der Fremdzünder geschaffen werden soll.

Kennziffern für die Kfz-Steuer im Fahrzeugschein

Die weitaus wichtigsten Werte für die Berechnung der Kfz-Steuer finden sich im Fahrzeugschein. Hier sind sowohl Hubraum als auch die Kennzahlen für die CO2-Werte angegeben, wobei bei der Emissionskennzahl nur die beiden letzten Ziffern relevant sind.
Bei älteren Fahrzeugen respektive in älteren Fahrzeugscheinen lassen sich die genauen Angaben zum Hubraum im Feld 8, bei neueren Zulassungsbescheinigungen in Teil 1 – Feld P.1 ablesen. Die Emissionskennziffer ist in älteren Scheinen in Feld 1, bei neueren Zulassungsbescheinigungen ebenfalls in Teil 1 unter Punkt 14.1 platziert.

Kfz-Steuer und Zulassung sind eng miteinander verbunden

Verbraucher, die sich einen neuen Pkw anschaffen, müssen sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden, um ihr Auto neu zuzulassen oder einen Halterwechsel anzumelden, sofern es sich um keinen Neuwagen handelt. Bei der Anschaffung eines Autos ist dieser Behördengang also unerlässlich und zwingend erforderlich. Um die Kfz-Steuer müssen sich Fahrzeughalter dahingegen nicht kümmern, weil die Fahrzeuganmeldung bei der Zulassungsstelle gleichzeitig als entsprechende Steuererklärung gilt. Unabhängig davon, ob eine Erstzulassung oder ein Halterwechsel vorliegt, ist die Zulassung die Grundlage für die Berechnung der Steuer für Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland.

Anhand der erforderlichen Unterlagen sammelt die Zulassungsbehörde alle relevanten Angaben zu dem Pkw, die für die Kraftfahrzeugsteuer von Bedeutung sind. Der Hubraum, die Antriebsart, der CO2-Ausstoß sowie die Emissionsklasse werden so an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet, das die Besteuerung des Fahrzeugs durchführt. Der Halter erhält anschließend einen Bescheid über die Kfz-Steuer. Doch bereits bei der Zulassung muss man eine Lastschrifteinzugsermächtigung abgeben, damit die Steuer vom Konto abgebucht werden kann. Wer ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen will und mit der Kfz-Steuer im Rückstand ist, muss zunächst seine Steuerschuld begleichen. Nachdem dies geschehen ist, kann die Zulassung erfolgen.

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