Sind Steuern auf Zinserträge verpflichtend?
Geldanlagen sind schon lange nicht mehr nur für Großverdiener interessant. Wer ein Haus bauen will oder sein Gespartes nicht mühselig mit den geringen Zinsen des Sparbuchs vermehren möchte, sucht nach Anlagen, die das Kapital schnell vermehren. Dass Geld arbeiten muss, um sich zu vermehren, ist hinlänglich bekannt, doch wer gute Zinsen einnimmt, kann nicht immer jeden Euro davon behalten. Natürlich freut sich jeder Sparer, wenn seine Anlage gut verzinst wird und damit große Erträge anfallen, doch nur bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Zinserträge auch steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag, wie der Sparerfreibetrag seit dem 1. Januar 2009 genannt wird, liegt für Ledige bei 801 Euro im Jahr. Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, können bis zu 1.602 Euro im Jahr an Zinsen einnehmen ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. In diesem Sparerfreibetrag für Eheleute sind allerdings bereits die Werbungskosten von 102 Euro enthalten, die bei der Einkommenssteuererklärung die Steuerlast senken können. Liegen die Zinserträge unter den genannten Grenzen, bleiben sie steuerfrei. Darüber jedoch müssen die Zinserträge von jeder Anlage versteuert werden. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung werden sämtliche erzielten Zinserträge angegeben und wenn kein Freistellungsantrag vorliegt, muss das Kreditinstitut die Steuern automatisch abführen. Da Kinder ebenfalls einen Freibetrag haben, können Eltern in bestimmten Fällen auch Anlagen auf sie übertragen und so die Steuerlast legal senken. Allerdings sollte man vor jeder Anlage ein ausführliches Gespräch mit dem Anlageberater führen und dabei die persönlichen Fakten komplett durchleuchten. Nur so lassen sich die Steuern auf Zinserträge bereits im Voraus errechnen und man muss nicht mit einem bösen Erwachen rechnen sobald der Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr im Briefkasten liegt.