Hat man auch bei befristeten Arbeitsverträgen ein Recht auf Mutterschutz?

Generell gilt auch für Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag der Mutterschutz, allerdings nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Während dieses Zeitraums gelten dieselben Regeln und Bestimmungen wie für unbefristet beschäftigte werdende Mütter.

Dies gilt sowohl für die Einschränkungen bezüglich der erlaubten Tätigkeiten im Betrieb als auch für den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Lohnfortzahlungen seitens des Arbeitgebers. Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist also auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag der Mutterschutz in vollem Umfang gewährleistet, sodass die Schwangere und das ungeborene Kind gegen Schädigungen durch ungeeignete Arbeiten sowie finanzielle Ausfälle abgesichert sind.

Regelungen, falls der befristete Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet

Der vertraglich vereinbarte Termin zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist auch für schwangere Frauen bindend. Somit umfasst ein befristeter Arbeitsvertrag den Mutterschutz nur bis zum regulären Ende der Laufzeit. Das Mutterschaftsgeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen an Pflichtversicherte und freiwillige Versicherte bezahlt wird, bleibt von dieser Regelung unberührt und wird anspruchsberechtigten Frauen in jedem Fall gewährt.

Bei Frauen, deren Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist gewährleistet, dass die werdende Mutter nicht aufgrund der regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn der befristete Arbeitsvertrag während des Mutterschutzes ausläuft?

Abgesehen von dem Recht auf Mutterschutz ist in Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen auch das Mutterschaftsgeld für werdende Mütter von großem Interesse. So stellt sich immer wieder die Frage, inwiefern ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, falls der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt des Kindes ausläuft. Maßgebend sind in diesem Zusammenhang die im Mutterschutzgesetz geregelten Schutzfristen. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet üblicherweise acht Wochen nach der Geburt.

Hinsichtlich eines befristeten Arbeitsvertrages ist die Schutzfrist von besonderer Bedeutung. Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn der Schutzfrist, hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Läuft der befristete Arbeitsvertrag dahingegen während der Schutzfrist aus, hat die Mutter vollen Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung im Mutterschutz.

Was passiert, wenn der befristete Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet?

Dass auch Arbeitnehmer/innen mit einem befristeten Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Elternzeit haben, steht außer Frage. Viele Mütter und Väter beschäftigt allerdings die Frage, was geschieht, wenn der Arbeitsvertrag während der Elternzeit ausläuft. Eine Verlängerung aufgrund der Elternzeit erfolgt nicht, so dass es durchaus sein kann, dass das befristete Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet. Ist dies der Fall, sollten Arbeitnehmer frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und mögliche Lösungen erörtern. In der Regel ist es jedoch ratsam, sich bei Zeiten auf die Suche nach einem neuen Job zu begeben, der nach der Elternzeit beginnt. Ansonsten ist die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle. Dort kann man sich arbeitssuchend melden und erhält gegebenenfalls nach der Elternzeit Arbeitslosengeld.

Obgleich das deutsche Arbeitsrecht für den Mutterschutz und die Elternzeit besondere Regelungen umfasst, verhindert es nicht, dass ein befristeter Arbeitsvertrag gegebenenfalls auch während der Elternzeit endet. Allerdings macht es mitunter Sinn, im Falle eines Falles einen Rechtsanwalt zu konsultieren und gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Befristung einzuklagen.

Mutterschutz bei Befristung – Besteht Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?

Das deutsche Arbeitsrecht lässt Kündigungen im Mutterschutz in der Regel nicht zu und lässt der Mutter somit einen besonderen Schutz zuteilwerden. Grundsätzlich hat der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses Bestand. Ein befristeter Arbeitsvertrag steht dem Mutterschutz somit nicht im Wege. Allerdings bedarf es hier gar keiner Kündigung, weil das Arbeitsverhältnis automatisch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt endet. Eine Schwangerschaft oder ein bestehender Mutterschutz ändert daran nichts.

Gibt es eine Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft mit befristetem Arbeitsvertrag?

Eine Befristung sorgt zwar für einige Tücken in Zusammenhang mit dem Mutterschutz, aber eine Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft schließt sie keineswegs aus. Solange das vertragliche Arbeitsverhältnis gilt, kann der Arbeitgeber diesbezüglich in die Pflicht genommen werden.

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