Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Verwarnungsgeld: zahlen oder nicht? Unterschied zum Bußgeld
Eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro gibt es bei geringfügigen Verkehrsverstößen; sie wird nur wirksam, wenn Sie einverstanden sind und fristgerecht zahlen. Zahlen Sie nicht, folgt ein Bußgeldverfahren, in dem Sie sich verteidigen können, das aber mit Gebühren und Auslagen teurer wird.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?
Eine Verwarnung wird ausgesprochen, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sie kann ein Verwarnungsgeld beinhalten, muss aber nicht, ebenso besteht kein Zwang zur Schriftform. Wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt, so liegt dieses zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro.[1]
Im Straßenverkehr entscheidet der Bußgeldkatalog: Ist dort ein Regelsatz von bis zu 55 Euro bestimmt, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben. Liegt der Regelsatz darüber, wird der Verstoß mit einem Bußgeldbescheid geahndet.[2]
| Verwarnung | Bußgeldbescheid | |
|---|---|---|
| Betrag | 5 bis 55 Euro | ab 60 Euro nach Katalog, im Einzelfall auch darunter |
| Gebühren | keine | mindestens 25 Euro plus Auslagen |
| Punkte | nie | ab 60 Euro möglich |
| Wirksam durch | Ihr Einverständnis und Zahlung | Zustellung und Rechtskraft |
| Rechtsbehelf | keiner, Sie zahlen einfach nicht | Einspruch binnen zwei Wochen |
Im Gegensatz zur Verwarnung ergeht der Bußgeldbescheid immer schriftlich und wird dem Betroffenen förmlich zugestellt.[1]
Wie viel Verwarnungsgeld wird erhoben?
Das Verwarnungsgeld wird in Stufen von 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 und 55 Euro erhoben. Bei Fußgängern soll es in der Regel 5 Euro, bei Radfahrern in der Regel 15 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.[2]
Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenkundig außergewöhnlich schlecht, kann ein Verwarnungsgeld über 20 Euro bis auf 20 Euro ermäßigt werden. Bei unbedeutenden Verstößen kommt auch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld in Betracht, etwa ein mündlicher Hinweis der Polizei.[2]
Haben Sie durch dieselbe Handlung mehrere geringfügige Verstöße begangen, wird nur ein Verwarnungsgeld erhoben, und zwar das höchste. Mehrere Handlungen werden dagegen getrennt verwarnt.[2]
Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?
Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn Sie nach Belehrung über Ihr Weigerungsrecht einverstanden sind und das Verwarnungsgeld entweder sofort zahlen oder innerhalb der gesetzten Frist überweisen. Die Frist soll eine Woche betragen.[1]
Ist die Verwarnung wirksam, kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist. Kosten werden für die Verwarnung nicht erhoben.[1]
Kleinere Ordnungswidrigkeiten können so problemlos durch die Zahlung des Verwarnungsgeldes abgegolten werden. Gebühren und Auslagen treiben die Kosten im Bußgeldverfahren in die Höhe, so dass es in der Regel sinnvoll ist, das angebotene Verwarngeld zu zahlen, wenn der Vorwurf stimmt. Halten Sie ihn für falsch, zahlen Sie nicht und nutzen Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren.
Was passiert, wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt?
Eine Verwarnung wird zum Bußgeldverfahren, wenn der Betroffene die Verwarnung nicht akzeptiert oder die Zahlung innerhalb der Frist versäumt. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Weigerung, denn ohne fristgerechte Zahlung wird die Verwarnung nicht wirksam. Vergisst man die Zahlung des Verwarngeldes, kann dies somit zu einem Bußgeldverfahren führen.[1]
Im Bußgeldverfahren erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen und können sich zum Vorwurf äußern. Hält die Behörde am Vorwurf fest, ergeht ein Bußgeldbescheid. Für ihn wird eine Gebühr von fünf Prozent der Geldbuße erhoben, mindestens aber 25 Euro, dazu kommen Auslagen etwa für die Zustellung.[1]
Beispiel: Ein Autofahrer parkt verbotswidrig und erhält eine schriftliche Verwarnung über 25 Euro. Er vergisst die Überweisung.
Die Verwarnung wird nicht wirksam. Es folgt ein Bußgeldbescheid über die Geldbuße, dazu mindestens 25 Euro Gebühr und die Zustellauslagen von 3,50 Euro. Aus 25 Euro werden so mindestens 53,50 Euro.[1]
Kann man gegen eine Verwarnung Einspruch einlegen?
Nein. Gegen eine Verwarnung kann man im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nichts tun, so dass man es zuweilen auf einen Bußgeldbescheid ankommen lassen muss. Das ist aber auch nicht nötig, denn ohne Ihr Einverständnis und Ihre Zahlung wird die Verwarnung gar nicht wirksam.[1]
Gegen den späteren Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wenn man bei sich kein Fehlverhalten sieht. Wie das geht, steht unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.[1]
Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung rechtens?
Viele Menschen gehen davon aus, dass zunächst eine Verwarnung erfolgt, bevor es zu einem Bußgeldverfahren kommt. Dies ist der typische Ablauf, wenn man von der Polizei angehalten wird. Der Polizeibeamte spricht eine mündliche Verwarnung aus und erhebt ein Verwarngeld. Die Beamten müssen sich dafür durch ihre Dienstkleidung oder auf andere Weise ausweisen.[1]
Wer dem nicht zustimmt oder sich nicht nur einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Eine vorherige Verwarnung ist aber keineswegs ein Muss. Die Verwarnung ist eine Kann-Vorschrift für geringfügige Fälle; bei Verstößen mit einem Regelsatz über 55 Euro ist sie gar nicht vorgesehen.[1]
Gibt es Punkte in Flensburg für ein Verwarnungsgeld?
Nein. Im Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten nur gespeichert, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist. Eine Verwarnung mit höchstens 55 Euro erreicht diese Grenze nie. Wie das Punktesystem funktioniert, lesen Sie unter Punkte in Flensburg.[3]
Wann verjährt ein Verwarnungsgeld?
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt nach sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Verstoß. Sie wird aber unterbrochen, etwa durch die Anhörung oder die Bekanntgabe, dass ein Verfahren eingeleitet ist; danach beginnt sie neu.[3]
Für Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs gilt ein Stufensystem: sechs Monate bis drei Jahre, je nachdem, welches Höchstmaß der Geldbuße das Gesetz androht.
Wer ist zuständig?
Die Bußgeldbehörde, die das Land bestimmt, und die ermächtigten Beamten der Polizei vor Ort. Gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet nach Einspruch das Amtsgericht.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Muss man eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld schriftlich bekommen?
Nein. Die Polizei kann die Verwarnung mündlich an Ort und Stelle aussprechen. Über die Verwarnung, das Verwarnungsgeld und die Zahlung oder Zahlungsfrist erhalten Sie aber eine Bescheinigung.
- Kann ich das Verwarnungsgeld noch nach Ablauf der Frist zahlen?
Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird. Ob die Behörde eine verspätete Zahlung noch akzeptiert oder ein Bußgeldverfahren einleitet, ist ihre Sache. Wer die Frist verpasst hat, sollte sich deshalb bei der Behörde melden.
- Was bedeutet Verwarnung ohne Verwarnungsgeld?
Bei unbedeutenden Verstößen kann die Behörde oder die Polizei Sie nur ermahnen, ohne Geld zu verlangen. Folgen hat das keine: keine Zahlung, keine Punkte, kein Bußgeldverfahren wegen desselben Vorwurfs.
- Wer darf ein Verwarnungsgeld erheben?
Die Bußgeldbehörde und deren Mitarbeiter im Außendienst sowie ermächtigte Polizeibeamte. Wer im Außendienst verwarnt, muss sich ausweisen.
Quellen
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): § 56 · § 57 · § 51 · § 55 · § 67 · § 107
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): § 1 · § 2
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 26 · § 28
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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