§ 312 d BGB zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Ein Kaufvertrag, der über das Internet geschlossen wurde, gilt rechtlich als so genannter Fernabsatzvertrag und findet bezüglich des Rückgaberechts seine Würdigung im § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier ist allerdings vom Widerrufsrecht und nicht vom Rückgaberecht die Rede, was den Kunden allerdings eine bessere Rechtsposition eröffnet. Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besagt, dass beide Parteien von einem Kaufvertrag, der elektronisch abgeschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten dürfen. Hierüber hat der Verkäufer den Käufer in einer entsprechenden Mitteilung zu unterrichten. Die Fristzeit startet mit Eingang dieser Belehrung beim Kunden.Besondere Regelung für den Onlinekauf von Kleidung
Lange Zeit wurde die Widerrufsregelung für Fernabsatzverträge kritisch beäugt und zwar vor allem hinsichtlich des Modeshoppings im Internet. Denn nicht selten war die zweiwöchige Frist abgelaufen bevor die Ware geliefert wurde. Dies hätte zur Konsequenz, dass nach Fristablauf zugestellte Ware bei Nichtgefallen oder falscher Größe nicht mehr als Retoure genehmigt ist. Allerdings hat das Gesetz auch hierfür eine Regelung gefunden. Bei online abgeschlossenen Kaufverträgen, die eine Warensendung beinhalten, startet die Widerrufsfrist erst dann, wenn der erste Artikel beim Kunden eingetroffen ist, wodurch die Frist sich mitunter erheblich verlängert. Vorsicht ist in diesem Zusammenhang allerdings bei Teillieferungen geboten. Liegen zwischen dem Erhalt des ersten und letzten Artikels mehr als 14 Tage, so erlischt das Widerrufsrecht dennoch nach Ablauf der angegebenen Frist und die Ware muss behalten werden.Der rechtliche Aspekt darf bei den Plastikkarten nicht außer Acht gelassen werden. Dies kann nämlich manchmal schon dazu führen, dass vor allem der Datenschutz verletzt wird. Dieser ist wichtig und auch durch bestimmte Regelungen im Gesetz verankert. Wer sich also einen Kartendrucker zulegt und diesen nicht nur für den Eigengebrauch nutzen möchte, der muss sich vorab genau darüber informieren, welche Daten auf den Karten gespeichert werden dürfen und welche nicht. Wichtig dabei ist auch der Kunde selbst, denn oftmals muss dieser auch darüber informiert werden oder gefragt werden, welche Daten auf der Karte zu finden sind. Bankkarten werden mit einem Pin geschützt, bei vielen anderen Karten ist dies aber nicht der Fall. Gehen diese verloren, so landen die Kundendaten überall nur nicht mehr da, wo sie hingehören. Ebenso darf kein Kartendruck-Unternehmen die Kundendaten der eigenen Kunden für andere Zwecke verwenden.
Laut Angaben einer namhaften Internetenzyklopädie (Wikipedia) reichen die Anfänge des Internets bis ins Jahr 1969 zurück. Damals entstanden in den USA die ersten Netzwerke, die Großrechner der Universitäten und militärischer Einrichtungen miteinander verbanden. In den folgenden Jahren breitete sich das Internet über die ganze Welt aus und verbindet heute zum größten Teil zivile bzw. private Computer.
Zu Streitigkeiten, die, wenn sie sich nicht anders regeln lassen, vor Gericht ausgetragen werden müssen, kann es in jedem Stadium des Lebens oder während der gesamten Geschäftszeit kommen. Hierbei muss es auch keine große Rolle spielen, ob es sich um einen Existenzgründer oder um eine Person handelt, die schon seit vielen Jahren als Inhaber und Leiter eines Betriebes tätig ist. Zu Problemen kann es allerdings besonders in der Anfangsphase gehäuft kommen, da bei den Neulingen im Unternehmensbereich häufig die Erfahrung fehlt, wie Probleme richtigerweise gelöst oder wie ein Verfahren auf eine andere Art und Weise geregelt werden kann. Das Gespräch mit der Gegenseite ist dabei ausschlaggebend, denn sowohl der optimale Tonfall wie auch ein entsprechendes Angebot, kann die Gegenseite von einer Klageerhebung abhalten.
Absicherung der eigenen Existenz durch Beratung von Fachleuten
Die Absicherung bei der Existenzgruendung ist wichtig, da, wie oben bereits erwähnt, es auch bereits in der Anfangsphase des Geschäftsbestehens zu Problemen oder Schäden kommen kann, die mit den entsprechenden Versicherungen aber durchaus abgewendet werden können. Die Arten der abzuschließenden Versicherungen hängen dabei allerdings von der jeweiligen Branche ab, dem das Unternehmen zugeordnet werden muss.
Wichtig ist hier jedoch, dass sich der Jungunternehmer nicht nur eigens mit diesem Thema auseinandersetzt, sondern sich explizit auch anderweitig informiert und sich von Fachleuten beraten lässt, die keinen Nutzen von einem Versicherungsabschluss haben. Eine objektive und ehrliche Meinung ist das, was die Existenzgründer benötigen, doch in allen Bereichen, die etwas mit Finanzen, Versicherungen, aber auch mit Verkehr oder ähnlichen Risikobereichen zu tun haben, sollte der Unternehmer sich frühzeitig überlegen, ob eine Rechtsschutzversicherung angeraten ist und ob sich diese mit dem zur Verfügung stehenden Budget auch umsetzen lässt.
Die Kosten eines Rechtsstreits abdecken
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so müssen die Kosten für den beauftragten Anwalt in der Regel selbst übernommen werden, denn nur bei einem positiven Ausgang des Verfahrens müssen diese von der Gegenseite übernommen und gezahlt werden. Darauf sollte und kann man sich jedoch nicht verlassen, da die Rechtsschutzversicherung nicht erst im Schadensfall abgeschlossen werden darf. Bei der Splittung der Kosten, wie auch beim Fall, dass der Unternehmer das Verfahren verliert, müssen ein Teil oder die gesamten Kosten getragen werden, die jedoch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von dieser übernommen werden. Vielfach besteht aber die Möglichkeit, dass die Rechtschutzversicherung als Kombiversicherung abgeschlossen werden kann, was für Existenzgründer sehr lohnenswert ist.
