Ist das Elterngeld einkommensabhängig?

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und zwar insofern, dass sich die Höhe desselben am letzten Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes orientiert und zwar an dessen Durchschnitt innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate. Monate, in denen Elterngeld oder Mutterschutzgeld bezogen wurde, werden aus der Berechnung ausgenommen. Von dem errechneten Durchschnittsgehalt werden vorerst Lohnsteuer- und Sozialabgaben abgezogen, sodass das Nettogehalt ermittelt wird, auf welches dann die jeweiligen Prozentsätze für das Elterngeld angewandt werden.

Bei einem Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro beträgt der Prozentsatz 67 Prozent, darüber 65 Prozent und darunter teilweise bis zu 100 Prozent, da das Elterngeld zumindest 300 Euro netto pro Monat betragen muss. Bezugsberechtigt sind neben den leiblichen Eltern auch Adoptiveltern beziehungsweise Verwandte bis zum dritten Grad.

Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Einnahmen, die in der Europäischen Union oder in einem Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) versteuert wurden, sind inländischen Einkünften gleichgestellt und werden daher bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes ebenfalls herangezogen. Eltern mit nur ausländischen Einkünften erhalten trotzdem den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro netto. Ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 Euro pro Jahr entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Für viele Menschen ist die Berechnung ihres persönlichen Anspruchs auf Elterngeld ein Rätsel. Dabei muss es allerdings nicht bleiben, denn indem man sich gut informiert und intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, kann man durchaus in Erfahrung bringen, wie sich das Einkommen vor der Geburt des Kindes auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Dass dieses einkommensabhängig ist, dürfte dabei klar sein.

Da das Elterngeld einkommensabhängig ist, spielt das Einkommen, das vor der Geburt des betreffenden Kindes erwirtschaftet wurde, eine entscheidende Rolle. Im Allgemeinen orientiert sich der Anspruch an dem durchschnittlichen Einkommen, das in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Üblicherweise beläuft sich das Elterngeld dann auf 67 Prozent des Netto-Einkommens. Wer allerdings nicht erwerbstätig war, erhält immerhin den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro.

Worauf muss man bei der Nutzung eines Elterngeldrechners achten?

Werdende und junge Eltern wissen Familienleistungen wie das Elterngeld in der Regel sehr zu schätzen und können damit ihr zuweilen knappes Budget aufstocken. Insbesondere in den ersten Monaten und Jahren kann der Nachwuchs zu einer echten finanziellen Belastungsprobe werden, denn einerseits sind die Ausgaben hoch, andererseits verhindert die Kinderbetreuung eine Erwerbstätigkeit. Wer sich dessen bewusst ist und daher vorab in Erfahrung bringen möchte, wieviel Elterngeld winkt, tut gut daran, einen Elterngeldrechner aus dem WWW zu nutzen. Die Angaben eines solchen Online-Rechners sind zwar stets ohne Gewähr, doch sie geben einen ersten Eindruck von der Höhe des zu erwartenden Elterngeldes. Ein zuverlässiger und komfortabler Elterngeldrechner kann folglich dabei helfen, die Finanzen zu überblicken und sich diesbezüglich neu zu orientieren.

Wer online auf einen Elterngeldrechner zurückgreifen möchte, um die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, muss zu den folgenden Punkten Angaben machen:

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Mehrlingsgeburt
  • Geschwisterkinder
  • Mutter oder Vater als Antragsteller
  • Einkommen des Antragstellers während des Bemessungszeitraums

Darüber hinaus schadet es auch nicht, mehrere Elterngeldrechner zu nutzen. Die Berechnung kann minimal abweichen, doch anhand der einzelnen Werte kann man besser abschätzen, wie hoch das Elterngeld ausfallen wird. Das letzte Wort hat jedoch die Elterngeldstelle, die anhand der eingereichten Unterlagen eine Berechnung durchführt und dann einen entsprechenden Elterngeldbescheid verschickt, der Auskunft über die Elterngeldhöhe gibt.

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