Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Punkte in Flensburg: Punktesystem, Tilgung und Punkteabbau
Seit dem 1. Mai 2014 werden Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt mit einem bis drei Punkten bewertet; ab 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Vorher ermahnt die Behörde bei 4 oder 5 Punkten und verwarnt bei 6 oder 7 Punkten, und jede Eintragung wird nach eigener Frist von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren getilgt.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Was sind Punkte in Flensburg?
Wer in Deutschland gegen Straßenverkehrsvorschriften verstößt, wird mitunter im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst. Das Register führt das Kraftfahrt-Bundesamt. Es dient unter anderem der Beurteilung, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, und der Ahndung von Personen, die wiederholt Verkehrsverstöße begehen.[1]
Wiederholungstäter können so leichter identifiziert und einheitlich behandelt werden. Die Verkehrssicherheit steht somit im Mittelpunkt des Registers in Flensburg. Autofahrer, die die Regeln immer wieder missachten, sammeln so Punkte in Flensburg und müssen je nach Punktestand sogar ihren Führerschein abgeben.[1]
Wofür gibt es wie viele Punkte?
Gespeichert werden Verkehrsstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten, für die ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist. Welche Verstöße zählen, bestimmt eine Liste in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Punkte ergeben sich mit der Begehung der Tat, sofern sie rechtskräftig geahndet wird.[1]
| Punkte | Verstoß | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit | einfacher Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Vorfahrt missachtet mit Gefährdung, innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell |
| 2 | besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entzug | Fahren mit 0,5 Promille, innerorts 31 km/h zu schnell, Rotlicht nach über einer Sekunde, keine Rettungsgasse |
| 3 | Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre | Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs |
Die Einordnung der einzelnen Verstöße ergibt sich aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.[2]
Werden mehrere Verstöße in einer Tat geahndet, zählt nur der mit der höchsten Punktzahl.[1]
Die Beträge und Fahrverbote zu den einzelnen Verstößen stehen im Überblick Bußgeld im Straßenverkehr und für Tempoverstöße unter Zu schnell gefahren.
Was passiert bei 4, 6 und 8 Punkten?
Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift je nach Punktestand stufenweise Maßnahmen:[1]
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung, noch keine Maßnahme.
- 4 oder 5 Punkte: schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen können.
- 6 oder 7 Punkte: schriftliche Verwarnung. Sie weist darauf hin, dass ein Seminar jetzt keinen Punktabzug mehr bringt und bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- 8 oder mehr Punkte: Sie gelten als ungeeignet, die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.[1]
Die Behörde darf keine Stufe überspringen. Erreicht jemand 6 Punkte, ohne vorher ermahnt worden zu sein, wird er zunächst ermahnt und sein Punktestand sinkt auf 5. Entsprechend sinkt er auf 7, wenn bei 8 Punkten noch keine Verwarnung ergangen war.[1]
Widerspruch und Klage gegen den Entzug haben keine aufschiebende Wirkung. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach der Entziehung, und in der Regel verlangt die Behörde dafür ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, also eine MPU. Mit der Neuerteilung werden die alten Punkte gelöscht.[1]
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Jede Eintragung hat ihre eigene Tilgungsfrist. Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen und Urteilen mit dem Tag der Rechtskraft, nicht mit dem Tag des Verstoßes. Neue Eintragungen verlängern alte Fristen nicht.[1]
| Eintragung | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2 Jahre und 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis | 5 Jahre |
| Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre | 10 Jahre |
Nach Ablauf der Frist wird eine Eintragung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. In dieser Zeit darf die Behörde sie noch für Maßnahmen nach dem Punktesystem oder in der Probezeit verwenden, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde.[1]
Bei Entziehung oder Verzicht beginnt die Frist für die zugrunde liegende Straftat erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach der Entscheidung.[1]
Wie kann man Punkte abbauen?
Wer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt und die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegt, bekommt bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten einen Punkt abgezogen. Maßgeblich ist der Punktestand am Tag, an dem die Bescheinigung ausgestellt wird.[1]
Der Abzug wird nur einmal innerhalb von fünf Jahren gewährt. Ab 6 Punkten ist der Besuch zwar möglich, bringt aber keinen Abzug mehr.[1]
Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einem Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen mit Seminarerlaubnis.[1]
Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag kostenlos Auskunft über den Inhalt des Fahreignungsregisters und die Anzahl Ihrer Punkte. Dem Antrag ist ein Identitätsnachweis beizufügen, ein schriftlicher Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein.[1]
Elektronisch geht es, wenn Sie den Antrag mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels stellen. Die Auskunft kann dann ebenfalls elektronisch erteilt werden.[1]
Was hat die Punktereform 2014 geändert?
Bis zum 30. April 2014 gab es das Verkehrszentralregister mit dem alten Punktsystem, in dem die Fahrerlaubnis erst bei 18 Punkten entzogen wurde. Neue Eintragungen konnten dort den Ablauf der Tilgung alter Punkte hemmen. Seit dem 1. Mai 2014 gelten das Fahreignungsregister und das Fahreignungs-Bewertungssystem. Der Führerschein ist seither schon bei 8 Punkten in Flensburg weg.[1]
Alte Punktestände wurden damals umgerechnet:[1]
| Punkte bis 30.04.2014 | Punkte ab 01.05.2014 | Stufe |
|---|---|---|
| 1 bis 3 | 1 | Vormerkung |
| 4 bis 5 | 2 | Vormerkung |
| 6 bis 7 | 3 | Vormerkung |
| 8 bis 10 | 4 | Ermahnung |
| 11 bis 13 | 5 | Ermahnung |
| 14 bis 15 | 6 | Verwarnung |
| 16 bis 17 | 7 | Verwarnung |
| 18 und mehr | 8 | Entzug |
Alteinträge wurden nach altem Recht noch bis zum 30. April 2019 getilgt. Heute spielt die Umrechnung daher kaum noch eine Rolle. Das frühere Aufbauseminar für Punktesammler wurde durch das Fahreignungsseminar ersetzt; Aufbauseminare gibt es nur noch in der Probezeit.[1]
Wer ist zuständig?
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister und erteilt die Auskunft.[1]
Bußgeld im Straßenverkehr: ÜberblickDie Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Gegen den Entzug führt der Weg über Widerspruch, wo das Land ihn vorsieht, zum Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Ab wie viel Euro gibt es einen Punkt?
Ab einer Geldbuße von 60 Euro, wenn der Verstoß in der Punkteliste der Fahrerlaubnis-Verordnung steht. Verwarnungsgelder bis 55 Euro bringen nie Punkte.
- Verlängert ein neuer Verstoß die Tilgung alter Punkte?
Nein. Jede Eintragung wird nach ihrer eigenen Frist getilgt. Eine Hemmung durch neue Eintragungen, wie es sie im alten Verkehrszentralregister gab, kennt das Fahreignungsregister nicht.
- Werden Punkte gelöscht, wenn der Führerschein entzogen wurde?
Ja, für die Punktezählung. Wird nach einem Entzug eine neue Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vorher rechtskräftig gewordene Entscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden. Das gilt nicht beim Entzug in der Probezeit.
- Gelten für Fahranfänger andere Punkte?
Nein. Fahranfänger bekommen dieselben Punkte. In der Probezeit gelten aber zusätzlich eigene Maßnahmen wie Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Beide Systeme laufen nebeneinander.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 4 · § 4a · § 28 · § 29 · § 30 · § 65
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13: Punktebewertung
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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