Immobilien- oder Firmenerbschaften sind oftmals Auslöser erbrechtlicher Konflikte und sorgen für mehr oder weniger heftige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Ausschlaggebend hierfür ist die Tatsache, dass es sich bei einem im Nachlass befindlichen Haus oder einem Unternehmen zumeist um den größten Vermögenswert der gesamten Erbschaft handelt. So besteht gerade in Erbengemeinschaften zumeist Uneinigkeit darüber, wer die Immobilie oder das Unternehmen allein oder in der Gruppe übernimmt oder was überhaupt damit geschehen soll. Hinzu kommen alte Konflikte, die in einer solch brisanten Situation aufbrechen können.

Der Erblasser kann dies im Vorfeld klären und bestimmte Erben durch einen Verzichtsvertrag aus dieser Runde ausschließen. Zumeist wird hierfür ein Pflichtteils- und kein kompletter Erbverzicht gewählt.

Klarheit im Nachlassverfahren

Mitunter hat ein Erbe den Wunsch, ein Haus zu übernehmen oder die Firma weiterzuführen und muss dann allerdings seine Miterben auszahlen. Gegebenenfalls erscheint ein Verkauf des Erbes dann unausweichlich. Um solche Konflikte und Probleme zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer oder Firmeninhaber frühzeitig zu Lebzeiten vorsorgen und im Idealfall in ihrem Testament festlegen, wer bestimmte Anteile aus dem Erbe bekommen soll. Auf diese Art und Weise kann man entsprechenden Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorbeugen und für einen harmonischeren Ablauf des Nachlassverfahrens sorgen.

Pflichtteilsverzicht zur vorzeitigen Klärung

Künftige Erblasser, die für den eigenen Nachlass vorsorgen und Probleme durch die Pflichtteile der Pflichterben vermeiden möchten, sollten sich bereits zu Lebzeiten intensiv mit diesem Thema befassen und frühzeitig mit den Pflichterben sprechen. Allein kann man als Erblasser nicht dafür sorgen, dass diese im Rahmen der Erbschaft unberücksichtigt bleiben, es besteht aber natürlich die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten zu einigen. So können der künftige Erblasser und der Pflichterbe als Verzichtsempfänger und Verzichtender einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abschließen. Dieser muss notariell beurkundet werden und gewährleistet dann, dass die betreffende Person im Erbfall keine Pflichtteilsansprüche geltend macht. Gegebenenfalls kann eine Bedingung oder Gegenleistung mit dem Pflichtteilsverzicht vertraglich vereinbart werden.

Haben Sie schon einmal auf der Arbeit eine gute Idee gehabt? Viele Arbeitnehmer werden – manchmal ganz unbewusst – zu Erfindern, wenn Sie an einem Projekt arbeiten. Besonders in der Software und Telekommunikationsindustrie, aber auch in allen anderen Bereichen ist der technologische Fortschritt und Innovation schließlich ein ganz wichtiger Punkt. Erfindet einer Arbeitnehmer etwas, gibt es nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz ganz klare Regelungen, wie mit einer solchen Diensterfindung umzugehen ist.

Wann liegt eine Diensterfindung vor?

Es trat Ende 50er Jahre, genauer gesagt 1957 in Kraft. Das Hauptziel des Arbeitnehmererfindungsgesetzes ist der Schutz des Arbeitnehmers, es soll nämlich einen Ausgleich zwischen den beiden Parteien regeln. Laut dem Arbeitsrecht hat ein Arbeitgeber Anspruch auf eine während der Arbeitszeit getätigte Erfindung, dem Patentrecht nach, gehört dem Erfinder jedoch die Innovation. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft hier einen Ausgleich und klärt in § 4 zunächst einmal, wann eine Diensterfindung wirklich vorliegt. Zum einen ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit im Zuge seiner ihm obliegenden Tätigkeit gemacht hat, in jedem Fall eine sogenannte gebundene Erfindung. Auch wenn die Grundlagen die zur Erfindung führten maßgeblich auf den Erfahrungen und Kenntnissen oder der Arbeit im Betriebt beruhten, handelt es sich um eine Diensterfindung. Alle anderen Erfindungen sind nach § 4 des ArbEG freie Erfindungen.

Meldepflicht aber Vergütungsanspruch

Tätigt ein Arbeitnehmer also eine Diensterfindung, so ist er nach § 5 des Gesetzes zur Meldung an den Vorgesetzten verpflichtet. Für diese Meldung bedarf es der Textform, eine bloße mündliche Bekanntgabe ist nicht ausreichend. Auch wenn es sich bei der Entdeckung des Arbeitnehmers um eine freie Erfindung handelt, ist der Erfinder dazu verpflichtet den Arbeitgeber über seine Innovation schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auch über die Entstehung der Erfindung muss er so viel verraten, sodass dem Arbeitgeber erkenntlich ist, dass es sich nicht um eine Arbeitnehmererfindung handelt. Diese Verpflichtung zur Meldung entfällt nach Satz 3 des § 18 nur dann, wenn es sich bei der Erfindung um etwas Fachfremdes handelt, was im Arbeitsbereich des Arbeitgebers nicht verwendbar ist. Auch wenn der Arbeitnehmer alle Rechte am Patent an den Arbeitgeber abgeben muss, hat er ein Recht auf eine entsprechende angemessene Vergütung. Regeln zur Feststellung dieser Vergütungssumme sind im § 12 des ArbEG festgesetzt.

Die meisten Menschen sind bemüht, möglichst lange ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. So kommt es regelmäßig dazu, dass Senioren auf Unterstützung im Alltag verzichten, obwohl sie durchaus Hilfe benötigen würden. Oftmals schämen sich ältere Menschen für ihre Einschränkungen und scheuen sich daher, Angehörige, Freunde oder auch professionelle Dienstleister um Hilfe zu bitten. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass man sich selbst nicht eingestehen will, dass man seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Aus diesem Grund ist es auch für Außenstehende wichtig, zu wissen, ab wann ein Mensch pflegebedürftig ist.

Das Internet hat zahllose Vorteile für den Einzelnen gebracht, doch wo viel Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Vor allem mussten eigene Gesetze geschaffen werden, um das virtuelle Miteinander zu regeln. Das fängt beim Umgangston an und hört bei der Nutzung von Fotos auf. Schließlich möchte man ein selbstgemachtes Foto nicht auf anderen Webseiten sehen und  ist auch nicht erbaut, wenn man sich selbst auf Bildern wiederfindet, die man nicht autorisiert hat. Doch nicht nur wegen Fotos von Personen entsteht immer wieder Streit, sondern vor allem die Produktbilder stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Da Shops im Netz vor allem mit Bildern ihre Produkte bewerben, geraten die bunten Pixel immer wieder in den Fokus von Unternehmen und Anwälten. Unerlaubt Bilder eines Herstellers zu Werbezwecken zu verwenden, kann schnell eine Abmahnung mit saftiger Geldstrafe nach sich ziehen. Grundsätzlich ist es auch durchaus richtig, dass für die Verwendung fremder Bilder eine Lizenz notwendig ist, denn sonst könnte ja jeder Fotos von bestimmten Produkten nach Lust und Laune für seine Zwecke einsetzen. Allerdings treibt der Lizenzwahnsinn auch manchmal sehr merkwürdige Blüten und vielleicht sollte der Gesetzgeber die im Moment vorhandenen Rahmenbedingungen diesbezüglich überdenken. Beispielsweise wurde der Fahrradshop von Toms Bike Corner von einem Reifenhersteller abgemahnt, da er Bilder des Unternehmens zu Werbezwecken verwendete ohne dafür eine Lizenz zu haben. Da der Shop die Produkte des Reifenherstellers im Sortiment hat, könnte man annehmen, dass hier keine eigene Lizenz erforderlich ist, doch die Annahme ist leider falsch. Für jedes online verwendete Bild, das man nicht selbst gemacht hat, muss die Erlaubnis des Bildrechtsinhabers vorliegen. Paradox ist eine solche Situation trotzdem, denn wer die Produkte eines Herstellers vertreibt, braucht natürlich die Bilder um sie gut bewerben zu können. Intelligent wäre es daher, wenn Hersteller und Verkäufer sich bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit einigen in welcher Form Bilder oder andere Werbematerialien genutzt werden können. Im genannten Fall hat der Hersteller sich vermutlich auf die Informationen seines Anwalts verlassen, der in dieser Angelegenheit sicher auch die eigenen Finanzen im Blick hatte. Für die betroffenen Parteien gestaltet sich nach einer solchen Angelegenheit die Zusammenarbeit natürlich schwieriger als vor dem Streit um die Lizenzen. Daher sollte jeder, der Bilder von Produkten oder Personen öffentlich  online verwenden möchte, für die er nicht selbst die Bildrechte hält, vor der Veröffentlichung klären, ob dies im Sinne des Bildrechtsinhabers ist. Meist reicht eine telefonische Anfrage aus und wer ganz sicher gehen möchte,  sollte sich die Genehmigung schriftlich geben lassen.

Ein Kreditvertrag ist die Basis, die Rechtsgrundlage für ein Kreditgeschäft. In der Regel erfolgt die Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut, es existieren aber natürlich auch Kreditverträge zwischen privaten Personen. Immer müssen die Bestandteile Laufzeit, Auszahlung und Rückzahlung sowie die zu hinterlegenden Sicherheiten Inhalt sein. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, die unterschiedliche Bedingungen zur Grundlage machen insbesondere was die Verzinsung anbelangt. Bevor man also einen Kredit abschließt, sollte man sich gründlich über den effektiven Jahreszins informieren, der alle anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Disagio Laufzeit und Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten sowie auch Bearbeitungsgebühren beinhalten muss. Die Basis der veranschlagten Zinsen ist grundsätzlich der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Leitzins. Viele Fragen zu diesem Thema und anderen Fragen rund um den Kredit, vor allem aber die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen, bietet das Internetportal Online-Kredite.com. Gewöhnlich wird in dem Vertrag eine feste Zinshöhe und Laufzeit vereinbart. Dies bietet für den Kreditnehmer die Möglichkeit einer guten, vorsorglichen Planung. Er weiß genau, welche Belastungen in den folgenden Jahren monatlich auf ihn zukommen. Genauso kann man mit beliebigen Zinssprüngen arbeiten oder aber mit variablen Zinsen. Bei der variablen Lösung werden die Zinssätze nach den jeweils aktuellen Bedingungen des Marktes errechnet. So hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, von fallenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren. Die Laufzeit eines Kreditvertrages ist die Zeit, in der sich Kreditnehmer und Kreditgeber verpflichten, die im Vertrag ausgehandelten Bedingungen einzuhalten. Die Laufzeiten variieren denn bei Konsumentenkrediten, also Kleinkrediten, liegt die Laufzeit im Allgemeinen bei einem bis sechs Jahren, bei der Finanzierung von Hausbau und Ähnlichem zumeist bei bis zu 15 Jahren. In dieser Phase der Gültigkeit des Vertrages hat der Kreditgeber auch den ersten Anspruch auf hinterlegte Sicherheiten. Beim Eigenheimbau oder dem Kauf eines Grundstückes, eigentlich aber bei jedem Kredit, wird eine Sicherheit verlangt. Die kann bei Kleinkrediten das Schufa-Verzeichnis sein, ein Auto oder die Bestätigung über ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Bei Immobiliengeschäften ist es üblich, eine Bürgschaft zu hinterlegen, eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen zu lassen. Seit mehreren Jahren sichern sich viele Kreditgeber auch durch eine Kreditversicherung als Vorbedingung für die Vergabe eines Kredites ab.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland wird grob unterschieden in Zivilrecht und Strafrecht. Das erste Gericht, das sich mit der Rechtssache befasst, ist das Amtsgericht. Das Amtsgericht ist zuständig für Strafverfahren, für Zivilverfahren und als Familiengericht für Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sowie für Mietsachen. Beim Strafverfahren werden Delikte verhandelt, bei denen ein Urteil mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 4 Jahren zu erwarten ist. Geregelt wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts im § 24 GVG. Beim Landgericht werden Strafverfahren verhandelt, bei denen mit einer Freiheitsstrafe über 4 Jahren zu rechnen ist. Das Landgericht verhandelt auch Zivilverfahren, meist in zweiter Instanz. Wer mit den Urteilen des Amts- und Landgerichts nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, das Oberlandesgericht anzurufen. Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist der Zivilsenat zuständig, der Strafsenat für strafrechtliche. In den Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind mehrere Oberlandesgerichte vorhanden. Der Bundesgerichtshof ist in Deutschland die höchste Instanz, wenn die Urteile der anderen Gerichte nicht akzeptiert werden. Der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts und Revisionsinstanz des Landgerichts. Gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Ausnahme sind Verfassungsangelegenheiten, die in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Beim Amtsgericht besteht in der Regel keine Anwaltspflicht. Ausnahme sind Ehescheidungen und Zivilrechtsverfahren mit einem Streitwert über 5.000 Euro. Bei allen anderen Gerichten besteht Anwaltspflicht. Bei Strafverfahren, die beim Landgericht anhängig sind, muss der Angeklagte einen Anwalt zur Seite haben. Das gilt auch für zivile Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Landgericht ausgetragen werden. In den höheren Instanzen ist ebenfalls Anwaltszwang, wobei beim Verwaltungsstrafverfahren kein Anwaltszwang vorgesehen ist. Mit den Sozial-, Arbeits-, Finanz und Verwaltungsgerichten ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland für alle Verfahren abgedeckt.

Flattert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus, steigt der Stresspegel erst einmal an. Doch in vielen Fällen ist die ganze Aufregung umsonst und das Schreiben hinfällig. Natürlich gibt es auch viele berechtigte Abmahnungen und wer hier auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte das Schreiben genau prüfen. Vor allem Internetseitenbetreiber erhalten gern Schreiben von Anwälten bezugnehmend auf z. B. das Medienrecht, die angeben, einen Mandanten zu vertreten, doch auch User, die sich an unzulässigem Filesharing beteiligen, erhalten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Liegt das Schreiben im Postkasten, sollte man ruhig bleiben und alles aufmerksam lesen. Als Seitenbetreiber kann es durchaus vorkommen, dass man Bilder veröffentlicht hat, für die kein Nutzungsrecht vergeben wurde, und in vielen Fällen reicht das Löschen der online gestellten, fremden Inhalte, um einer Geldstrafe aus dem Weg zu gehen. Allerdings bleibt dann noch die Unterschrift auf einer Unterlassungserklärung und hier sollte man genau lesen und nur mit dem Zusatz „ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ unterschreiben. Trotzdem muss diese strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht versendet werden, da ansonsten der Abmahnende ein Recht auf Prozesskostenersatz geltend machen kann. Der Streitwert in einer Urheberechtsangelegenheit wird meist vom Abmahnenden ermittelt und wer glaubt dass hier zu hoch gegriffen wurde, kann sich wehren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, denn oft versuchen Anwälte ohne Mandantenauftrag Abmahnungen und Geldstrafen geltend zu machen. Dabei muss man wissen, dass ein Anwalt nur handeln darf, wenn er selbst Rechteinhaber ist oder vom Rechteinhaber beauftragt wurde. Willkürliche Abmahnungen sind also generell hinfällig. Ist die Sachlage unklar, sollte man als Abgemahnter einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Wichtig in jedem Falle ist, nicht die Ruhe zu verlieren und alle Fristen zu wahren, denn damit schafft man die besten Voraussetzungen, egal ob die Abmahnung rechtens ist oder nicht.

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung überreicht, ohne dass es vorher eine Abmahnung gegeben hat, halten die meisten Arbeitnehmer sie für unwirksam und wollen die fristlose Kündigung anfechten.

Die Chancen, eine getätigte Vorauszahlung wieder zurückzuerhalten, sind nicht sehr gut. Das vom Stromanbieter zurückgelassene Haftungskapital genügt meist nur, um vorrangige Gläubiger, wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Angestellten des Unternehmens, zu bezahlen. Der Stromkunde muss im Regelfall hinten anstehen. Trotzdem sollte die Forderung in jedem Fall beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – aber allzu große Hoffnungen darf man sich nicht machen. Auch ein Anwalt vermag daran leider im Normalfall nichts zu ändern. Rechtshilfe ist zwar möglich, doch meist nur wenig erfolgreich. Bei Gasversorgern verhält es sich ebenso wie beim Stromanbieter. Der örtliche Versorger springt zwar sofort ein, muss aber bezahlt werden. Der Nachteil an diesem Modell sind die häufig deutlich höheren Preise der örtlichen Versorger. Auch hier haben Kunden mit jährlicher Abrechnung das Nachsehen. Diese Erfahrung wurde auch in Deutschland schon von einigen Kunden des Gasanbieters TelDaFax gemacht, der im Juni 2011 seinen Insolvenzantrag stellte. Geht der eigene Stromversorger in Konkurs, steht man natürlich nicht im Dunkeln da. Der örtliche Versorger übernimmt die Stromversorgung, sodass man sich um eventuelle Lücken in der Stromversorgung keine Sorgen machen muss. Das Problem ist eher finanziell. Wer seinem Anbieter im Voraus die Leistungen des gemeinsamen Vertrags bezahlt hat, anstatt eine monatliche Abrechnung zu bekommen, der hat natürlich ein Problem, sein Geld zurückzubekommen. Schließlich bekommt er dafür keine Leistungen mehr. Wer jährlich abrechnen lässt, muss sich vielleicht Geld leihen und sollte auf günstige Zinsen beim Kredit achten. Um beim Stromanbieter Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollte man sich nur auf Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung einlassen, so geht man keinerlei Gefahr ein, auch wenn der Anbieter seine Insolvenz anmelden muss.

Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.

Verträge per Handschlag sind branchenabhängig. Sie werden manchmal auf dem Bau, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe eingegangen etwa bei der Bestellung eines Essens und sollten im Zweifelsfalle, das heißt, wenn es um höhere Summen geht, immer in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen werden. Sie ersparen Zeit und Aufwand, setzen aber auch hohes Maß an rechtlicher Integrität der Vertragspartner voraus. Ein typischer Vertrag per Handschlag ist der Anschlussauftrag eines Kunden, der bereits Leistungen bezogen und bezahlt hat. Wird eine ähnliche Arbeit erneut geordert, genügt der einfache Hinweis auf den letzten Vertrag und die Konditionen. Lediglich eine kurze Beschreibung oder der Fertigstellungstermin müssen erneut mitgeteilt werden.

Der Handschlagvertrag dient also hauptsächlich dazu, den Bedürfnissen einer bestimmten Branche Rechnung zu tragen und überflüssigen Aufwand zu ersparen, wie bei Sportwetten. Es wäre etwas absurd, wenn der Kellner einer Pizzeria von einem Kunden erst eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung fordern würde oder ein freier Mitarbeiter einer Agentur einen anwaltlichen Vertrag bei jedem erneuten Auftrag. Schriftlichkeit dient der Absicherung, zeigt aber auch die Reserve, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgegenbringt.