Genossenschaft als Rechtsform für Unternehmen
Unternehmen, die sich zusammenschließen möchten, um einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb aufzunehmen, stoßen in diesem Zusammenhang immer wieder auf das sogenannte Genossenschaftsrecht. Dieses beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Genossenschaften dem in Deutschland geltenden Genossenschaftsgesetz zufolge unterliegen. Fundierte Kenntnisse aus dem juristischen Bereich sind somit ein großer Vorteil, wenn es darum geht, abzuwägen, ob eine Genossenschaft die geeignete Rechtsform für das geplante Vorhaben ist. Da das Genossenschaftsrecht mehrere Rechtsgebiete tangiert, sollte man für gewöhnlich einen kompetenten Rechtsanwalt konsultieren.
Inhaltsverzeichnis
Besonderheit der Genossenschaft als Rechtsform
Auch wenn man sich sinnvollerweise rechtlichen Beistand sucht, schadet es nicht, sich selbst umfassend mit dem Genossenschaftsrecht zu beschäftigen, um so mehr über die Besonderheiten zu erfahren. Zunächst kann man feststellen, dass zwischen Genossenschaften und Handelsgesellschaften eine Gleichstellung besteht. Darüber hinaus zeichnet sich diese Rechtsform dadurch aus, dass sie durch den Zusammenschluss von natürlichen oder auch juristischen Personen entsteht und auf einen Geschäftsbetrieb zugunsten ihrer Mitglieder abzielt. Der Zweck besteht folglich stets in der Förderung der Mitglieder, wobei diese Förderung wirtschaftlich, sozial oder kulturell geprägt sein kann. Im Allgemeinen differenziert man unter anderem Produktions-, Bau-, Dienstleistungs-, Bank- und Konsumgenossenschaften. Vielen Verbrauchern dürften Genossenschaften vor allem aus dem Wohnungsbau und dem Bankwesen bekannt sein.
Für Unternehmen verfügen Genossenschaften mitunter über deutlich höhere Relevanz, weil sie ihnen die Gelegenheit geben, sich mit anderen Firmen zwecks eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zusammenzuschließen. Auf diese Art und Weise lassen sich die anfallenden Aufgaben unter den einzelnen Mitgliedern der Genossenschaft aufteilen, so dass diese anders als in der Wirtschaft ansonsten üblich nicht miteinander konkurrieren, sondern vielmehr kooperieren. Der Förderzweck eint die Mitglieder der Genossenschaft und ist ihr gemeinsames Ziel. Genossenschaften nehmen daher eine besondere Position im Handelsrecht ein und verfügen über eine eigene juristische Basis, bei der es sich um das Genossenschaftsgesetz handelt.
Das Genossenschaftsrecht in der deutschen Gesetzgebung
Das Genossenschaftsgesetz bildet in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsgrundlage für Genossenschaften. Die betreffende Gesetzgebung hat eine lange Tradition und besteht in Deutschland seit dem Jahr 1889. Selbstverständlich existiert dieses längst nicht mehr in seiner Urform, sondern wurde im Laufe der Geschichte mehrmals reformiert. In der jüngeren Vergangenheit war dies ebenfalls der Fall, denn im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes wurde die Rechtsgrundlage für Genossenschaften einigen weitreichen Veränderungen unterzogen.
Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das kurz als Genossenschaftsgesetz bezeichnet wird, deckt die gesamte Bandbreite an rechtlichen Rahmenbedingungen ab. In §§ 1 bis 16 GenG geht es um die Errichtung der Genossenschaft, während sich §§ 17 bis 23 GenG mit den Rechtsverhältnissen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder auseinandersetzt. Weiterhin widmet sich der Gesetzgeber in dem Gesetz der Verfassung der Genossenschaft, Prüfungen und Prüfungsverbänden, Auflösung, Insolvenz, Nichtigkeit und Haftsumme. Die Beendigung von Mitgliedschaften sowie Straf- und Bußgeldvorschriften werden darin ebenfalls thematisiert, so dass sich alle relevanten Rechtsfragen anhand des Genossenschaftsgesetzes klären lassen.
Juristischer Beistand für Genossenschaften
Bei näherer Auseinandersetzung mit dem Genossenschaftsrecht zeigt sich recht schnell, dass fachliche Kompetenz gefragt ist, um sich in dem Paragrafendschungel zurechtzufinden. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass sich in der Praxis immer wieder Berührungspunkte mit dem Erbrecht, dem Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten ergeben können. Juristischer Beistand ist folglich praktisch unverzichtbar und in jeder Phase überaus wertvoll. Ob es um die Gründung, die Ausgestaltung des Zweckes, die Verwaltung, die Zusammenarbeit mit Prüfungsverbänden oder die Steuergestaltung geht, auf die Unterstützung erfahrener Experten sollte keine Genossenschaft verzichten. Dabei kann es sich um eine Anwältin in Düsseldorf, einen Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht oder eine Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei handeln.