Sind Hauseigentümer und Mieter im Winter verpflichtet Schnee zu räumen?

Wenn Gehwege im Winter mit Eis und Schnee bedeckt sind, dann kann es immer wieder zu Stürzen kommen, die böse Folgen mit sich tragen können. Vor allem Kinder und auch ältere Menschen haben Knochen, die durch einen Sturz sehr leicht brechen können. Damit dieser Gefahr einigermaßen ein Riegel vorgeschoben wird, gibt es in Deutschland die Pflicht, dass Hauseigentümer und auch Mieter dazu verpflichtet sind, dass die Gehwege geräumt oder gestreut werden.

Diese Regelung ist in der Verkehrssicherungspflicht verankert. Im Grunde genommen sind eigentlich die Gemeinden für das Schaufel der Gehwege verantwortlich, allerdings kann diese Aufgabe auch an andere delegiert werden – in den meisten Fällen sind dann die Hauseigentümer für das Schaufeln der Gehwege verantwortlich. Der Hauseigentümer muss aber seinen Gehweg nicht selbst räumen, sondern kann diese Pflicht wiederum an seinen Mieter weitergeben. Diese Verpflichtung muss aber immer im Mietvertrag verankert sein.

Wie muss der Gehweg geräumt werden?

Ob der Hauseigentümer oder der Mieter den Gehweg freischaufelt oder mit Streusalz arbeitet, obliegt meist der eigenen Entscheidung. Anders gestaltet sich dieser Umstand allerdings, wenn die Gemeinde das Streuen mit Salz verbietet. Damit die Wege nicht zu einer Eislaufbahn werden, sollte immer hochwertiges Streusalz verwendet werden, denn auch hier gibt es qualitative Unterschiede und entsprechendes Streu- und Auftausalz bietet “Seton hier an”.

Die Gehwege müssen immer zu bestimmten Zeiten geräumt werden. Da aber niemand verlangen kann, dass auch in der Nacht Schnee geschaufelt wird, besteht diese Pflicht werktags immer nur von 7.00 bis 20.00 abends. Wenn es starken Schneefall gibt, dann reicht aber meist einmaliges Schneeräumen nicht aus, weswegen mehrmals zur Schaufel gegriffen werden muss. Hier zeigt das Streusalz wieder seinen großen Vorteil, denn wenn gestreut wurde, kann sich so rasch keine neue Schneedecke mehr bilden. Die Kosten für das Streusalz muss aber immer der Vermieter tragen.

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