Rechtsstreit bei Anordnung einer MPU
Als Autofahrer ist man schnell in einen Rechtsstreit verwickelt, der meist sehr kostenintensiv ist – besonders dann, wenn er vor Gericht kommt. Die Anwaltskosten sind, wie auch die Gerichtskosten in der Regel sehr hoch. So ein Rechtsstreit kann vor Gericht enden, wenn der Autofahrer die Promillegrenze nicht einhält. Meist ist nach dem Gerichtsverfahren der Führerschein weg. Bevor der Autofahrer die Fahrerlaubnis wieder bekommt, muss er zum sogenannten “Idiotentest” oder wie der Test in der Fachsprache heißt: “medizinisch-psychologische Untersuchung” kurz MPU. Für die Kosten, die beim Rechtsstreit entstehen bzw. entstanden sind kommt die Verkehrs Rechtsschutz Versicherung auf sofern der Autofahrer einen derartigen Schutz abgeschlossen hat. Um die medizinisch-psychologische Untersuchung kommt der Autofahrer in der Regel nicht herum. Es ist eine Untersuchung, für die am Ende ein Gutachten erstellt wird das aussagen soll ob der Teilnehmer dieser Untersuchung für das Führen eines Kraftfahrzeuges psychisch und physisch geeignet ist.
Bei der Untersuchung wird der Psychologe ein persönliches Gespräch mit dem Verkehrsteilnehmer suchen. Sollte dieser zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren haben so geht der Psychologe in der Regel davon aus dass eine Trinkgewöhnung in nicht unerheblichem Maße vorlag. Entsprechend werden auch seine Maßnahmen sein, damit der Verkehrsteilnehmer in der Lage sein wird, Probleme anders zu lösen als durch die Flucht in den Alkohol. Auf alle Fälle wird zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem Psychologen eine Vertrauensbasis aufgebaut, die dem Verkehrsteilnehmer hilft, seine Fehler in Bezug auf sein Fahrverhalten einzusehen.
Nicht nur Autofahrer, die in einen Rechtsstreit oder ein Gerichtsverfahren verwickelt werden, dürfen an der medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen, sondern auch die Autofahrer, deren Punktekonto in Flensburg ausgeschöpft ist. Wichtig zu wissen ist allerdings, wenn der Führerschein per Gerichtsurteil entzogen wurde, ist die Fahrerlaubnis erloschen. Ein neuer Führerschein muss dann beantragt werden, wobei meist vor Erteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung vorausgeht. Zu beachten ist, dass während der Sperrfrist der Verkehrsteilnehmer nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf, d. h., er darf nicht am Steuer eines Kraftfahrzeuges sitzen und das Fahrzeug lenken.
Als Verkehrsteilnehmer sollte man sich versicherungstechnisch absichern, damit man beim Rechtsstreit nicht auf den hohen Kosten sitzen bleibt. Diese Absicherung ist in jeder Rechtsschutzversicherung beinhaltet und gilt sowohl für den Autofahrer und Versicherungsnehmer als auch für die Familienmitglieder. Die Versicherung ist nicht teuer, schützt aber vor hohen Kosten im Falle eines Rechtsstreites bzw. eines Gerichtsverfahrens.