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Steuerrecht · Stand September 2026

Kfz-Steuer berechnen: CO2-Steuer beim Auto mit Tabelle und Beispielen

Die Kfz-Steuer für einen Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 besteht aus einem Sockelbetrag nach Hubraum und einem Betrag für jedes Gramm CO2 je Kilometer über dem steuerfreien Wert. Für Neuwagen seit 2021 bleiben 95 g/km steuerfrei, darüber steigt der Satz in sechs Stufen von 2 Euro auf 4 Euro je Gramm.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 7 Min. Lesezeit

Wie wird die Kfz-Steuer nach CO2 berechnet?

Die Berechnung der CO2-orientierten Kfz-Steuer hängt neben dem Hubraum auch vom Zulassungsdatum und Fahrzeugtyp ab. Die Kfz-Steuer besteht aus zwei Teilen: zum einen aus dem Betrag, der sich aus dem Hubraum des Fahrzeuges errechnet, und zum anderen aus dem Emissionswert. Das gilt für alle Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009.[1]

  1. Hubraum: Der erste Teil der Kfz-Steuer, der sogenannte Grundbetrag, orientiert sich am Hubraum eines Fahrzeuges. Hierbei werden jeweils angefangene hundert Kubikzentimeter bewertet. Bei der Hubraumberechnung wird zwischen Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) und Fremdzündungsmotor (Otto- und Wankelmotor) unterschieden: 2 Euro je 100 ccm beim Benziner, 9,50 Euro beim Diesel.
  2. CO2-Anteil: Der Emissionswert gliedert sich in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil. Nur die Gramm über dem Freiwert kosten Steuer.
  3. Addieren und abrunden: Beide Teile ergeben zusammen die Jahressteuer, abgerundet auf volle Euro.[1]

Abgesehen vom Hubraum und der Kraftstoffart spielt somit der CO2-Ausstoß eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Für ein Auto, das den jeweils geltenden Grenzwert nicht überschreitet, zahlt der Halter nur den Grundbetrag nach Hubraum. Warum der Diesel mehr kostet, erklärt die Seite Kfz-Steuer Diesel oder Benzin.

Kfz-Steuer CO2-Tabelle für Autos mit Erstzulassung ab 2021

Für Pkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden, bleiben 95 g/km steuerfrei. Der Teil darüber wird auf sechs Stufen verteilt, jede Stufe hat ihren eigenen Satz. Die rechte Spalte zeigt, wie hoch der CO2-Anteil höchstens ist, wenn der Wert bis an das Ende der Stufe reicht.[1]

StufeCO2-WertSatz je g/kmCO2-Anteil bis Stufenende
-bis 95 g/km0 Euro0 Euro
1über 95 bis 115 g/km2,00 Euro40 Euro
2über 115 bis 135 g/km2,20 Euro84 Euro
3über 135 bis 155 g/km2,50 Euro134 Euro
4über 155 bis 175 g/km2,90 Euro192 Euro
5über 175 bis 195 g/km3,40 Euro260 Euro
6über 195 g/km4,00 Euro260 Euro plus 4 Euro je weiteres Gramm

Dazu kommt immer der Grundbetrag nach Hubraum. Ein Auto mit genau 95 g/km zahlt also nur diesen Grundbetrag.[2]

Rechenbeispiele: So viel Kfz-Steuer zahlen Benziner und Diesel

Beispiel 1: Benziner, Erstzulassung 2026, 1.498 ccm Hubraum, CO2-Wert 128 g/km.

Hubraum: 15 angefangene 100 ccm mal 2 Euro30,00 Euro
CO2 Stufe 1: 20 g (96 bis 115 g/km) mal 2,00 Euro40,00 Euro
CO2 Stufe 2: 13 g (116 bis 128 g/km) mal 2,20 Euro28,60 Euro
Summe 98,60 Euro, abgerundetJahressteuer 98 Euro

Beispiel 2: Diesel, Erstzulassung 2026, 1.968 ccm Hubraum, CO2-Wert 158 g/km.

Hubraum: 20 angefangene 100 ccm mal 9,50 Euro190,00 Euro
CO2 Stufe 1 bis 3: je 20 g mal 2,00, 2,20 und 2,50 Euro134,00 Euro
CO2 Stufe 4: 3 g (156 bis 158 g/km) mal 2,90 Euro8,70 Euro
Summe 332,70 Euro, abgerundetJahressteuer 332 Euro

Beispiel 3: Benziner, Erstzulassung 2016, 1.395 ccm Hubraum, CO2-Wert 139 g/km.

Hubraum: 14 angefangene 100 ccm mal 2 Euro28,00 Euro
CO2: 44 g über 95 g/km mal 2 Euro88,00 Euro
Jahressteuer116 Euro

Jede Stufe wird nur mit dem Teil des CO2-Werts belegt, der in sie fällt. Die Summe der Teilbeträge wird auf volle Euro nach unten abgerundet.[1]

Autos mit Erstzulassung 2009 bis 2020: 2 Euro je Gramm

Für Pkw mit Erstzulassung vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2020 gilt ein einheitlicher CO2-Satz: Wird die Freigrenze überschritten, wird je Gramm pro Kilometer ein CO2-Zuschlag in Höhe von 2,00 Euro fällig. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Datum der Erstzulassung ab und bleibt für das Auto dauerhaft gleich.[1]

  • Bis zum 31. Dezember 2011 galten so 120 g/km als CO2-Grenzwert.
  • Anschließend wurde dieser auf 110 g/km gesenkt.
  • Zum 1. Januar 2014 wurde er noch einmal herabgesetzt, so dass seitdem ein Ausstoß von bis zu 95 g/km im Rahmen der Kfz-Steuer unberücksichtigt bleibt.[1]

Für ältere Autos mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 zählen dagegen nur Hubraum und Euro-Norm, nicht der CO2-Wert. Die Sätze stehen auf der Seite Kfz-Steuer Diesel oder Benzin. Für Erstzulassungen zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 vergleicht der Zoll beide Berechnungen und nimmt die günstigere.[2]

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Welcher CO2-Wert zählt für die Kfz-Steuer?

Die weitaus wichtigsten Werte für die Berechnung der Kfz-Steuer finden sich im Fahrzeugschein. Den CO2-Wert finden Sie in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Autos mit Erstzulassung ab 2021 ist das der Wert nach dem Prüfverfahren WLTP.[2]

Bei Autos mit Erstzulassung bis Mitte 2009 kommt es stattdessen auf die Emissionsschlüsselnummer an, wobei nur die beiden letzten Ziffern relevant sind. Die Emissionskennziffer ist in älteren Scheinen in Feld 1, bei neueren Zulassungsbescheinigungen in Feld 14.1 platziert.[2]

Verbindlich sind die Werte, die die Zulassungsbehörde festgestellt hat. Anhand der erforderlichen Unterlagen sammelt die Zulassungsbehörde alle relevanten Angaben zu dem Pkw, die für die Kraftfahrzeugsteuer von Bedeutung sind, und übermittelt sie an den Zoll. Der Halter erhält anschließend einen Bescheid über die Kfz-Steuer.[1]

Wohnmobile und Elektroautos: Berechnung nach Gewicht

Für Wohnmobile gelten etwas andere Berechnungsgrundlagen als für Pkw. Hier werden neben der Schadstoffklasse nicht das Zulassungsdatum und der Hubraum zugrunde gelegt, sondern das Gesamtgewicht. Die Steuer errechnet sich je angefangene 200 kg:[1]

Schadstoffklassebis 2.000 kgüber 2.000 kgHöchstbetrag
S 4 und besser16 Euro10 Euro800 Euro
S 3, S 2, S 124 Euro10 Euro1.000 Euro
übrige40 Euro10 bis 25 Eurokeiner

Die ersten 2.000 kg werden mit dem ersten Satz berechnet, nur das Gewicht darüber mit dem zweiten. Ein Wohnmobil der Klasse S 4 mit 3.500 kg kostet 10 mal 16 Euro plus 8 mal 10 Euro, also 240 Euro im Jahr. Elektroautos zahlen nach dem Ende ihrer Steuerbefreiung ebenfalls nach Gewicht, mit den Sätzen für Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, und davon nur die Hälfte. Bei 2.300 kg sind das 136,54 Euro, halbiert und abgerundet 68 Euro.[2]

Gibt es noch einen Kfz-Steuer-Bonus für sparsame Neuwagen?

Nein, für Verbrenner nicht mehr. Pkw mit höchstens 95 g/km CO2 und Erstzulassung vom 12. Juni 2020 bis Ende 2024 bekamen einen Nachlass von jährlich 30 Euro. Diese Vergünstigung endete spätestens am 31. Dezember 2025.[1]

Die früheren Befreiungen für schadstoffarme Neuwagen sind ebenfalls abgelaufen: Die Vergünstigung für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 endete spätestens am 31. Dezember 2010, die Befreiung für Euro-6-Diesel mit Erstzulassung 2011 bis 2013 spätestens am 31. Dezember 2013. Steuerfrei sind heute nur noch reine Elektroautos, siehe Kfz-Steuer im Überblick.[1]

CO2-Steuer auf Sprit: kein Teil der Kfz-Steuer

Mit der CO2-Steuer beim Auto ist oft der CO2-Preis auf Benzin und Diesel gemeint. Er hat mit der Kfz-Steuer nichts zu tun. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz müssen die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, für jede Tonne CO2 ein Emissionszertifikat abgeben. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat.[3]

Als Autofahrer zahlen Sie diesen Preis nicht an den Zoll, sondern über den Preis an der Zapfsäule, abhängig davon, wie viel Sie tanken. Die Kfz-Steuer dagegen zahlen Sie für die Zulassung, auch wenn das Auto steht.

Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums

Wer die Kfz-Steuer für ein bestimmtes Fahrzeug nicht von Hand berechnen will, nutzt den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen, auf den auch der Zoll verweist. Sie brauchen dafür das Datum der Erstzulassung, die Antriebsart, den Hubraum und den CO2-Wert aus dem Fahrzeugschein. Verbindlich ist aber nur der Bescheid des Hauptzollamts.

Zum Kfz-Steuer-Rechner des BMF

Wer ist zuständig?

Fragen zum Steuerbescheid

Das Hauptzollamt, das im Steuerbescheid steht. Stimmt ein Wert wie Hubraum oder CO2-Ausstoß nicht, ist die Zulassungsbehörde zuständig, denn ihre Feststellungen sind für den Zoll verbindlich.

Kfz-Steuer im Überblick
Streit über die Höhe

Einspruch beim Hauptzollamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Danach entscheidet das Finanzgericht.

Finanzgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): § 2 · § 3b · § 3d · § 5 · § 8 · § 9 · § 10a · § 10b · § 11
  2. Zoll: Kraftfahrzeugsteuer, Steuerhöhe
  3. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): § 3 · § 10

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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