Verbraucherschutzregelungen beim Onlinehandelsverkehr

Wer einen im Laden gekauften Artikel reklamieren möchte, bringt das Produkt einfach wieder zurück zum Händler und kann so sein Recht als Verbraucher geltend machen. Doch auch im Internet gibt es feste Verbraucherschutzregelungen, die jeden Einkauf absichern. Dazu zählen alle Artikel, die man in einem Shop erwirbt und nur private Anbieter sind von den gesetzlichen Garantiebestimmungen ausgenommen, wenn sie gezielt darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Alle Händler im Netz müssen sich an die gesetzlichen Verbraucherschutzregeln halten. Diese garantieren dem Käufer beispielsweise eine 14tägige Rückgabefrist ohne Angabe von Gründen bei jedem Kauf und natürlich gibt es wie überall gesetzliche Garantiebestimmungen für alle Produkte. Die vom Hersteller gewährte Garantiezeit darf auch der Online Shop nicht verweigern oder verringern und auch Schnäppchen lassen sich nicht so einfach davon ausnehmen. Besonders günstige Angebote enthalten die gleichen Garantiebedingungen wie reguläre Ware und wenn ein Verkäufer seine Sonderangebote nicht als defekte Bastlerware oder Vorführware mit eingeschränkten Garantieleistungen ausweist, muss er im Schadensfall im vollen Umfang haften. Auch wenn die Rückgabe eines online gekauften Produkts mit dem Gang zum Logistikunternehmen verbunden ist, sollte man als Verbraucher nicht auf sein Recht verzichten und die Verbraucherschutzregelungen voll ausschöpfen. Dabei sollte man beachten, dass weltweit nicht die gleichen Regelungen gelten und ein Kauf im Ausland oft gleichzeitig ein Verzicht auf bestimmte Leistungen darstellt.  In naher Zukunft wird allerdings das einheitliche Verbraucherrecht in der EU Einzug halten, was den Online Handel über Landesgrenzen hinaus zumindest innerhalb Europas für Verkäufer und Käufer noch sicherer werden lässt.

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