Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Wenn man eine Bedürftigkeit bei sich feststellt, stehen viele Menschen vor der Frage, wo sie überhaupt Sozialhilfe beantragen müssen. Die Arbeitsagenturen oder die ARGE sind für diese finanzielle Unterstützung nur dann zuständig, wenn man zumindest theoretisch in der Lage wäre, eine Arbeit aufzunehmen. Neben einer Grundsicherung erhält man dann auch Hilfe bei der Arbeitssuche oder der Weiterbildung. Wenn man keine Möglichkeit hat, eine Arbeit aufzunehmen, dann ist in den meisten Fällen die Gemeinde für die Hilfe zuständig.

Hier kann man Sozialhilfe beantragen

Die meisten Menschen, die Anspruch auf eine Grundsicherung haben, werden den Weg zur Kommune einschlagen müssen. Diese sind in den meisten Fällen der passende Ansprechpartner, wenn man Sozialhilfe beantragen möchte. Das Sozialamt ist verpflichtet, Anträge auf Grundsicherung anzunehmen. Man kann seinen Antrag auch per Einschreiben an die Behörde senden. Eine Kopie sollte man sich aber machen. Ein wenig anders sieht es aus, wenn man zum Beispiel aus einer Behinderung heraus Sozialhilfe beantragen möchte. Dann sind nicht die Kommunen, sondern bestimmte Landesverbände für die Unterstützung zuständig. Welcher Landesverband das ist, kann man ebenfalls beim örtlichen Sozialamt erfahren. Das ist nämlich in jeder Region unterschiedlich.

Wer kann Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen?

Eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe setzt stets voraus, dass der Bedürftige alle anderen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Daraus ergibt sich der Umstand, dass Menschen, die einerseits ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und andererseits über keine Leistungsberechtigung nach dem SGB II verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe haben. Grundsätzlich handelt es sich dabei immer um eine nachrangige staatliche Unterstützung.

Wer von diesem Anspruch Gebrauch machen und Sozialhilfe beantragen möchte, muss neben dem betreffenden Antrag, der auch online als Formular abrufbar ist, noch die folgenden Unterlagen in Kopie beifügen:

  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
  • Personalausweis
  • aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mietvertrag und gegebenenfalls Bescheid bezüglich einer Mieterhöhung
  • etwaiger Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensunterlagen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid
  • Einstufung beim Energieversorger

Der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland muss im Zuge dessen ebenfalls nachgewiesen werden, was üblicherweise anhand des Mietvertrages oder des Personalausweises erfolgen kann. Ausländer müssen im Rahmen des Sozialhilfe-Antrags zudem eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können.

Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?

Viele Menschen haben zunächst Hemmungen, Sozialhilfe zu beantragen und scheuen daher den Gang zum Amt. Dies ist jedoch keine Schande, denn eine Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann jeden betreffen. Dass der Staat im Falle einer Bedürftigkeit finanzielle Unterstützung in Form von Sozialhilfe leistet, ist eine Errungenschaft des Sozialstaats und sorgt für eine gewisse Sicherheit. Tritt der Ernstfall ein, muss man sich somit nicht schämen und sollte nicht zulange zögern, denn ansonsten häufen sich rasch unbezahlte Rechnungen an, da kein Einkommen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten mehr vorhanden ist. Nicht erst, wenn dieser Fall eingetreten ist, sondern bereits, wenn er akut droht, sollten Betroffene die Arbeitsagentur aufsuchen. Wer beispielsweise noch erwerbstätig ist, aber bereits die Kündigung erhalten hat, sollte schnellstmöglich handeln und einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen und nicht in noch größere Not zu geraten.

Wo gibt es Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Sozialhilfe?

Nicht nur die Tatsache, dass es unangenehm und vielleicht sogar beschämend ist, den Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren zu können und somit auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, hält viele Menschen zunächst davon ab, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Zahlreiche und komplexe Formulare bereiten vielen Antragstellern Schwierigkeiten. Die Ämter halten oftmals Ausfüllhilfen bereit, die Schritt für Schritt durch die Antragstellung führen. Ansonsten erhält man auch bei der zuständigen Arbeitsagentur Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Sozialhilfe. Ansonsten können sich Bedürftige auch an örtliche Beratungsstellen wenden.

Was kann man tun, wenn der Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt wurde?

Wer nach seinem Antrag auf Sozialhilfe bei der ARGE oder Arbeitsagentur einen negativen Bescheid erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Vorab lohnt es sich aber, die entscheidungs-erheblichen Unterlagen einzusehen, um sich ein genaues Bild von der behördlichen Entscheidungsgrundlage zu machen. Nach dem Widerspruch erfolgt eine erneute Überprüfung seitens der Behörde. Ergeht dann wieder ein negativer Bescheid, bleibt dem Antragsteller nur noch der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht.

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