Die Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung im Überblick

Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, der kann jederzeit in eine Unfallsituation verwickelt werden. Dabei kommt es gar nicht selten vor, dass die Unfallschuld nicht eindeutig geklärt werden kann und dass die ganze Sache vor Gericht landet. Freuen kann sich, wer für diesen Fall mit einer Verkehrsrechtschutzversicherung vorgesorgt hat. So halten sich zumindest die finanziellen Aufwendungen in Grenzen, da ein Großteil der Kosten durch die Versicherung übernommen wird. Durch den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung entgeht man der Gefahr, aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf sein Recht verzichten zu müssen.

Welche Kosten werden übernommen

Vor dem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte stets sehr genau geprüft werden, welche Kosten durch die Versicherung reguliert werden. In jedem Fall übernommen werden die Kosten des eigenen Anwalts sowie die anfallenden Gerichtskosten. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für Zeugen oder Sachverständige. Falls erforderlich, werden auch die Kosten der Gegenpartei durch den Verkehrsrechtsschutz übernommen. Dazu sollte in jedem Fall auch eine mögliche Strafkaution durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung gestellt werden. Dies geschieht zumeist in Form eines zinslosen Darlehens. So kann der Versicherungsnehmer bei einem Strafverfahren im Ausland eine Inhaftierung verhindern. Sinnvoll ist zudem, wenn der Verkehrsrechtsschutz auch die Kosten für einen Mediator übernimmt. In vielen Fällen lässt sich so ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Richtige Versicherungssumme wählen

Ein wichtiges Kriterium beim Verkehrsrechtsschutz ist auch die vereinbarte Deckungssumme, denn alle darüber hinausgehenden Kosten müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Empfehlenswert ist deshalb eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro. Eine mögliche Strafkaution sollte in jedem Fall bis zu 100.000 Euro abgedeckt werden.

Abschluss separat oder zur Autoversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird von den meisten Versicherern auch als separate Police angeboten. Dazu besteht bei vielen Assekuranzen die Möglichkeit, den Verkehrsrechtsschutz in die KFZ-Versicherung zu integrieren. Versicherungsnehmer sollten jedoch bedenken, dass Rechtsstreitigkeiten mit dem eigenen Anbieter nicht durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Zudem muss diese Variante nicht immer auch am günstigsten sein. Aufgrund des großen Angebots an Rechtsschutzversicherungen ist ein genauer Preis- und Leistungsvergleich daher in jedem Falle angeraten.

Wer ist alles mitversichert?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt in erster Linie für den Versicherungsnehmer selbst. Dies kann sowohl der Halter wie auch der Fahrer oder ein Insasse des Fahrzeugs sein. Darüber hinaus sind auch alle weiteren Fahrer und Insassen mitversichert, die das Fahrzeug mit Erlaubnis des Eigentümers nutzen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich die Personen, welche unberechtigterweise mit dem Fahrzeug fahren oder mitfahren.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Der Versicherungsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt generell für das auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeug. Dazu kann auf Wunsch auch die Nutzung von weiteren Fahrzeugen versichert werden. Diese müssen dann nicht zwangsläufig auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. So besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, gemietete Fahrzeuge in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Für den Fall, das zusätzlich noch ein Anhänger gemietet wurde ist dieser ebenfalls versichert.

Nicht nur für Autofahrer empfehlenswert

Der Verkehrsrechtsschutz tritt immer dann ein, wenn ein Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet werden soll. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein Gerichtsverfahren nach einem Unfall handeln. Möglich ist beispielsweise auch eine Geldbuße aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, mit welcher man nicht einverstanden ist und deshalb dagegen vorgehen möchte. Dazu spielt es auch keine Rolle, in welcher Form der Versicherte am Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann als Führer eines Fahrzeugs, als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels sein. Zu den Leistungen des Verkehrsrechtsschutzes gehört die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen ebenso wie die Verteidigung in Strafverfahren oder bei Führerschein-, Kfz- und Kfz-Steuer-Streitigkeiten.

Der Verkehrsrechtsschutz ist bei den meisten Versicherern auf Deutschland und das europäische Ausland und die Mittelmeeranliegerstaaten begrenzt. Bei einigen Assekuranzen sind zudem auch die Kanarischen Inseln sowie die Insel Madeira eingeschlossen. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz bei den meisten Anbietern jedoch auch weltweit ausgeweitet werden. Sollten der Versicherungsnehmer oder sein Anwalt vor einem ausländischen Gericht erscheinen müssen, so werden in diesem Fall sogar die Reisekosten durch den Verkehrsrechtschutz übernommen.

Bildquelle: pixabay.com

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