Welcher rechtlichen Schritte bedarf es beim Immobilienkauf?

Aufgrund der Finanz- und Staatenkrise flüchten sehr viele Kapitalanleger in das so genannte Betongold. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Immobilienpreise in München und in vielen weiteren Großstädten Deutschlands drastisch gestiegen. Käufer müssen sich also auf höhere Einstandspreise einstellen. Die Kehrseite der Medaille dagegen ist gut für Eigentümer, die eine Immobilie in München verkaufen wollen, denn Verkäufer erzielen in aller Regel höhere Renditen.

Rechtliches zum Immobilienkauf

Die Klauseln und Bedingungen eines Immobilienkaufes sind zwischen Käufer und Verkäufer frei verhandelbar. Dies betrifft den Preis, den Übergabetermin und vieles weitere.

Zu achten ist hierbei auf folgendes:

• Welche Bau-Lasten bestehen auf dem Grundstück?

• Werden die Hypotheken-Eintragungen gelöscht?

• Wurden Wege- oder sonstige Sonderrechte eingetragen?

Der Notarvertrag und ein Grundbucheintrag sind in Deutschland bei Immobiliengeschäften absolut unerlässlich. Wenn sich beide Parteien also einig sind, dann kann ein Notartermin vereinbart werden. Die Rechnung des Notars trägt in aller Regel der Käufer und deshalb hat er auch die Wahl, bei welchem Notar der Vertrag geschlossen wird. Bei Eigentumswohnungen ist es allerdings zumeist so, dass ein Notar sämtliche Wohnungsverkäufe abwickelt, weshalb hierbei der Verkäufer einen einzigen Notar für alle Wohnungen beauftragt. Alle Lasten und Pflichten der Immobilie gehen mit dem Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer über. Nach der Unterschrift beim Notar veranlasst dieser alles weitere.

Der Notar klärt die Käufer ebenfalls darüber auf, dass eine Auflassungsvormerkung die Käufer vor einem Doppelverkauf bis zur Grundbucheintragung schützt. Diese verursacht zwar ebenfalls Ausgaben, schützt jedoch in einem hohen Maß und ist deshalb sinnvoll.

Kosten beim Immobilienkauf

Nicht nur die Preise bei den Immobilien sind gestiegen, sondern auch die Nebenkosten. Der Kauf einer Wohn-Immobilie oder auch Grundstücke ankaufen ist mit Zusatz-Kosten zu kalkulieren, denn es bedarf in jedem Falle einer notariellen Beurkundung. Die Länder legen zudem noch eigene Erwerbssteuern fest und deshalb sendet auch das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Später wird der neue Eigentümer wieder Post von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bekommen in Form des Grundsteuerbescheides.

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