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Was gilt es steuerlich beim Handel mit binären Optionen zu beachten?

Viele Menschen sind daran interessiert, im Alter den gleichen Wohlstand zu genießen, wie in jungen Jahren. Daher ist eine Altersvorsorge, jenseits der gesetzlichen Möglichkeiten, für viele Menschen sehr wichtig, ja sogar unverzichtbar geworden.

Es gibt viele Möglichkeiten, aktiv Altersvorsorge zu betreiben. Eine davon ist in eine Geldanlage zu investieren. Auch der Börsenhandel und das Trading, beispielsweise auf der Plattform Forex, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dies liegt vor allem daran, dass sich das Handeln an sich hier einfach gestaltet. Der Anleger investiert in Aktien, beobachtet diese und handelt dann mit ihnen.

Jedoch ist das Trading nicht ohne entsprechendes Fachwissen möglich. Der Interessent sollte die Situation auf den Börsenmärkten kennen, damit er seine Wertpapiere immer zum richtigen Zeitpunkt gewinnbringend weiterverkaufen respektive neue Wertpapiere erwerben kann. Auch rechtlich gibt es beim Handel mit binären Optionen einiges zu beachten. Was die steuerliche Einordnung angeht, so gibt es noch zahlreiche Gesetzeslücken, die einer Klärung bedürfen. Im Moment ist es noch so, dass Gewinne, die durch den Handel mit binären Optionen erzielt werden, bei der Steuererklärung ebenso angegeben werden müssen, wie es auch bei anderen Produkten der Fall ist.

Welche Gewinne werden berechnet

So werden nicht alle Gewinne aus dem Trading vom Finanzamt beanstandet. Lediglich die erzielten Gewinne, die aus Dividenden und Zinsen stammen, werden bei der Berechnung herangezogen. Insgesamt handelt es sich um einen prozentualen Wert von ca. 26 Prozent, die vom Trader bei der Steuererklärung abgeführt werden müssen. Ist der eigene Einkommenssatz jedoch niedriger als üblich, dann können Änderungen für die Abführung der erzielten Gewinne daraus hervorgehen. In Deutschland ist der Handel so geregelt, dass die Banken direkt nach dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Optionen, die steuerliche Abführung übernimmt. Allerdings passiert dies nur, wenn der Verkauf wirklich auch gewinnbringend vonstattengegangen ist. Wurden die Steuern bereits gezahlt und der Verkauf hat sich als Verlustgeschäft erwiesen, dann ist es dem Broker zudem möglich, Geld vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Jedoch gehen mit dieser in Deutschland angewendeten Regelung auch Probleme einher. Durch die sofortige Versteuerung der Verkaufswerte kann es zu Minderungen der Kapitalwerte kommen. Vor allem Trader, die täglich handeln, erzielen so oftmals geringere Gewinne.

Bildquelle: internethdcmedia; flickr

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