Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen

Oftmals ist die Freude am frisch renovierten oder neu bezogenen Eigenheim schnell getrübt –nämlich dann wenn sich Baumängel auftun, die der Bauherr vorher nicht gesehen hat. Neben allem Ärger stellt sich nun die Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Baufirma alle Fehler von sich weist und für die Behebung der Mängel nicht aufkommen will?

Wer ist Verursacher des Schadens?

Als Erstes sollte untersucht werden, wer tatsächliche für das Gewerk, bei dem der Mangel aufgefallen ist, verantwortlich gemacht werden kann. Hier sollte beachtet werden, dass immer der Vertragspartner selbst und nie dessen Subunternehmer zur Verantwortung gezogen werden müsste. Hat der Subunternehmer den Mangel verursacht, so muss der Vertragspartner den Schaden mit diesem klären und abrechnen und nicht der Bauherr selbst mit dem Subunternehmer.

Klärung der Haftung bei Mängelrügen

In der Regel haftet der Bauträger für alle angefallenen Schäden, es sei denn, der Bauherr hatte bauliche Sonderwünsche, die explizit an einen separaten Handwerksbetrieb weitergereicht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Handwerksbetrieb für den entstandenen Schaden. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für das richtige Einreichen einer Mängelrüge ergeben sich aus den vorab getätigten Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, den Bauplänen und allen weiteren behördlichen Bescheiden. Hier greift die aktuelle Rechtslage. Bei Verträgen mit Bauträgern ist es ratsam darauf zu achten, dass explizit auch die bei der Förderungsstelle unterzeichneten Erklärungen ihre vertraglichen Wirkungen entfalten. Hier sollte vorab geklärt werden, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart ist, die allerdings für den Konsumenten große Einschränkungen beinhalten.

Nachfrist zur Behebung setzen

Wer Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen will der kommt nicht umhin, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen, in der er die Mängel beseitigen kann. Werden die Mängel innerhalb dieser Zeit nicht behoben, so kann der Bauherr hier rechtliche Schritte einleiten. Das Einholen von Informationen oder eines anwaltlichen Rats, beispielsweise in Portalen wie einem Ratgeber Recht kann zwar schnell die Möglichkeiten aufdecken, doch bei großen Schäden lohnt es sich auch Geld in die Hand zu nehmen und den Fachmann einzubeziehen.

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