Aufgrund der jüngsten Skandale ist es zu einem drastischen Rückgang der Spendenbereitschaft bei Organspenden gekommen. Durch das neue Organspendegesetz soll die Organspende nun besser kontrolliert werden, um das Vertrauen in der Bevölkerung wieder zu erhöhen. Zudem soll jedem Bundesbürger die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Entscheidung für das Spenden von Organen ist jedoch nach wie vor freiwillig. Alle krankenversicherten Bürger über 16 Jahre erhalten nun Post von ihrer Krankenkasse. In dieser befinden sich neben einem Organspendeausweis noch wichtige Informationen rund um das Thema Organspende. Der Gesetzgeber räumt den Kassen hierfür eine Frist von 12 Monaten ein. Im Anschluss werden die Versicherten jedoch erneut alle zwei Jahre angeschrieben, um die zuvor getätigte Entscheidung nochmals überdenken zu können. Die Versicherten sollten ihre Entscheidung, ob sie als Organspender fungieren möchten oder nicht dokumentieren. Dies soll künftig sogar direkt auf der Gesundheitskarte möglich sein.

Weitere zentrale Punkte des neuen Gesetzes

Kliniken, in denen gespendete Organe entnommen werden, müssen fortan einen Transplantationsbeauftragten bestimmen, welcher die Abläufe bei einer Organspende organisiert. Gleichzeitig koordiniert dieser auch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Zum weiteren Aufgabengebiet gehört die Beratung und Betreuung von Organspendern und ihren Angehörigen.

Für eine Verbesserung der Kontrollmechanismen wurde bei der Bundesärztekammer (BÄK) eine für die Organspende zuständige Prüfungskommission gegründet. Diese nimmt alle Vorgänge, angefangen von der Diagnose des Hirntods über die Vermittlung bis hin zur Implantation des Organs, genau unter die Lupe. Sowohl die Entnahmekrankenhäuser wie auch die Transplantationskliniken sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, der Kommission alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kommt es zu Verstößen, werden diese an die zuständigen Landesbehörden gemeldet und dort weiterverfolgt.

Für Leberspender gelten ab sofort ein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Vor- und Nachbetreuung und die benötigte Rehabilitation. Dazu werden auch Fahrtkosten übernommen und ein Krankengeld gezahlt. Übernommen werden diese Kosten immer von der Krankenkasse des Organempfängers. Für den Fall, dass die Organspende beim Spender zu gesundheitlichen Problemen führt, ist hierfür ab sofort die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Das neue Organspendegesetz enthält eine Forschungsklausel, die es den Ärzten erlaubt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Dabei ist sogar eine Weitergabe an Pharmafirmen ausdrücklich gestattet. Die Einwilligung der Betroffenen ist hierzu ebenso wenig erforderlich wie eine Anonymisierung der übermittelten Daten. Entscheidend ist immer, dass ein öffentliches Interesse die schützenswerten Interessen des Einzelnen übersteigen.

12.000 Patienten warten auf ein Organ

Eine Reform des Organspendegesetzes war dringend nötig, damit sich die Bereitschaft zur Organspende wieder erhöht. Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein Herz, eine Niere oder eine Leber. Jeden Tag sterben etwa drei Patienten, weil kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Politik diskutiert bereits seit Jahren darüber, wie dieses Problem gelöst werden kann. Im Gespräch war dabei auch die von einigen europäischen Ländern praktizierte Widerspruchslösung. Danach kann ein Organ nach dem Tod immer transplantiert werden, es sei denn, der Betroffene hat einer Organspende zu Lebzeiten schriftlich widersprochen. Ein solcher Vorschlag wird jedoch insbesondere von den Kirchen abgelehnt.

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Wer rechtlichen Beistand durch einen Anwalt benötigt, der muss in der Regel mit hohen Kosten rechnen. So entstehen beispielsweise bei einer Klage gegen eine Kündigung schnell mehr als 1.000 Euro an Anwalts- und Prozesskosten. Selbst wer lediglich eine anwaltliche Beratung wünscht, muss dabei hohe Kosten in Kauf nehmen. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lassen sich die finanziellen Aufwendungen bei Rechtsstreitigkeiten jedoch extrem minimieren. Allerdings weichen die Leistungen und Prämien der verschiedenen Anbieter teilweise erheblich voneinander ab. Zudem müssen je nach Versicherer teilweise zahlreiche Ausschlüsse in Kauf genommen werden. Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, der kann hierzu den Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zurate ziehen. In der Ausgabe 01/2012 wurden insgesamt 54 Tarife von Rechtsschutzversicherern getestet und bewertet. Die bewerteten Tarife beinhalten allesamt einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, wobei die Selbstbeteiligung maximal 150 Euro beträgt.

Große Unterschiede bei Prämien?

Auf den ersten drei Plätzen des Rechtsschutzversicherung Test landeten die Tarife von DAS, HDI und HDI Gerling. Die Tarife boten die beste Kombination aus einem umfassenden Leistungspaket und verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen. Allerdings sind diese Tarife mit Jahresprämien zwischen 342 und 403 Euro nicht gerade günstig. Eine preiswertere Alternative ist beispielsweise der Tarif Optimal des Stuttgarter Versicherers WGV. Die Police kostet hier inklusive einem Mieterrechtsschutz nur 231 Euro pro Jahr. Das ermöglicht eine Ersparnis von über 100 Euro, wobei die Bedingungen kaum schlechter waren als bei den Testsiegern. Bei allen Angeboten sind neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner und Kinder mitversichert. Nicht eheliche Partner hingegen sollten immer separat im Vertrag aufgeführt werden.

Hilfe nicht nur bei Gericht

Ein guter Tarif übernimmt die Anwaltskosten bereits vor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. So werden beispielsweise die Anwaltskosten übernommen, wenn der Versicherte Einspruch gegen eine Entscheidung der Sozial- oder Finanzbehörden einlegen möchte. Im Vergleich zu früheren Jahren bieten mittlerweile zahlreiche Versicherer zumindest eine teilweise Übernahme der vorgerichtlichen Kosten an. Aktuell werden oftmals auch die finanziellen Aufwendungen für einen Mediator übernommen. Es handelt sich dabei um eine neutrale Person, mit deren Hilfe sich Streitigkeiten auch ohne Gerichtsverhandlung beilegen lassen. Die Kosten für einen Mediator liegen zumeist bei etwa 200 Euro pro Stunde. Welche Kosten dabei genau übernommen werden, ist je nach Versicherer unterschiedlich. So zahlt die Auxilia Versicherung beispielsweise bis zu acht Mediatorstunden, während es bei der Huk-Coburg keine Kostengrenze gibt.

Auf Risikoausschlüsse achten

Auch wenn viele Versicherer mit einem Rundum-sorglos-Paket werben, gibt es in den Versicherungsbedingungen eine große Anzahl von Ausschlüssen. Hiervon betroffen ist beispielsweise das Familien- und Erbrecht. Von einer Erstberatung bzw. einer Kostenübernahme wird bei Ehe- oder Unterhaltsstreitigkeiten abgesehen. Bei der DAS hingegen werden die über eine Erstberatung hinausgehenden Aufwendungen nur bis zu einem Betrag von 1.000 Euro übernommen.

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Erbrechtliche Zusammenhänge erschließen sich juristischen Laien oftmals nicht auf Anhieb, so dass es bezüglich dieses Themas viele Unsicherheiten und Fragen gibt. Im Rahmen einer eingehenden Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar lassen sich noch offene Fragen klären, so dass Verbraucher einen guten Überblick über das deutsche Erbrecht erhalten. Als künftiger Erblasser im Rahmen der Nachlassvorsorge oder auch Erbe im Zuge eines konkreten Nachlassverfahrens ist man bei einem erfahrenen Juristen bestens aufgehoben und kann sich so einer kompetenten Beratung und Betreuung sicher sein. Ein großes Thema, das immer wieder Fragen aufwirft, ist die gesetzliche Erbfolge.

Zunächst gilt es in diesem Zusammenhang festzustellen, dass der deutsche Gesetzgeber zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterscheidet. Zu einer gewillkürten Erbfolge kommt es allerdings nur dann, wenn der Erblasser eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen hinterlässt. Liegt im Erbfall kein Testament oder Erbvertrag vor, was in den meisten Fällen der Fall ist, kommt somit die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz und gibt vor, welche Personen in welchem Umfang am Nachlass des verstorbenen Erblassers beteiligt werden. Wer nicht für den eigenen Erbfall vorsorgt, muss somit hinnehmen, dass für seinen Nachlass die gesetzliche Erbfolge das Maß aller Dinge ist.

In der Regel ist dies kein Problem, schließlich sollen ohnehin die nächsten Angehörigen den Nachlass erhalten und somit das Hab und Gut des Verstorbenen erben. Demzufolge sehen viele Menschen schlichtweg keine Notwendigkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, schließlich regelt der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge die Erbschaft. So ergibt sich die Situation, dass auch Menschen, die sich grundsätzlich Gedanken über ihren Nachlass machen, für diesen zu Lebzeiten nicht vorsorgen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in einem Großteil aller Erbfälle kein Testament vorliegt.

Die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht erweist sich bei näherer Betrachtung als überaus komplexes Element der deutschen Rechtsprechung und beansprucht das gesamte Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. In §§ 1922 bis 2385 BGB geht der deutsche Gesetzgeber detailliert auf die juristische Ausgestaltung des nationalen Erbrechts ein. Auch der gesetzlichen Erbfolge wird hierin Rechnung getragen, denn die Paragraphen §§ 1922 bis 1941 BGB widmen sich diesem Thema. Anhand dessen wird unter anderem deutlich, inwiefern der Verwandtschaftsgrad für ein Erbe von Belang ist.

Betrachtet man §§ 1924 ff. BGB, wird rasch deutlich, dass der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und seinen Hinterbliebenen entscheidend für die Verteilung des Erbes ist. Das sogenannte Verwandtenerbrecht dient als Basis für die gesetzliche Erbfolge und berücksichtigt nur die nächsten Verwandten des verstorbenen Erblassers. Hat der Erblasser nicht mit einem Testament vorgesorgt, werden dessen Verwandte somit von Gesetzes wegen zu Erben und haben einen juristischen Anspruch auf das Erbe. Inwiefern man durch den Verwandtschaftsgrad erbberechtigt ist, ergibt sich aus dem Ordnungsprinzip der gesetzlichen Erbfolge.

In der Theorie sorgen das Staatsangehörigkeits- und das Wohnsitzprinzip bei Erbfällen mit Auslandsbezug rasch für Klarheit und lassen keine Fragen offen. In der Praxis sieht dies allerdings vollkommen anders aus, denn nicht selten entstehen juristische Konflikte zwischen den Erbrechtsordnungen der an dem Erbfall beteiligten Staaten. In Anbetracht dessen ist es dringend anzuraten, sich juristischen Beistand zu suchen, denn ohne eine fachmännische Beratung ist man als Laie in internationalen Erbfällen verloren. Im Rahmen internationaler Erbfälle erweist es sich zudem als besonders sinnvoll, mit einem Testament vorzusorgen. Viele Staaten setzen beispielsweise auf das Wohnsitzprinzip, erlauben Testatoren aber eine Rechtswahl. Hierzu muss man lediglich ein ordnungsgemäßes Testament errichten. Um dies korrekt zu machen und zugleich die richtige Entscheidung zu treffen, sollte man unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen, der mit den Erbrechtssystemen der beiden relevanten Staaten vertraut ist. Auf diese Art und Weise kann man bestmöglich für seinen Nachlass vorsorgen und sich die Bestimmungen des gewählten Erbrechts zunutze machen.

Liegt kein Testament mit gültiger Rechtswahl vor, sollten sich die Erben Gedanken darüber machen, welches Erbrecht sie bevorzugen. Mitunter kann es recht große Unterschiede geben, weshalb eine ausführliche Beratung bei einem erfahrenen und auf internationale Erbfälle spezialisierten Rechtsanwalt unbedingt erforderlich ist. Unter anderem hinsichtlich des Pflichtteils kann es diesbezüglich gravierende Differenzen geben, über die sich die Erben im Klaren sein sollten. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass viele Länder für im Nachlass befindliche Immobilien Sonderregeln haben, so dass hier keine Rechtswahl möglich ist. Häufig werden Nachlassimmobilien nach dem Erbrecht des Landes behandelt, in dem sie sich befinden.

Kommt es zu einem Erbfall mit Auslandsberührung, muss man somit viele Aspekte berücksichtigen und vieles bedenken. Zunächst gilt es aber herauszufinden, ob ein Erbrecht mit Wohnsitzprinzip zur Anwendung kommt. Da dies mitunter gar nicht so einfach gesagt werden kann, sollten sich juristische Laien stets auf den Weg zu einem kompetenten Rechtsanwalt machen.

Das Wohnsitzprinzip und die Kollision unterschiedlicher Erbrechtssysteme

Auf den ersten Blick erscheint das Wohnsitzprinzip sehr simpel und regelt auf einfache Art und Weise die Zuständigkeiten in internationalen Erbfällen. Ganz so einfach ist es oftmals aber nicht, da nicht beide beteiligten Staaten immer auf das gleiche Prinzip zurückgreifen. So kommt es immer wieder zu einer Kollision unterschiedlicher Erbrechtssysteme, was den gesamten Erbfall deutlich komplizierter gestaltet.

Die Komplexität eines internationalen Erbfalls trotz Wohnsitzprinzip im letzten Wohnsitzland des verstorbenen Erblassers lässt sich am besten mithilfe eines Beispiels veranschaulichen. Geht man davon aus, dass ein Deutscher zu Lebzeiten nach Brasilien ausgewandert ist, stellt sich in dessen Todesfall unweigerlich die Frage, wie der Erbfall zu behandeln ist. Dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Staatsangehörigkeitsprinzip zufolge, ist in diesem Beispiel auf jeden Fall das deutsche Erbrecht zuständig. Der brasilianische Staat fühlt sich allerdings ebenfalls zuständig, schließlich ist für ihn der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers entscheidend.

Wer kein studierter Jurist ist, hat für gewöhnlich Schwierigkeiten, alle Feinheiten und Details einer Schenkung nachzuvollziehen. Damit alles den persönlichen Wünschen entsprechend verläuft und es später zu keinen Komplikationen kommt, sollte man einen Notar aufsuchen und sich zunächst eingehend beraten lassen. Dieser kann dem Schenker unter anderem die Angst nehmen, aus dem Haus vertrieben zu werden. Dieses Szenario lässt sich durch ein vertraglich definiertes Wohnrecht leicht abwenden. Eine Immobilienschenkung bedarf ohnehin der Vertragsform und einer notariellen Beurkundung, so dass man auf eine kompetente Beratung nicht verzichten sollte. Der Notar hält das Schenkungsversprechen fest und leitet zudem eine Änderung im Grundbuch in die Wege.

Die Schenkung von Immobilien und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

Trotz der Gefahren und des Aufwands erscheint eine Immobilienschenkung immer wieder als attraktive Alternative zum klassischen Vererben des Eigenheims. Nicht nur die Tatsache, dass man dies zu Lebzeiten aktiv gestalten kann, spricht für dieses Vorgehen, denn ein wesentlicher Aspekt ist auch die steuerliche Behandlung von Schenkungen. Das deutsche Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz beinhaltet einige besondere Regelungen, die einer Schenkung einen ganz besonderen Reiz verleihen. So können die gesetzlich vorgegebenen Freibeträge alle zehn Jahre erneut für Schenkungen in Anspruch genommen werden. Außerdem werden nur Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers vorgenommen wurden, erbrechtlich berücksichtigt. Wer frühzeitig und vorausschauend plant, kann einerseits zu einer Steuerersparnis beitragen und außerdem mitunter das Pflichtteilsrecht und andere Reglementierungen des Erbrechts umgehen.

Wenn es um die lebzeitige Übertragung eines Hauses geht, sollte man auch die Steuerbefreiung im Rahmen der Schenkungsteuer berücksichtigen. § 13 ErbStG entsprechend erfolgt eine Immobilienschenkung unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss es sich bei dem Beschenkten um den eingetragenen Lebenspartner oder Ehegatten des Schenkers handeln. Darüber hinaus muss der Beschenkte die Immobilie oder eine Wohnung hierin zu Wohnzwecken nutzen. Das Haus muss außerdem bereits zuvor als Familienheim gedient haben. Ist all dies gegeben, ist die Übertragung des Hauses von der Schenkungsteuer befreit.

Steuerlich macht es somit absolut Sinn, ein Haus nicht zu vererben, sondern zu Lebzeiten zu übertragen. Der deutsche Gesetzgeber hat im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz einige Anreize geschaffen, nichtsdestotrotz ist eine Immobilienschenkung ein weitreichender Schritt, der gut bedacht sein will.

In einer globalisierten Welt ist es gar nicht mehr vorstellbar, dass ein Anbieter oder auch eine Privatperson nur auf das jeweilige Land bezogen agiert. Die Welt rückt immer enger zusammen, aber eine gemeinsame Sprache gibt es natürlich trotz allem nicht. Um alle Vorgänge auf das letzte Detail genau sinnvoll auch in andere Sprachen übertragen zu können, reichen die gängigen, auf “1 zu 1” Wort für Wort-Übersetzungen ausgerichteten Übersetzerprogramme nicht, ganz im Gegenteil. Wer also wichtige Texte zu übertragen hat, muss sich eines Fachübersetzers bedienen.

Nach wie vor gefragt: Fachübersetzer

Neben den zahlenmäßig stark zunehmenden online Shops und Websites mit ihrer häufig mehrsprachigen Ausrichtung gibt es noch eine ganze Reihe von Anlässen und Situationen, die die Inanspruchnahme von Fachübersetzern erforderlich machen. Generell muss jeder Vorgang, bei dem länderübergreifend agiert wird, also Korrespondenz und die Erstellung von Verträgen, Lieferbedingungen im Falle von online Shops etc. auf das feinste Detail hin in mehrere Sprachen übersetzt werden. Der sehr umfangreiche Bereich “Jura” umfasst hierbei viele der Dokumente, Vereinbarungen, ABGs, FAQs, die die Grundlage eines bequemen Umgangs mit Webseiten etc. erst darstellen. Nur was vom juristischen Fachübersetzer sozusagen “abgesegnet” wird, hat Wirksamkeit und dient als klare, unumstößliche Grundlage einer Zusammenarbeit.

Andere Bereiche, in denen juristische Übersetzungen gefragt sind

Globalisierung bedeutet neben den Aktivitäten im Web aber auch, dass immer mehr Menschen teilweise oder vollständig ihren Beruf im Ausland ausüben. Auch Praktika werden vorzugsweise im Ausland absolviert. Hier ergibt sich eine Fülle von durchaus trickreichen Vorgängen, Kontrakten, aber auch Dokumenten zum Thema “Aufenthalt, Arbeitserlaubnis” etc. Nur exzellente und mit Sachkenntnis verfasste Dokumente, wie Urkunden, Zertifikate oder Zeugnisse sie darstellen, ebnen den Weg in eine Karriere. Es lohnt sich also, einen guten Fachübersetzer zu beanspruchen, um immer auf der sicheren Seite zu sein. Services, wie juristische Übersetzung bei FORISlingua, bieten Fachleute für alle gängigen Sprachen an, wobei sich der Preis für eine Übersetzung nach der “Exotik” der Sprache, aber auch nach der Schnelligkeit der Umsetzung (Eilaufträge) bemisst. Heute werden diese Services regelhaft auch online angeboten. Das heißt, dass auch eilige Aufträge zeitnah bearbeitet werden können. Details zum Timing bzw. dem Preis erfährt der Kunde beim jeweiligen Anbieter.

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Abmahnungen geschehen häufig in Handel und Gewerbe und zwar zum Beispiel häufig aus Gründen des unlauteren Wettbewerbs oder des Urheberrechts.

Zusätzlich gibt es jedoch auch Erfahrungen mit nicht absolut gerechtfertigten Abmahnungen und dieses Unwesen gilt es zu bekämpfen. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.. Aus diesen Gründen kursieren auch viele Artikel aufgrund von Abzocken im Internet.

Allerdings gilt es beide Fälle ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Abmahnung sollte man in keinem Fall ignorieren, sondern sich professionelle Hilfe und Beratung holen.

Hilfen gegen das Unwesen überzogener Abmahnungen

Der Auftritt im Internet macht zahlreiche Gewerbetreibende angreifbar für dubiose Geschäftsmodelle. Das Unwesen der zahlreichen Abmahnungen greift dabei immer mehr um sich. Wer beispielsweise ein Bild oder einen Begriff nicht aus sicheren Quellen nutzt kann sich schon eine solche Abmahnung einhandeln. Häufig sind hierbei auch noch die Summen der Forderungen völlig überzogen.

Mitglieder des oben genannten Vereins können auf die professionelle Hilfe der Agierenden setzen. Häufig werden Abmahner mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgebremst. Diese Selbsthilfe-Organisation scheut auch gerichtliche Schritte nicht, damit diesem Treiben Einhalt geboten wird. Der Verein schließt mit dem Abmahner einen Vertrag und dieser wird dadurch in den Möglichkeiten Abmahnungen zu diesem und ähnlichen Delikten weiterhin abzuschicken erheblich eingeschränkt.

Welche Gründe führen zur Abmahnung?

Zahlreiche Gründe werden herangezogen und Online Shops oder Seitenbetreiber sollten sich gründlich informieren um die Rechtssicherheit zumindest in einem umfangreichen Maß zu gewährleisten. Eine 100 % Sicherheit gibt es im weltweiten Netzt ohnehin nicht, doch in jedem Fall sollte man sich zur Wehr setzen.

Die häufigsten Abmahngründe:

• Verletzungen des Markenrechts

• Verletzungen des Urheberrechts

• Verletzungen des Wettbewerbsrechts

• Verletzungen des Medienrechts

• Verletzungen des Internetrechts

Tipp: Professionelle Helfer beraten und geben Unterstützung, wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist und zudem die Forderungen progressiv eingetrieben werden sollen.

Zahlreiche Anwälte widmen sich ebenfalls diesem ständig wachsenden Druck der Abmahner. Allerdings steht in diesen Fällen zumeist Anwalt gegen Anwalt, denn viele neue Kanzleien haben dieses Geschäftsfeld als lukrativen Erwerb für sich entdeckt.

Zwei Menschen, die den Bund der Ehe miteinander eingegangen sind, taten dies aus der Überzeugung heraus, für immer zusammen zu bleiben und die Höhen und Tiefen des Lebens gemeinsam zu meistern. Dieses Vorhaben lässt sich allerdings häufig nicht in die Tat umsetzen, weil massive Auseinandersetzungen oder konträre Lebensanschauungen ein weiteres Zusammenleben unmöglich machen. Ist dies der Fall, führt möglicherweise kein Weg an der Scheidung vorbei. Im Zuge eines solchen Verfahrens geht es darum, sich endgültig zu trennen und künftig getrennte Wege gehen zu können. Der etwaige Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten ist daher vielen Menschen ein Dorn im Auge. Vor allem der unterhaltspflichtige Partner wird kaum Interesse daran haben, seinen Ex-Partner finanziell zu unterstützen.