Hilfe bei der Steuererklärung

Wenn man sich als Steuerpflichtiger daran macht, die Steuererklärung selbst zu erstellen, dann ist der erste und fast wichtigste Schritt, dass man sich die Vordrücke gründlich durchliest und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung beachtet. Auch wenn zu vermuten ist, dass man nicht zum Personenkreis derer gehört, die eine Steuererklärung abgeben müssen, so lohnt sich dieser Arbeitsaufwand doch oftmals, denn viele Arbeitnehmer erhalten Geld vom Staat zurück. Fahrten zur Arbeit beispielsweise, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten oder doppelte Haushaltsführung – alle diese Posten gehören zu den sogenannten Werbungskosten und können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch es ist gar nicht so leicht, sich mit all diesen Abzugsmöglichkeiten vertraut zu machen und diese dann noch adäquat und richtig umzusetzen. Wer sich extrem unsicher ist, der sollte sich Hilfe für das Ausfüllen der Steuererklärung suchen, beispielsweise auf der Webseite groll-gross-steiner.de. Wer sich dennoch dazu entschließt, die Steuererklärung selbst auszufüllen, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine knifflige Aufgabe auf ihn zukommt, die zudem noch einiges an zeitlichem Aufwand erfordert.

Onlineausfüllhilfen für die Steuererklärung

Die Ausfüllhilfe gibt zu jeder einzelnen Seite und zu jedem einzelnen Formular der Steuererklärung Hilfestellungen. Schon beim Mantelbogen, in dem die persönlichen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindung und die Art der Einkünfte, erfragt werden, gibt die Ausfüllhilfe Ratschläge, welche Angabe in welches Kästchen gehört. Ebenso weist die Software darauf hin, dass die Anlage N von jedem Arbeitnehmer in Deutschland ausgefüllt werden muss. Hierhin gehören die Angaben zum Bruttoarbeitslohn und die dazugehörigen Abzüge. Um diese Anlage ausfüllen zu können, benötigt der Steuerzahler die Lohnsteuerbescheinigung, die er zum Anfang eines jeden Jahres vom Arbeitgeber erhält. Auch die Anlage Kind ist ein wichtiges Formular der Steuererklärung, denn hier müssen das Alter des Kindes, die Freibeträge und die Ausgaben für die Betreuung eingetragen werden. In den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind zudem die Anlagen für die Altersvorsorge und die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen.

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