Immer wieder wird in den Medien darüber berichtet, dass die Deutschen überversichert sind. Und dies ist im Grunde genommen auch nicht so falsch, denn zahlreiche Versicherungen wurden von unabhängigen Instituten schlichtweg als unnötig gekennzeichnet. Da viele Menschen jedoch in puncto Absicherung nichts dem Zufall überlassen wollen, sprich, im Schadensfall nicht in ihrer Existenz bedroht sein möchten, wird für alle Unwägbarkeiten des Lebens eine Versicherungspolice unterzeichnet. Dazu kommt noch, dass sich in vielen Haushalten die Versicherungsmakler sprichwörtlich die Klinke in die Hand geben, was dazu führt, dass schnell mal eine Versicherung abgeschlossen wird, die eigentlich nicht zu den individuellen Lebensbedingungen passt.

Daran erkennt man einen seriösen Versicherungsmakler

Viele Versicherungsgesellschaften haben es sich zum Ziel gemacht, immer wieder so viele Bestandskunden wie nur eben möglich aufzusuchen. Und das meist auch dann, wenn diese den Versicherungsmakler gar nicht angefordert haben. Meist erfolgt hier im Vorfeld ein Anruf vonseiten der Gesellschaft, die darauf hinweist, dass es zu Änderungen der Vertragsinhalte gekommen ist, was wiederum eine Anpassung an den bestehenden Vertrag nötig werden lässt. Hier ist jedoch Vorsicht angeraten! Wird ein bestehender Vertrag geändert, so verlängert sich meist automatisch auch die Vertragslaufzeit. Dies ist von vielen Versicherungsunternehmen explizit gewollt, da der Kunde dem Unternehmen dadurch länger erhalten bleibt, also länger auch Beiträge zahlt und nicht wechseln kann.

Ein seriöser Versicherungsmakler weist seine Kunden immer darauf hin, dass eine Änderung auch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit beinhaltet! Kommt das Gespräch nicht automatisch auf diesen Passus, so sollte sich der Kunde nicht scheuen, dies von sich aus anzusprechen.

Darüber hinaus ist es vielfach so, dass es sich bei den Versicherungsmaklern um freie Vertragspartner einzelner Versicherungsgesellschaften handelt. Hier ist ebenfalls Vorsicht angeraten, denn in der Regel werden in diesem Fall ausschließlich die Produkte des Vertragspartners angeboten. Sehr zum Ärger vieler Versicherungsnehmer, die meist erst später feststellen, dass es die gleichen Leistungen bei einer anderen Gesellschaft deutlich billiger gegeben hätte.

Einen seriösen Versicherungsmakler im Internet finden

Wer sich auf die Suche nach einem guten und vor allem seriösen Versicherungsmakler machen möchte, der kann hierfür das Internet nutzen. In einer der gängigen Suchmaschinen muss beispielsweise nur – Versicherungsmakler in München finden – eingegeben werden, und schon erscheinen auf dem Bildschirm zahlreiche Unternehmen bez. freiberuflich tätige Makler und Berater. Gleichermaßen verhält es sich, wenn geprüfte Versicherungsmakler aus Berlin gefunden werden sollen. Auch hier reichen meist wenige Klicks, um den einen oder anderen Makler angezeigt zu bekommen.

Wer nun jedoch einen vermeintlich guten Vertragspartner gefunden zu haben glaubt, der sollte sich nicht scheuen, unabhängige Meinungen über den Makler einzuholen. In der Regel gibt es im Netz immer Portale, in denen man Erfahrungsberichte anderer Kunden abrufen kann. Das gibt einen ersten Einblick und zeigt auf, ob der bevorzugte Versicherungsmakler bislang nur positiv aufgefallen ist.

Trotz allem sollte man sich jedoch niemals ganz darauf verlassen, dass der Makler dem Kunden „nur Gutes“ will. Auch der Versicherungsmarkt ist hart umkämpft, sodass auch die Makler stets daran interessiert sind, so viele Vertragsabschlüsse wie nur eben möglich zu generieren. Wer sich unsicher ist, der sollte in keinem Fall sofort unterschreiben, sondern um etwas Bedenkzeit bitten. Ein seriöser Versicherungsmakler wird dafür immer Verständnis haben und gerne auch noch mal wiederkommen.

In Deutschland wird etwa alle vier Minuten in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Im letzten Jahr stieg die Zahl der Einbrüche um fast 10 % und immer wieder müssen sich bestohlene Wohnungseigentümer mit ihrer Versicherung streiten, weil versäumt wurde, zeitnah eine Stehlgutliste zu erstellen.

Welche Angaben gehören auf eine Stehlgutliste?

Online gibt es Vorlagen, die sich per Klick herunterladen lassen. Aufgelistet werden alle Gegenstände, die gestohlen wurden. Hersteller, Modell und eventuell individuelle Merkmale müssen dabei vermerkt werden. Das Anschaffungsjahr und der Kaufpreis, sowie der heutige Kaufpreis vervollständigen die Angaben auf der Stehlgutliste. Zusammen mit Belegen muss die Liste bei der Polizei und auch bei der Versicherung schnellstmöglich nach einem Einbruch abgegeben werden.

Aus Schaden kann man klug werden

Gegen Einbruch und Diebstahl kann man sich jeder versichern. Eine Vielzahl an Haushalten in Deutschland ist gegen Einbruchsdiebstahl versichert und fühlt sich sicher, doch schon ein nicht verriegeltes Fenster oder die offene Kellertür reichen aus, damit die Versicherungen keine Leistungen erbringen, selbst wenn fristgemäß eine Stehlgutliste ausgefüllt wurde. Wer sich viel Ärger ersparen möchte, sollte daher nicht warten, bis ein Schaden entstanden ist, sondern bereits vor einem Einbruch handeln. Vor allem in den Ballungsgebieten, wo viele Nachbarn sich nicht kennen, haben Einbrecher ein leichtes Spiel, weil sie selbst tagsüber nur selten bemerkt werden. Allein in Berlin gab es 2012 mehr als 12.000 Einbrüche und nur rund 15 % davon konnten aufgeklärt werden. 

Einbruchreparaturen Berlin ist ein Unternehmen, das nicht nur hilft, wenn bereits ein Schaden durch einen Einbruch am und im Haus entstanden ist, sondern auf seiner Webseite viele nützliche Informationen zum Thema Einbruch bereithält. Hier erhalten Sie Unterstützung, damit Ihr Zuhause und Ihre Privatsphäre in Zukunft besser geschützt sind und dank versierter Handwerker werden auch bereits entstandene Schäden schnell behoben.

Die Zahlungsmoral vieler Unternehmer und Privatleute lässt zu wünschen übrig und sorgt beim Geschäftspartner zumindest für Unmut.

Glaubt man den Statistiken, so ist in Deutschland bereits jetzt jeder Zehnte überschuldet und zahlungsunfähig – Tendenz steigend! Die Gründe hierfür sind vielfältig und liegen bei Privatpersonen beispielsweise an einer plötzlichen Arbeitslosigkeit, bei immer mehr Leuten jedoch auch an einem maßlosen Konsum.

Abgesehen von der Verschuldung der Konsumenten, bekommen auch die Unternehmen, die auf ihren Forderungen sitzen bleiben meist schnell finanzielle Schwierigkeiten. Man stelle sich vor, dass der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seine Rechnung nicht begleicht. Im Einzelfall wird dies sicherlich nicht ins Gewicht fallen, mehren sich diese Zahlungsausfälle jedoch, so steht auch der Unternehmer bald finanziell mit dem Rücken zur Wand. Kann beispielsweise die Lieferanten nicht mehr zahlen, kann keine Krankenversicherungsleistungen mehr abführen und unter Umständen auch keine Löhne und Gehälter mehr überweisen. Es droht die Insolvenz.

Damit es jedoch nicht dazu kommt, haben Gläubiger die Option, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um letztendlich ihre Forderung einklagen bzw. vollstrecken zu können.

Die einzelnen Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eines der schnellsten und auch günstigsten Mittel, um gegen den Schuldner einen sogenannten Vollstreckungstitel zu erwirken. Mit diesem Vollstreckungstitel können dann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. D. h., sollte keine Zahlung erfolgen, so kann der Gerichtsvollzieher mit der Angelegenheit der Forderungseintreibung beauftragt werden. Des Weiteren wird hierdurch die Verjährung der Forderung verhindert, da durch das gerichtliche Mahnverfahren die Zahlungsverpflichtung nun ganze 30 Jahre besteht. Sollte der Schuldner also irgendwann wieder zu Geld kommen, so kann durch den erwirkten Vollstreckungstitel erneut an den Schuldner herangetreten werden.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist im Grunde nichts anderes, wie ein reguläres Gerichtsverfahren. Allerdings darf hierbei nur Geld eingeklagt werden und nicht mehr beispielsweise die Herausgabe der zuvor gelieferten Ware.

Ein weiterer Unterschied zu einer regulären Verhandlung besteht aber auch darin, dass der zuständige Richter beim gerichtlichen Mahnverfahren nicht prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Der Gläubiger stellt seinen Antrag vor Gericht, der Schuldner bekommt den Mahnbescheid zugestellt und hat sich nun dazu zu äußern (beispielsweise mit einem Widerruf) oder aber er zahlt oder reagiert gar nicht. Im letzteren Fall erkennt er die Forderung an und der Gläubiger darf vollstrecken.

All dies bedeutet natürlich nicht, dass der Gläubiger sein Geld tatsächlich auch bekommt. Der gerichtliche Mahnbescheid ist in der Regel jedoch ein wirksames Mittel, um den einen oder anderen Schuldner dann doch noch umzustimmen, die Schuld irgendwie zu begleichen.

Ein Anwalt muss für das gerichtliche Mahnverfahren übrigens auch nicht zwingend eingeschaltet werden. Der Mahnbescheidvordruck kann in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft oder online ausgefüllt werden. Schlaumachen sollte man sich vor dem Kauf im Ladenlokal jedoch beim zuständigen Amtsgericht, ob im eigenen Gerichtsbezirk noch das manuelle Verfahren oder aber bereits das automatisierte Mahnverfahren zum Tragen kommt. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Vordrucke. Die Kosten für solch einen Vordruck liegen bei rund 15 Euro.

Die Bestimmung einer Vorerbschaft ist eine geeignete Variante, um festzulegen, wer später einmal das Eigenheim erben soll. Hierbei kann man beispielsweise seinen Ehegatten als Vorerben einsetzen und so dafür Sorge tragen, dass zunächst der Partner das Eigenheim erbt. Allerdings muss man hierbei das Pflichtteilsrecht trotzdem beachten, das ist hierdurch nicht außer Kraft gesetzt.

Kein Erbverzicht notwendig bei der Vorerbschaft

Die Kinder müssen bei dieser Variante nicht auf ihr Erbrecht verzichten und sind als Nacherben einfach später an der Reihe. Auf diese Art und Weise kann man zu Lebzeiten festlegen, wer in welcher Reihenfolge das Haus erbt. Ein gemeinschaftliches Testament beider Ehegatten ist für gewöhnlich bestens für die Definition einer Vor- und Nacherbschaft geeignet. Hierin setzen sich die beiden Ehepartner gegenseitig als Vorerben ein und machen ihre Abkömmlinge zu Nacherben. Erst nach dem Tod des Vorerben kommt es zu der Nacherbschaft. Hierbei macht es in der Regel Sinn, den Ehepartner als befreiten Vorerben einzusetzen. Auf diese Art und Weise unterliegt dieser keinen Einschränkungen und kann auch als Vorerbe frei über das geerbte Haus verfügen.

Wohnrecht im Grundbuch als Sicherung

Unabhängig davon, wer das Haus erbt, kann man als Eigentümer zu Lebzeiten ein Wohnrecht definieren und auf diese Art und Weise beispielsweise sicherstellen, dass der Partner auch nach dem Erbfall in dem gemeinsamen Haus bleiben kann. Folglich verliert dieser nicht noch sein Zuhause und verfügt über ein abgesichertes Wohnrecht, unabhängig davon, wer das Haus geerbt hat. Wenn es darum geht, ein solches Wohnrecht zu definieren, ist die Errichtung eines Testaments unerlässlich. Im Zuge dessen sollte man das eingeräumte Wohnrecht detailliert festlegen, um Unklarheiten zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass das Wohnrecht unentgeltlich eingeräumt wird, sollte unbedingt erwähnt werden.

Ein Wohnrecht schmälert zudem den Erbschaftswert, was für den Erben unter Umständen eine Ersparnis bei der Erbschaftssteuer bedeuten kann.

Grundsätzlich fallen für Kapitalerträge Steuern an. Diese Steuerform nennt das Finanzamt Abgeltungssteuer. Für die Steuerpflicht muss man einige Dinge beachten in Deutschland.

Für eine ganze Reihe von Steuerpflichtigen ist daher interessant, ob und wie hoch Abgeltungssteuer und Spekulationsgewinne von den Finanzbehörden erhoben werden. So mancher europäische Bürger, vorrangig die Superreichen, flüchten deshalb in Länder mit einer hohen Steuerfreiheit.

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer in Deutschland?

Für Erträge auf verschiedene Finanzprodukte sind in Deutschland Abgeltungssteuer zu zahlen. Innerhalb der EU werden ganz verschiedene und teilweise erheblich niedrigere Steuersätze berechnet als beim deutschen Fiskus.

In Deutschland werden zudem noch zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag berechnet. Allerdings gilt für niedrige Einkommen auch die Günstigerprüfung der Finanzämter bei der Steuerveranlagung. Bei Zinsen gibt es zudem keinen Steuerabzug, wenn der Steuerpflichtige im Ausland wohnhaft ist. Vergünstigungen gelten für Zinseinnahmen auch durch den Steuerfreibetrag.

In jedem Fall lohnt es sich zu den Kapitalerträgen Informationen einzuholen, denn die Veranlagung zu Gewinnen schmälert in vielen Fällen ganz erheblich die Gewinne. Natürlich kann man Verluste entsprechend von den Steuerzahlungen abziehen. Dies geschieht durch einige Broker gleich jedoch spätestens im Zuge der Steuererklärung. Man muss sich die entsprechenden Verluste bescheinigen lassen und in der Steuererklärung entsprechend geltend machen.

Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich

Der Sitz des Brokers ist für die Steuerpflicht in Deutschland unerheblich, lediglich der Handelsort zählt. In Deutschland fällt ein pauschaler Steuersatz von insgesamt etwa 26,38% an.

Ein Vergleich in Europa zeigt, dass selbst innerhalb der EU unterschiedliche Handhabungen, Voraussetzungen und Steuersätze hierfür gelten. Dänemark kennt sogar eine Spekulationsfrist, welche in Deutschland zwischen zeitlich abgeschafft wurde. Es gibt in Europa Länder, die von dieser Steuerform befreit sind und in Polen bezahlt man 19 %, während in Schweden 30 % fällig werden. Der Onlinehandel blüht in Bezug auf den Handel von Aktien, Fonds und Devisen in ganz Europa. Seriöse Vergleichsportale bieten hierzu einen guten Überblick.

Oftmals ist die Freude am frisch renovierten oder neu bezogenen Eigenheim schnell getrübt –nämlich dann wenn sich Baumängel auftun, die der Bauherr vorher nicht gesehen hat. Neben allem Ärger stellt sich nun die Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Baufirma alle Fehler von sich weist und für die Behebung der Mängel nicht aufkommen will?

Wer ist Verursacher des Schadens?

Als Erstes sollte untersucht werden, wer tatsächliche für das Gewerk, bei dem der Mangel aufgefallen ist, verantwortlich gemacht werden kann. Hier sollte beachtet werden, dass immer der Vertragspartner selbst und nie dessen Subunternehmer zur Verantwortung gezogen werden müsste. Hat der Subunternehmer den Mangel verursacht, so muss der Vertragspartner den Schaden mit diesem klären und abrechnen und nicht der Bauherr selbst mit dem Subunternehmer.

Klärung der Haftung bei Mängelrügen

In der Regel haftet der Bauträger für alle angefallenen Schäden, es sei denn, der Bauherr hatte bauliche Sonderwünsche, die explizit an einen separaten Handwerksbetrieb weitergereicht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Handwerksbetrieb für den entstandenen Schaden. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für das richtige Einreichen einer Mängelrüge ergeben sich aus den vorab getätigten Vertragsabschlüssen, wie beispielsweise dem Kaufvertrag, den Bauplänen und allen weiteren behördlichen Bescheiden. Hier greift die aktuelle Rechtslage. Bei Verträgen mit Bauträgern ist es ratsam darauf zu achten, dass explizit auch die bei der Förderungsstelle unterzeichneten Erklärungen ihre vertraglichen Wirkungen entfalten. Hier sollte vorab geklärt werden, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart ist, die allerdings für den Konsumenten große Einschränkungen beinhalten.

Nachfrist zur Behebung setzen

Wer Mängelrügen beim Hausbau rechtlich durchsetzen will der kommt nicht umhin, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen, in der er die Mängel beseitigen kann. Werden die Mängel innerhalb dieser Zeit nicht behoben, so kann der Bauherr hier rechtliche Schritte einleiten. Das Einholen von Informationen oder eines anwaltlichen Rats, beispielsweise in Portalen wie einem Ratgeber Recht kann zwar schnell die Möglichkeiten aufdecken, doch bei großen Schäden lohnt es sich auch Geld in die Hand zu nehmen und den Fachmann einzubeziehen.

Ein Unternehmer muss sich nicht nur mit betriebsinternen Abläufen und Problemen beschäftigen, sondern auch jede Menge Zeit in Büroarbeit investieren. Als Unternehmer mit ein paar Angestellten können Buchhaltung, Steuererklärung und Gehaltsabrechnung dafür sorgen, dass nur noch wenig Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Betrieb bleiben und viele Firmenchefs überlegen dann, ob sich die Anstellung einer Bürohilfe lohnt. Natürlich verursacht die Anstellung von zusätzlichem Personal enorme Kosten und oft reicht die Arbeit nicht für einen vollen Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten und damit flexible Lohnkosten sind aber in der Praxis nur schwer machbar und eine Alternative muss gefunden werden. Die Gehaltsabrechnung kann man auch einfach outsourcen. Das heißt, man gibt die Unterlagen für diese Berechnungen einfach an einen vertrauenswürdigen Dienstleister weiter, der selbstständig die Gehälter errechnet und dafür sorgt, dass alle Abrechnungen pünktlich auf dem Tisch liegen. Durch das Outsourcen dieser stets wiederkehrenden Büroarbeit entsteht viel Zeit, die vom Unternehmer sinnvoller genutzt werden kann. Abläufe lassen sich optimieren, neue Kunden können geworben werden und auch ein paar freie Stunden sind so möglich. Die Kosten für das Outsourcen der Gehaltsabrechnung sind verglichen mit eigenem Personal gering und bei einer guten Kommunikation lassen sich alle eventuell entstehenden Probleme und Veränderungen zeitnah aufarbeiten. Gerade kleine Unternehmen profitieren vom Dienstleistungsbereich bei den gängigen Bürotätigkeiten und inzwischen gibt es viele Dienstleister, die zuverlässig und schnell arbeiten. Online lassen sich schon nach wenigen Minuten mit den bekannten Suchmaschinen verschiedene Anbieter finden und die meisten Dienstleister senden auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot zu. Einige Dienstleister arbeiten während der ersten, Probephase der Zusammenarbeit für kleines Geld und so kann sich jeder Unternehmer ein Bild von seinem zukünftigen Geschäftspartner machen, ehe er sich langfristig entscheidet.

Juristisch betrachtet ist eine Kündigung eine einseitige rechtlich gestaltete Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis) in der Zukunft gerichtet ist. Dabei können beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Damit die Kündigung rechtswirksam wird, müssen juristische Formen eingehalten werden. Wegen der Nichtbeachtung dieser Formen oder weil viele Arbeitnehmer den Kündigungsgrund als nicht gerechtfertig ansehen, legen sie Beschwerde beim Arbeitsgericht ein. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, jede Kündigung von einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dazu muss man aber strikte Fristen einhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 3 Wochen. Sollten während dieser Zeit keine Einwände erfolgen, wird die Kündigung rechtswirksam. Daher begibt sich ein Arbeitgeber, dem gekündigt wurde, am besten sofort zu einem Rechtsanwalt, um sich über die nötigen Schritte beraten zu lassen. Der Anwalt überprüft zunächst, ob die juristische Form der Kündigung eingehalten wurde. Um gültig zu sein, muss die Kündigung in schriftlicher Form, nicht per E-Mail oder mündlich, erfolgen. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Vor der Kündigung muss der Betriebsrat gehört worden sein. Die Personenkreise der Schwerbehinderten oder Schwangeren unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ihnen darf nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch unwirksam, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, weil sie beispielsweise sittenwidrig ist. Die ordentliche Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfristen sind häufig in den betreffenden Tarifverträgen festgelegt. Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen drei Arten von Kündigungsgründen unterschieden: die personenbedingte, die betriebsbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Je nach der Sachlage sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung sehr unterschiedlich. Darum prüft der Anwalt am besten die betreffende Kündigung und unternimmt die erforderlichen Schritte. Selbst gegen eine außerordentliche Kündigung kann geklagt werden.

Beim Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch, den jeder Arbeitnehmer hat, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von der Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit ab und die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom durchschnittlichen Gehalt, das zuletzt erzielt wurde. Während man Arbeitslosengeld bezieht, ist man verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Kürzungen des Arbeitslosengelds können erfolgen, wenn der Arbeitslose seine Mitwirkungspflicht verletzt und eine vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert. Sogar eine Sperre der Leistung ist möglich, wenn der Arbeitslose nicht aktiv nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis sucht.

Das Arbeitslosengeld 2, auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt, ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminium abzudecken. In der Regel erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, Arbeitslosengeld 2 und auch andere hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können in Deutschland diese Sozialleistung beziehen. Anspruch auf ALO II hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Unterhalt nicht durch  eigenes Vermögen bestreiten und auch von Angehörigen keine Unterstützung erhalten kann. Natürlich sollen alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wieder in die Arbeitswelt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Daher gewährt der Staat nur Arbeitslosengeld 2, wenn der Bezugsberechtigte sich stetig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Auch Minijobs oder Teilzeitstellen sind hier zumutbar und wer die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit verweigert, muss mit Kürzungen oder gar eine Sperre der Sozialleistung rechnen. Ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um ALO I und II weiter und auch im Internet kann man die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu den staatlichen Leistungen nachlesen.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2?

Die grundlegenden Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden unter anderem anhand der Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnungen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die sich dementsprechend an unterschiedliche Zielgruppen richten. Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Anspruchsberechtigten von ALG 1 und ALG 2:

  • Arbeitslosengeld 1
    anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit erfüllen
  • Arbeitslosengeld 2
    anspruchsberechtigt sind alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zudem bedürftig sind

Der wesentliche Unterschied besteht demnach in der Erfüllung der Anwartschaftszeit, die für den Bezug von ALG I unerlässlich ist. Folglich muss man in den vorherigen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Darüber hinaus wird ALG I nur zeitweise gewährt, während für das Arbeitslosengeld II keine maximale Bezugsdauer existiert.

Trotz Job Arbeitslosengeld? – Wie ist das möglich?

Grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld an Menschen, die arbeitslos sind und dementsprechend über kein Einkommen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn zuweilen haben auch Erwerbstätige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Besteht eine Bedürftigkeit trotz Job, springt folglich der deutsche Sozialstaat ein. Als sogenannter Aufstocker kann man demnach trotz Job Arbeitslosengeld beziehen. Dass dies nicht Sinn und Zweck der Sache ist, liegt wohl auf der Hand, denn Menschen deren Einkommen nicht zum Leben reicht, befinden sich in einer äußerst prekären Situation.

Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2 ab?

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer nicht um seine Existenz fürchten. Falls man zwischenzeitlich keinen neuen Job finden konnte, erfolgt ein Übergang zu Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.

Wer kennt nicht folgende Situation. Man plant eine größere Anschaffung, etwa ein neues Auto, eine Heimkinoanlage, eine neue Küche oder neue Möbel fürs Wohnzimmer oder man möchte gerne einmal für zwei Wochen richtig Urlaub machen. All diese Wünsche erfordern zumeist langfristige Sparmaßnahmen, es sei denn, man nutzt die Möglichkeit der Finanzierung durch einen Kredit. Kredite werden von nahezu allen Banken zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten, die allerdings in den meisten Fällen mit einer Schufa-Auskunft verbunden sind. Mittlerweile werden aber auch Ratenkredite ohne Schufa-Auskunft angeboten. Doch wann kommt ein solcher Ratenkredit überhaupt infrage und was sollte man bei dessen Beantragung unbedingt beachten? Beantragt man einen Kredit bei einer Bank, holt diese in den meisten Fällen eine Schufa-Auskunft ein, um Rückschlüsse über die Zahlungsmoral sowie möglicher Schulden durch andere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu erhalten. Liegen keine negativen Einträge vor, steht dem Kredit auch meistens nichts mehr im Wege. Doch, was ist, wenn etwa durch eine gekündigte Ratenzahlungsvereinbarung oder eine nicht vollständig beglichene Rechnung negative Einträge in der Schufa existieren. In den meisten Fällen wird dann der Kredit von der Bank mit einem meist freundlichen Schreiben abgelehnt. Oftmals hat es dann auch wenig Zweck, es bei einer anderen Bank zu versuchen, da diese ebenfalls eine Schufa-Auskunft einholen wird. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist dann ein Kredit ohne Schufa-Auskunft. Kreditangebote ohne Schufa-Auskunft sind unter anderem zahlreich im Internet zu finden. Doch Vorsicht. Nicht alle Angebote, die auf dem ersten Blick als lukrativ erscheinen, erweisen sich auch als günstig. In jedem Fall sollte man die Angebote mehrerer Kreditgeber gründlich miteinander vergleichen und vor allem auch das Kleingedruckte studieren. Kredite ohne Schufa-Auskunft sind nicht selten mit schlechten Zinsen oder hohen Bearbeitungsgebühren verbunden, in einigen Fällen müssen im Zuge der Antragstellung weitere Finanzprodukte gekauft oder Versicherungen abgeschlossen werden. Zudem ist die Vergabe eines Schufa-freien Kredites an eine feste Anstellung gebunden, die nicht kürzer als 6 oder sogar 12 Monate sein darf. Freiberufler und Selbstständige bekommen meistens keinen Kredit ohne Schufa, da hierbei mit Ausfällen gerechnet werden muss. Positiv ist dagegen, dass die Einholung eines unverbindlichen Kreditangebotes meistens online erfolgen kann. So kann man ohne Laufereien oder festen Terminen sich mehrere Angebote unterbreiten lassen und diese in Ruhe miteinander vergleichen, bevor man sich dann für einen bestimmten Kreditgeber entscheidet.