Wo sind die Unterschiede zwischen Sozialhilfe und ALG 2?

Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gibt es einige. Arbeitslosengeld 2 ist in seiner Form nur zu bekommen, wenn man grundsätzlich in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen. Die Sozialhilfe hingegen ist die Grundsicherung. Einer der markantesten Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld ist demnach, dass die Grundsicherung geleistet wird, wenn man nicht in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn gesundheitliche Voraussetzungen, aber auch die Kinderbetreuung dies verhindern. Das Arbeitslosengeld 2 hingegen wird denjenigen gewährt, die nur eine Zeit der Arbeitslosigkeit überbrücken müssen.

Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 – wann hat man Anspruch?

Auch in Sachen des Anspruches gibt es große Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2. Während man bei der Grundsicherung lediglich nachweisen muss, dass man kein Geld verdienen kann, ist das beim Arbeitslosengeld komplizierter. Dies soll nur zur Überbrückung gezahlt werden, während man sich für eine neue Arbeitsstelle qualifiziert. Wer keine Bewerbungen schreibt oder Termine beim Amt versäumt – kurz, wer sich nicht aktiv um eine neue Arbeit bemüht-, kann den Anspruch auf eine Zahlung von Arbeitslosengeld 2 verlieren. Da die Sozialhilfe keine Möglichkeit für eine Beschäftigung einräumt, ist ein Zwang zur Weiterbildung und Bewerbung hier nicht vorhanden.

Unterschiede zwischen Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass für erwerbsfähige Leistungsbedürftige Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht, während nicht erwerbsfähige Personen die Grundsicherung in Form von Sozialhilfe erhalten. Darüber hinaus gibt es aber noch das sogenannte Sozialgeld, das wiederum zu unterscheiden ist. Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist und zunächst auf eigene Faust Informationen zu etwaigen Leistungen und Ansprüchen sammeln möchte, sollte auch die Bedingungen für das Sozialgeld kennen.

Gemäß § 19 SGB II haben nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Sozialgeld, sofern sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II leben. Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Art und Weise zu einer Vereinfachung des Leistungsbezugs beigetragen, denn so sind nicht mehrere Behörden für die betreffende Bedarfsgemeinschaft zuständig. Arbeitslosengeld II liegt in der Verantwortung des Jobcenters, während die Sozialhilfe dem örtlichen Sozialamt obliegt. Das Sozialgeld fällt dahingegen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters.

Was ist Grundsicherung?

Wenn es um eine exakte Differenzierung zwischen der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II geht, fällt auch immer wieder der Begriff Grundsicherung. Dieser bedarf zuweilen einer genauen Erklärung, denn nur wer weiß, was sich dahinter verbirgt, kann beurteilen, ob eine derartige Leistung für ihn in Betracht kommt oder nicht. Im Zuge einer näheren Auseinandersetzung mit der Thematik zeigt sich, dass die Grundsicherung der Inbegriff der Sozialhilfe ist. Dabei geht es darum, im Falle einer Bedürftigkeit die Grundversorgung sicherzustellen. In der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechende Sozialleistungen Teil des Sozialsystems. Hier muss man zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe differenzieren. Gemäß SGB II tritt die Grundsicherung für Arbeitsuchende folgendermaßen in Erscheinung:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld

Im SGB XII werden zudem die folgenden Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe normiert:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 1?

Während das Arbeitslosengeld II unter den Begriff der Sozialhilfe fällt und als Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II daherkommt, trifft dies auf das Arbeitslosengeld I nicht zu. Dabei handelt es sich um keine Sozialleistung, sondern um eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Obgleich sich die Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld I im SGB III findet, kann hier somit keine Rede von Sozialhilfe sein.

Worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

Wer bislang in der glücklichen Lage war, nie auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen zu sein, erkennt den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II zuweilen gar nicht. Es erweist sich jedoch immer wieder als großer Fehler, beides in einen Topf zu werfen, denn trotz der ähnlichen Begriffe handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Das ALG I ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung und wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gewährt. Ein Jahr oder auch zwei Jahre erhalten Arbeitslose dann 60 beziehungsweise 67 Prozent des vorherigen Einkommens. Im Gegensatz dazu dient ALG II oder auch Hartz IV lediglich der Grundsicherung und beläuft sich lediglich auf den jeweils geltenden Regelbedarf.

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