Statistische Untersuchungen zeigen, dass die Ehe schon lange keine Verbindung mehr für das ganze Leben ist. So wird in Deutschland allein jede dritte Ehe geschieden und dafür sind auch die unterschiedlichsten Gründe verantwortlich.

Das deutsche Familienrecht ist, im Falle einer Scheidung, an sich schon sehr kompliziert und für Laien ohne die Beratung eines Fachanwalts kaum zu durchsteigen. Handelt es sich beim Scheidungsfall jedoch um eine Ehe gemischter Nationalitäten, so wird es noch schwieriger, denn hier wird dann das internationale Familienrecht angewandt.

Welches Recht im Einzelnen zur Anwendung kommt, bedarf bei jeder Scheidung von gemischt nationalen Ehen einer individuellen Prüfung. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob Deutschland mit dem Land des ausländischen Ehepartners ein Abkommen geschlossen hat oder nicht. Partnern unterschiedlicher Nationalität wird empfohlen, sich bereits vor der Ehe rechtlich abzusichern. So können die Ehepartner in einem Ehevertrag festhalten, welches Rechtssystem bei allen rechtlichen Fragen zur Anwendung kommen soll.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Auch beim internationalen Familienrecht herrschen gewisse Voraussetzungen, die eine Ehescheidung unumgänglich machen. So muss beispielsweise zweifelsfrei feststehen, dass es beiden Ehepartnern nicht mehr möglich ist, die Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten respektive, dass es keine Chance mehr gibt, dass die Ehepartner wieder zusammenfinden. Welche weiteren Voraussetzungen im Einzelfall vorherrschen müssen, ist in verschiedenen Gesetzestexten im Internet nachvollziehen. Da dieses Themenfeld jedoch kompliziert ist, empfiehlt es sich für die Betroffenen, einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht hinzuzuziehen und sich von diesem kompetent beraten zu lassen. Vor allem, wenn internationales Recht zur Anwendung kommt, braucht es häufig einen juristischen Spezialisten, der auch von einem deutschen Anwalt konsultiert werden kann.

Wie bei den deutschen Ehegemeinschaften auch, so gibt es auch bei gemischt nationalen Ehen Sonderregelungen, in welchen die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Härtefallscheidungen kommen zum Beispiel dann zustande, wenn einer der Ehepartner misshandelt wurde und vonseiten eines Partners eheliche Pflichten, wie die Unterhaltspflicht, verletzt wurden. Ist es dem einen Ehepartner nachweislich nicht zumutbar, die Eheschließung aufrechtzuerhalten, dann bestehen berechtigte Gründe für eine Härtefallscheidung.

Befindet sich das Ehepaar im Trennungsjahr, so hat in der Regel der finanziell schwächere Partner das Recht, einen angemessenen Unterhalt zu verlangen. Liegt eine Notlage vor, dann kann auch in einem Eilverfahren, eine Unterhaltsverpflichtung erzwungen werden. Nach der rechtskräftigen Scheidung kommt es dann aber auch bei internationalen Ehen zum Unterhaltsverfahren und der finanziell stärkere Partner wird gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verurteilt.


Viele Menschen sind daran interessiert, im Alter den gleichen Wohlstand zu genießen, wie in jungen Jahren. Daher ist eine Altersvorsorge, jenseits der gesetzlichen Möglichkeiten, für viele Menschen sehr wichtig, ja sogar unverzichtbar geworden.

Es gibt viele Möglichkeiten, aktiv Altersvorsorge zu betreiben. Eine davon ist in eine Geldanlage zu investieren. Auch der Börsenhandel und das Trading, beispielsweise auf der Plattform Forex, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dies liegt vor allem daran, dass sich das Handeln an sich hier einfach gestaltet. Der Anleger investiert in Aktien, beobachtet diese und handelt dann mit ihnen.

Jedoch ist das Trading nicht ohne entsprechendes Fachwissen möglich. Der Interessent sollte die Situation auf den Börsenmärkten kennen, damit er seine Wertpapiere immer zum richtigen Zeitpunkt gewinnbringend weiterverkaufen respektive neue Wertpapiere erwerben kann. Auch rechtlich gibt es beim Handel mit binären Optionen einiges zu beachten. Was die steuerliche Einordnung angeht, so gibt es noch zahlreiche Gesetzeslücken, die einer Klärung bedürfen. Im Moment ist es noch so, dass Gewinne, die durch den Handel mit binären Optionen erzielt werden, bei der Steuererklärung ebenso angegeben werden müssen, wie es auch bei anderen Produkten der Fall ist.

Welche Gewinne werden berechnet

So werden nicht alle Gewinne aus dem Trading vom Finanzamt beanstandet. Lediglich die erzielten Gewinne, die aus Dividenden und Zinsen stammen, werden bei der Berechnung herangezogen. Insgesamt handelt es sich um einen prozentualen Wert von ca. 26 Prozent, die vom Trader bei der Steuererklärung abgeführt werden müssen. Ist der eigene Einkommenssatz jedoch niedriger als üblich, dann können Änderungen für die Abführung der erzielten Gewinne daraus hervorgehen. In Deutschland ist der Handel so geregelt, dass die Banken direkt nach dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Optionen, die steuerliche Abführung übernimmt. Allerdings passiert dies nur, wenn der Verkauf wirklich auch gewinnbringend vonstattengegangen ist. Wurden die Steuern bereits gezahlt und der Verkauf hat sich als Verlustgeschäft erwiesen, dann ist es dem Broker zudem möglich, Geld vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Jedoch gehen mit dieser in Deutschland angewendeten Regelung auch Probleme einher. Durch die sofortige Versteuerung der Verkaufswerte kann es zu Minderungen der Kapitalwerte kommen. Vor allem Trader, die täglich handeln, erzielen so oftmals geringere Gewinne.

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Während im Straßenverkehr meist schnell ein Schuldiger gefunden werden kann, lässt sich bei einem Rennen nicht immer mit Bestimmtheit sagen, welcher Teilnehmer den Unfall verursacht hat. Zudem springt die normale Haftpflichtversicherung nicht ein, wenn Höchstgeschwindigkeiten auf einer privaten Strecke erzielt werden und wenn hier Unfälle passieren, bleibt meist jeder auf seinem Schaden sitzen, außer es wurde eine private Rennversicherung abgeschlossen. Die Schadenregulierung bei Rennunfällen unterliegt aber verschiedenen Punkten, die geprüft werden müssen. Veranstalter müssen in der Regel eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen und auch die Fahrzeuge müssen technisch geeignet sein, doch der Veranstalter kann natürlich nicht jedes Fahrzeug mehrmals überprüfen und nach jedem Boxenstopp durchchecken. Daher muss jeder Teilnehmer sich selbst absichern und für einen Schadenfall vorsorgen.

Die Kfz-Versicherung gilt auf der Rennstrecke nicht

Wer hobbymäßig Rennen fährt, kann sich auf der Strecke nicht auf seine normale Kfz-Versicherungen verlassen, denn sie muss keinen Versicherungsschutz bieten. Nur mit einer gesonderten Versicherung, die für Rennen gilt, kann ein finanzieller Schutz aufgebaut werden. Spezielle Versicherungen bieten hier unterschiedliche Möglichkeiten und für folgende Fälle lassen sich Absicherungen einrichten:

• Einbruch und Diebstahl

• Unfälle auf der Rennstrecke und beim Transport zur Rennstrecke

• Höhere Gewalt und Kollisionen

• Unterboden-Versicherung

• Feuer, Explosion, Blitzschlag

Bei Rennunfällen muss meist jeder den eigenen Schaden begleichen

Bei Rennen gelten andere Regeln als im Straßenverkehr. Daher gilt bei den meisten Rennunfällen auch, dass jeder Teilnehmer auf seinem eigenen Schaden sitzenbleibt oder seine Versicherung dafür gerade steht. Schäden an den Fahrzeugen der anderen Teilnehmer müssen normalerweise nicht übernommen werden, es sei denn, man kann eindeutig feststellen, dass ein grobes Fehlverhalten eines Teilnehmers zum Unfall geführt hat. Eine Absicherung gegen einen Rennunfall ist in jedem Fall wichtig, denn sonst kann das geliebte Hobby schnell ein extrem teurer Spaß werden. Vor Fehlern ist niemand sicher und mit einer Rennversicherung lassen sich viele Schadenfälle schnell aus der Welt schaffen.

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Das Internet spielt bei der Suche nach preisgünstigen Angeboten eine immer wichtigere Rolle. Vor allem die Möglichkeit, eine Vielzahl von Angeboten innerhalb kurzer Zeit miteinander zuvergleichen zu können, macht Online-Vergleichsportale zu einem wichtigen Entscheidungsinstrument. Damit ein Vergleichsportal für seine Nutzer jedoch auch wirklich eine echte Hilfe darstellt, muss es einige Anforderungen erfüllen.

Worauf es bei Vergleichsportalen ankommt

Vergleichsportale sollten nicht nur die günstigsten Angebote anzeigen, sondern auch genau über die beinhalteten Leistungen informieren. Denn nicht immer ist der günstigste Tarif auch tatsächlich der beste. Dazu muss die Datenbank eines Vergleichsportals natürlich eine möglichst große Anzahl von Anbietern umfassen und ständig aktualisiert werden. Bei Aspect.Online können beispielsweise mehr als 180 Tarife zur KFZ-Versicherung und über 950 Stromanbieter miteinander verglichen werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Unabhängigkeit. Alle analysierten Angebote sollten unabhängig, und ohne spezielle Präferenzen miteinander verglichen werden können. Ein Blick ins Impressum ist deshalb sehr hilfreich. Wird das Portal von einem Versicherungsmakler angeboten, so gibt es große Zweifel, ob dieses auch wirklich unabhängig vergleicht.

Einfach zu bedienen

Nicht zuletzt kommt es bei einem Vergleichsportal auch auf die Nutzerfreundlichkeit an. Gerade bei Portalen mit Strompreisvergleichen kommt es häufig vor, dass diese sehr kompliziert aufgebaut sind. Bei Aspect.online muss hierfür lediglich der Verbrauch und die Postleitzahl eingegeben werden. Anschließend werden die für eine Region günstigsten Stromtarife unmittelbar angezeigt. Auch hier sind alle wichtigen Informationen zu den Tarifen auf den ersten Blick ersichtlich. Für die möglichen Filter gibt es vom System keine besonderen Voreinstellungen. Diese können auf Wunsch des Nutzers individuell gesetzt werden. Nach dem Vergleich lässt sich der Wechsel des Stromanbieters direkt über das Portal von Aspect.online beauftragen. Innerhalb weniger Augenblicke ist der Vergleich inklusive Wechsel erledigt.

Und übrigens: Bis zu 500 Euro pro Jahr lassen sich durch einen solchen Strompreisvergleich einsparen.

Bei vielen Autofahrern besteht Unsicherheit darüber, inwieweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf Parkplätzen angewendet wird. Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, denn dies hängt im Wesentlichen von der Art des jeweiligen Parkplatzes ab. Ein aufgestelltes Schild “Hier gilt die StVO” hat dagegen nur einen bedingten Einfluss.

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich nach privaten und öffentlichen Parkplätzen. Öffentliche Parkplätze sind für alle Autofahrer frei zugänglich, um ihr Fahrzeug dort abzustellen. Ein Beispiel hierfür sind Parkplätze vor Supermärkten. Dagegen sind private Parkplätze nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich. Hierunter fallen unter anderem Parkplätze vor Vereinsheimen, die nur von Mitgliedern genutzt werden dürfen.

Die Straßenverkehrsordnung gilt generell nur auf öffentlichen Parkplätzen. Allerdings gelten auch hier einige Abweichungen. Die Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Parkplätzen beträgt stets 10 Km/h. Der Fahrer muss zudem permanent in Bremsbereitschaft sein. Eingezeichnete Fahrspuren haben keinen Einfluss auf die geltende Vorfahrtsregelung und Pfeile stellen lediglich eine Empfehlung für die Fahrtrichtung dar. Autos, die von rechts aus einer Parkbucht fahren, haben zudem kein generelles Vorfahrtsrecht.

Auf privaten Parkplätzen gilt die StVO indes nicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Schild „Hier gilt, die StVO” aufgestellt wird. Auf privaten Parkplätzen aufgestellte Verkehrsschilder dienen lediglich der allgemeinen Orientierung. Eine rechtliche Bedeutung haben diese jedoch nicht.

Steht der Privatparkplatz nur einem begrenzten Personenkreis zu Verfügung, so kann der Besitzer eigene Regeln aufstellen, die rechtlich nicht verbindlich sein müssen. Kommt es zu Unfällen auf Privatparkplätzen, dann hat dies zumeist eine Einzelfallentscheidung der Gerichte zur Folge. Autofahrer sollten auf privaten Parkplätzen jedoch generell nicht auf ein Vorfahrtsrecht bestehen. Dies kann dazu führen, dass die zuständige Versicherungsgesellschaft eine Schadensübernahme ablehnt.

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Wer aktiv den Devisenhandel betreibt, der erhofft sich in der Regel, große Gewinne zu erzielen. So dient der Wertpapierhandel nicht selten der Sicherung des Wohlstandes im Alter. Werden beim Devisenhandel jedoch Gewinne erzielt, dann sind diese genauso zu versteuern, wie jedes andere Einkommen auch. Leider gibt es für den Forex-Handel noch keine eigene Forex-Steuer, was die Versteuerung oftmals verkompliziert. Da es sich bei Devisen um eigenständige Wirtschaftsgüter handelt, fällt die Versteuerung der Forex Gewinne nicht unter die Abgeltungssteuer. Der Forex Händler muss seine Gewinne bei der Einkommensteuer angeben und mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Es kommt bei dieser Versteuerung jedoch explizit auf Details an. So muss zunächst sichergestellt werden, ob es sich um ein Währungsgeschäft handelt oder nicht. Maßgeblich bei dieser Frage ist, ob der Steuerzahler wirklich Devisen besitzt oder ob er nur anteilig an Kursveränderungen beteiligt werden kann. 

Wann muss über welche Steuer versteuert werden?

Besitzt der Trader keine tatsächlichen Devisen, sondern nur einen vertraglich festgelegten Anspruch auf Gewinnbeteiligungen bei Wechselkursveränderungen, dann müssen die Gewinne über die Abgeltungssteuer versteuert werden. Hier gilt ein Steuersatz von 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer. Befindet sich der Broker in Deutschland, dann wird die Steuer automatisch eingehalten und an die Finanzbehörden gemeldet. Nutzt der Trader hingegen ein ausländisches System, dann ist er selbst dafür verantwortlich, die Steuer abzuziehen. Bei ausländischen Anbietern muss die Gewinnversteuerung zwingend über die Einkommenssteuer erfolgen. Was den Steuersatz angeht, so unterscheiden sich beide Verfahrensweisen nicht voneinander. Auch, wenn über die Einkommenssteurer versteuert werden muss, gilt ein Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Nun gibt es jedoch immer auch Devisenkäufer und Devisenverkäufer, die ihre erzielten Gewinne gern für sich selbst behalten möchten und deshalb versuchen, die Steuer zu umgehen. Doch nicht nur dass derjenige sich damit strafbar macht. Am Ende ist der Verlust des Devisengeschäftes deutlich höher, als der Gewinn einst gewesen war.

In aller Regel geht man in Deutschland von einem Verwandtenerbrecht aus, somit ist das Recht des Ehepartners und des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners als Ausnahme im Verwandtenerbrecht zu sehen. Die Ordnungen des deutschen Erbrechts richten sich nach der engeren oder weiteren Verwandtschaft zum Erblasser. Leben Verwandte der vorrangigen Ordnungen zum Zeitpunkt des Erbfalles so gehen Angehörige der nächst-höheren Gruppen leer aus. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn der Erblasser im Testament durch ein Vermächtnis zu ihren Gunsten bedacht hat.

Verwandte werden bevorzugt durch das deutsche Erbrecht im BGB

Das Verwandtenerbrecht ist allgemein gültig die juristische Basis für das gesetzliche Erbrecht, denn nur die engsten Angehörigen des verstorbenen Erblassers werden demnach an dessen Nachlass beteiligt. Grundlegend lässt sich also sagen, dass der Verwandtschaftsgrad für die persönliche Erbberechtigung eines jeden Hinterbliebenen entscheidend ist. Künftige Erblasser, die andere Vorstellungen haben, müssen selbst aktiv werden und eine gewillkürte Erbfolge definieren, um so die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen.

Erben außerhalb des Verwandtenprinzips

Der deutsche Gesetzgeber setzt allerdings nicht ausschließlich auf den Verwandtschaftsgrad, obgleich dieser in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung ist. Der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen verfügt ebenfalls über ein gesetzliches Erbrecht, obwohl zwischen ihm und dem Erblasser keine Verwandtschaft bestand.

Der Gesetzgeber definiert durch das Ehegattenerbrecht gemäß § 1931 BGB sowie das in § 10 LPartG definierte gesetzliche Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners eine Ausnahme und sieht ein gesetzliches Erbrecht unabhängig vom Verwandtenerbrecht vor. Auf diese Art und Weise wird der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner im Erbfall angemessen berücksichtigt und erhält so seinen Anteil am Nachlass. Grundlage hierfür ist allerdings entweder eine gültige Eheschließung oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Legitimierung der Verbindung. Im Falle einer Trennung oder Scheidung gilt es weitere Vorgaben zu beachten da in unterschiedlich gelagerten Fällen das Erbrecht verwirkt sein kann.

Künftige Erblasser, die sich aktiv mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen, sind auf dem besten Wege zu einer adäquaten Nachlassvorsorge, denn nur wer sich der Thematik stellt und sich nicht von seinen Ängsten zurückhalten lässt, kann das Zepter selbst in die Hand nehmen und im Rahmen einer gewillkürten Erbfolge seine eigenen Wünsche und Vorstellungen verwirklichen. Zunächst stellt sich allerdings die Frage, ob eine Verfügung von Todes wegen überhaupt erforderlich ist. Um dies festzustellen, muss man sich intensiv mit der gesetzlichen Erbfolge befassen und sollte daher §§ 1924 ff. BGB studieren. Auf diese Art und Weise kann man für sich selbst herausfinden, ob man eine gewillkürte Erbfolge bevorzugt und zu diesem Zweck eine Verfügung von Todes wegen errichtet. Für den juristischen Laien ist es allerdings gar nicht so leicht, die Feinheiten der gesetzlichen Erbfolge zu durchschauen, so dass es ratsam ist, mit einem Fachanwalt für Erbrecht die gesetzliche Erbfolge am eigenen Beispiel durchzuspielen. So finden sämtliche Aspekte Berücksichtigung, was dem künftigen Erblasser maximale Sicherheit gibt.

Wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten

Obwohl wechselbezügliche Verfügungen im Allgemeinen in einem Atemzug mit gemeinschaftlichen Testamenten genannt werden, handelt es sich bei diesen beiden Begrifflichkeiten um keine gleichbedeutenden Synonyme. Wechselbezügliche Verfügungen sind vielmehr Bestandteile gemeinschaftlicher Testamente zwischen eingetragenen Lebenspartnern oder Ehegatten. In § 2270 BGB widmet sich der deutsche Gesetzgeber ausführlich solchen wechselbezüglichen Verfügungen und gibt so die relevanten juristischen Rahmenbedingungen vor.

So spricht man im Falle eines gemeinschaftlichen Testaments von einer wechselbezüglichen Verfügung, wenn die Annahme nahe liegt, dass die Verfügungen der beiden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sich gegenseitig bedingen. Ist davon auszugehen, dass die Verfügungen des Partners Voraussetzung für die Verfügungen des anderen Partners sind, handelt es sich folglich eindeutig um wechselbezügliche Verfügungen. Liegt ein gemeinschaftliches Testament vor, geht der deutsche Gesetzgeber § 2270 BGB entsprechend davon aus, dass die gemachten Verfügungen als wechselbezügliche Verfügungen zu verstehen sind. Falls dies nicht im Sinne der Testatoren ist, sollten diese eine entsprechende Anmerkung in ihrem Berliner Testament machen. Wechselbezügliche Verfügungen können aus Erbeinsetzungen, Auflagen und Vermächtnissen bestehen.

Wechselbezügliche Verfügungen als Alternative zum klassischen Testament

Erbverträge und klassische Testamente, bei denen es sich entweder um eigenhändige oder öffentliche Testamente handelt, sind nicht die einzigen Varianten einer Verfügung von Todes wegen, die der deutsche Gesetzgeber erlaubt. Wechselbezügliche Verfügungen erweisen sich immer wieder als attraktive Alternative und werden von vielen Paaren eingesetzt.

Als wechselbezügliche Verfügungen werden im deutschen Erbrecht gemeinschaftliche Testamente bezeichnet. Üblicherweise stellt ein Testament eine einseitige Verfügung von Todes wegen dar, in der der Testator seinen letzten Willen zum Ausdruck bringt. Bei wechselbezüglichen Verfügungen verhält sich dies anders, weil sie von zwei Testatoren gemeinsam errichtet werden und somit besonderen Anforderungen unterliegen. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch gibt Aufschluss darüber, in welcher Form wechselbezügliche Verfügungen im deutschen Erbrecht möglich sind.

In der Theorie erscheint somit alles ganz einfach und klar, schließlich lässt die vorliegende wechselbezügliche Verfügung keine Fragen offen. Praktisch kann es aber durchaus große Schwierigkeiten geben, denn das Pflichtteilsrecht lässt sich auch durch ein Testament nicht außer Kraft setzen. Dies bedeutet, dass pflichtteilsberechtigte Personen trotz Berliner Testament Ansprüche geltend machen können, so dass entgegen des Willens des Verstorbenen nicht der gesamte Nachlass an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner geht. Mit einem Pflichtteilsverzicht kann man diesem Szenario vorbeugen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die ein gemeinschaftliches Testament zur gegenseitigen Absicherung errichten möchten, sollten sich somit unbedingt umfassend informieren und alle Eventualitäten in Betracht ziehen.

Künftige Erblasser, die sich fragen, was der Schwiegersohn erbt, beschäftigen sich oftmals mit dieser Frage, da sie sichergehen möchten, dass der Schwiegersohn nicht am Nachlass beteiligt wird. So gilt es, den Nachlass gewissermaßen vor dem Schwiegersohn zu schützen. Insbesondere wenn ein zerrüttetes Verhältnis besteht, existiert der tiefe Wunsch, dem Schwiegersohn nicht einen Cent des Nachlassvermögens zukommen zu lassen. Grundsätzlich besteht hierzu kein Handlungsbedarf, da der Schwiegersohn in der gesetzlichen Erbfolge der Bundesrepublik Deutschland unberücksichtigt bleibt und auch über keinerlei Pflichtteilsansprüche verfügt.

Verschwägerte und angeheiratete Personen

Ein Angehörigenkreis wie zum Beispiel der Schwiegersohn, sind zwar von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, können jedoch auch ohne entsprechendes Testament mitunter Zugriff auf einen Teil des Nachlasses erlangen. Wer dies verhindern möchte, muss vorausschauend planen und alle Eventualitäten berücksichtigen. Im Idealfall konsultiert man als künftiger Erblasser einen Notar oder Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe man den Nachlass bestmöglich vor dem Schwiegersohn schützt. Zunächst stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, inwiefern dies möglich ist. Ist die Tochter vorverstorben und sind die Enkelkinder, die so zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden, noch minderjährig, sollte man so im Rahmen der Verfügung von Todes wegen festlegen, wer die Verwaltung des Erbteils übernehmen soll. Im Zuge dessen ist es ratsam, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Aber für den Fall, dass die Tochter nicht vorverstorben ist, hat man als künftiger Erblasser durchaus Möglichkeiten, den Nachlass vor dem Schwiegersohn zu schützen, indem man einen Vorbehalt oder eine Vor- und Nacherbschaft in seine Verfügung von Todes wegen integriert. Hierbei muss man allerdings bedenken, dass die Tochter über ihren persönlichen Erbteil grundsätzlich frei entscheiden und somit auch ihren Ehegatten daran teilhaben lassen kann, wobei eine Nacherbschaft oder eine Auflage diesbezüglich natürlich eine einschränkende Wirkung hat.

Der Schwiegersohn und das Testament

Sind die Verhältnisse innerhalb der Familie intakt, hat man oftmals auch zu seinem Schwiegersohn ein gutes Verhältnis und gewinnt so durch die Heirat der Tochter einen Sohn hinzu. Faktisch existiert allerdings keine Verwandtschaft zum Schwiegersohn, so dass dieser innerhalb der gesetzlichen Erbfolge außen vor bleibt. Lediglich indirekt wird der Schwiegersohn mitunter von Gesetzes wegen am Nachlass des Erblassers beteiligt. Wer andere Vorstellungen hat und seinen Schwiegersohn bedenken möchte, muss hierzu eine gewillkürte Erbfolge definieren. Basierend auf der allgemeinen Testierfreiheit kann man im Testament frei entscheiden, wer inwiefern am Nachlass beteiligt werden soll. So steht es künftigen Erblassern frei, der tiefen Bindung zu ihrem Schwiegersohn im Rahmen ihrer letztwilligen Verfügung Rechnung zu tragen.

In Deutschland haben wir hohe medizinische Standards. Wird diesen nicht in vollem Umfang gemäß den ärztlichen Regeln entsprochen, so greift das Arzthaftungsrecht. Lt. Bundesministerium für Gesundheit reicht die Anzahl der umfangreichen Liste von Behandlungsfehlern schätzungsweise von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehler im Jahr.

Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler durchsetzen

Der erste Schritt ist immer der Weg zum Arzt der die Behandlung vorgenommen hat. Aufgrund umfangreicher Patientenrechte, die gesetzlich geregelt sind, muss ohnehin zwischen Arzt und Patient eine Aufklärung stattfinden, damit Transparenz bei den Behandlungsmethoden herrscht. Ärzte sind zudem verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn der Patient nachfragt, auch dann wenn dieser mutmaßt, dass ein Behandlungsfehler bei der Ausübung der Heilanwendung vorlag.

Bei der Durchsetzung der Patientenrechte hilft auch eine professionelle Kanzlei für Arzthaftungsrecht mit Rat und Tat. Anwälte mit dem Fachgebiet Arzthaftungsrecht kennen sich bestens aus und beraten die Geschädigten nicht nur, sondern sorgen auch dafür, dass die Patienten ihr gutes Recht bekommen.

Was tun nach Fehlern bei Geburten?

Nicht jede Geburt läuft fehlerfrei ab. Die Geburtsfehler können vielfach große Folgen haben für Mutter und Kind oder auch für den gemeinsamen Lebensweg der gesamten Familie haben. Zudem können durch einen Behandlungsfehler bei der Geburt nicht nur tragische Schäden entstehen, sondern auch große finanzielle Verluste drohen.

Ausgewählte Sachverständige und juristische Hilfe nach Fehlern bei Geburten unterstützen, damit man im Notfall nicht alleine dasteht mit seinem Kummer und dem Schaden. In jedem Fall lohnt es sich, zumindest ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, denn Pfusch am Patienten ist nicht so leicht durchzusetzen, wie viele Anspruchsberechtigte vielleicht glauben mögen.

Tipp: Schildern Sie den Fall möglichst präzise, damit sich der Anwalt ihres Vertrauens ein gutes Bild von der Sachlage machen kann.

Außergerichtliche Stellen für einen Vergleich

Wer sich außergerichtlich mit dem Arzt einigen möchte, hat noch weitere Möglichkeiten, eventuell wenigstens aufgrund der Vorwürfe einen kleinen Ersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen. Von Schlichtungsstellen bis hin zu Gutachterkommissionen arbeiten verschiedene Stellen auch kostenlos zum Wohl der Patienten, allerdings sollte der Behandlungsfehler innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren geklärt werden.

Auch die Krankenkasse, Verbraucherschutzzentralen, die Bundesärztekammer und der medizinische Dienst der Kassen können bei der Aufklärung der Fakten behilflich sein. Es sind auch unabhängige Patientenberatungen in diesem Fall hilfreich, deren bundesweite kostenfreie Rufnummer lautet: 0800 – 0117722.

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