Was hat es mit den Punkten in Flensburg auf sich?
In §4 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Punktesystem geregelt. Gemäß Abs. 3 Punkt 1 sind Fahrer, die acht bis dreizehn Punkte in der Verkehrssünderkartei haben, schriftlich über ihren Punktestand zu unterrichten. Sie müssen von der Fahrerlaubnisbehörde verwarnt und darauf hingewiesen werden, dass für sie die Möglichkeit besteht, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Hat ein Führerscheininhaber zwischen vierzehn und maximal siebzehn Punkten, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer bestimmten Frist anordnen und darauf hinweisen, dass er verkehrspsychologische Beratung erhalten kann. Hat der Führerscheininhaber bereits in den letzten fünf Jahren ein Aufbauseminar besucht, ist die Behörde zu einer schriftlichen Verwarnung mit Bußgeld verpflichtet (§4 Abs. 3 Punkt 2 StVG). Bei mehr als achtzehn Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, da der Fahrer als für die Fahrzeugführung ungeeignet gilt (§4 Abs. 3 Punkt 3 StVG).
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Löschungsvoraussetzungen des Punktesystems
Wurden für ein Verkehrsvergehen Eintragungen im Punktesystem in die Verkehrssünderkartei vorgenommen, so werden diese nach bestimmten Fristen automatisch wieder gelöscht. Punkte aufgrund von einem Bußgeld sind nach zwei Jahren entfernt, bei Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten werden sie nach fünf Jahren gestrichen, ausgenommen von der Regelung sind drogen- und alkoholbedingte Straftaten. Eine fünfjährige Löschungsfrist haben Eintragungen über verkehrspsychologische Beratungen oder Aufbauseminare, alle übrigen Fälle bleiben zehn Jahren stehen.
Welchen Zweck haben die Punkte in Flensburg?
Wer in Deutschland gegen die Straßenverkehrsvorschrift verstößt, wird mitunter in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erfasst. Im Zuge dessen kommt das bekannte Punktesystem zum Einsatz. Für viele Verkehrsteilnehmer stellt sich die Frage nach dem Zweck der Punkte in Flensburg. Ein Verstoß gegen die StVO wird üblicherweise sofort geahndet und geht mit einem Bußgeld einher. Zudem muss man möglicherweise auch ein Fahrverbot in Kauf nehmen.
Das Punktesystem, das dem deutschen Verkehrszentralregister zugrundeliegt, soll vor allem bei wiederholten Verstößen zum Einsatz kommen. Wiederholungstäter können so leichter identifiziert und einheitlich bestraft werden. Die Verkehrssicherheit steht somit im Mittelpunkt des Registers in Flensburg. Autofahrer, die die Regeln immer wieder missachten, sammeln so Punkte in Flensburg und müssen je nach Punktestand sogar ihren Führerschein abgeben oder sich einem verkehrspsychologischen Gutachten unterziehen. Der aktuelle Bußgeldkatalog hält alle relevanten Informationen zu den Konsequenzen von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten bereit.