Verbraucherschutz: neues Gesetz soll Anleger vor Falschberatung schützen
Durch den Anlegerschutz sollen Verbraucher besser vor Falschberatung geschützt werden. Die Neuerungen betreffen insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel bei der Anlageberatung, die Änderung bei offenen Investmentfonds, die Konkretisierung der Beratungspflichten und zusätzliche Möglichkeiten, die der Finanzaufsicht eingeräumt werden.
Beipackzettel als Anlegerschutz
Bereits seit April 2011 ist das Anlegerschutzgesetz in Teilen in Kraft getreten. Seit Juli 2011 sind die Kreditinstitute verpflichtet, ihre Produkte mit einem sogenannten Beipackzettel auszustatten. Das soll es Anlegern ermöglichen, die Risiken besser einschätzen zu können. Ursprünglich war angedacht, dass es zu dem Anlageprodukt, das durch eine Bank verkauft wird, eine leicht verständliche Infobroschüre geben sollte, in denen die wichtigen Details zu Chancen und Risiken zusammengefasst werden. Allerdings konnten sich die Banken nicht auf einen Standard-Beipackzettel einigen, sodass es mehrere Ausführungen gab und die Verbraucher die einzelnen Produkte anhand des Beipackzettels nicht von Bank zu Bank vergleichen konnten. Mithilfe des Anlegerschutzgesetzes soll damit nun aufgeräumt werden. Bei Anlageberatungen sind die Banken nun verpflichtet, den Verbrauchern ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen.
Das gilt allerdings nicht bei bloßen Anlagevermittlungen. Eine ganz klare Abgrenzung ist hier allerdings nicht immer leicht möglich. Wichtig ist jedoch immer, dass der Verbraucher den Beipackzettel vor dem Abschluss des Vertrages erhalten muss. Bei den offenen Investmentfonds sieht das Ganze etwas anders aus. Hier werden keine Produktinformationsblätter ausgegeben, sondern es gelten die Anlegerinformationen nach dem Investmentgesetz. Wie das Blatt auszusehen hat, dafür existieren ebenfalls Vorgaben. Auch bei den Beratungspflichten gibt es Änderungen. So dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Verbraucher nur ein geeignetes Finanzprodukt empfehlen. Dazu müssen sie die finanzielle Situation des Kunden, seine Erfahrungen und selbstverständlich seine Anlageziele mit in Betracht ziehen, um die Situation umfassend analysieren zu können. Nur dann ist es möglich, eine für den Kunden maßgeschneiderte und geeignete Anlageempfehlung aussprechen zu können.
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