Infos zum Mutterschutzgesetz

Für viele Frauen ist es inzwischen schon fast selbstverständlich, dass sie während der Schwangerschaft und auch kurze Zeit nach der Entbindung arbeiten. Trotzdem haben auch Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Sie sollten sich in ihren Rechten auskennen und natürlich auch wissen, welche Verpflichtungen ihnen und ihrem Arbeitgeber daraus entstehen. Partizipieren vom Mutterschutz, können alle Arbeitnehmerinnen, die irgendeine Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis ausüben, oder ein soziales Jahr oder ein Praktikum leisten.

Arbeitgeber rechtzeitig informieren

Müssen Arbeitgeber informiert werden? Diese Frage sollte mit „JA“ beantwortet werden, denn in dem Moment der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid weiß, ändert sich die komplette Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Regelungen aus dem Mutterschutz eingehalten werden. Einige Punkte sind zum Beispiel:
  • der Schutz vor Kündigungen
  • Beschäftigungsverbote
  • festgelegte Schutzfrist oder
  • Regelungen zur Bezahlung
Schwangere Angestellte dürfen weder während der Schwangerschaft, noch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt gekündigt werden. Eine Kündigung kann nur noch ausgesprochen werden, wenn die zuständigen Verwaltungsbehörden zustimmen. Jeder Art der Kündigung, egal ob fristlose oder ordentliche Kündigung, ist davon betroffen. Spricht der Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung aus, kann sich die werdende Mutter innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht darüber beklagen.

Schutz bei Schwangerschaften

Der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Babys haben einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb gibt es ein Beschäftigungsverbot für verschiedene Arbeitsleistungen. Die Arbeitsleistungen, die von der Arbeitnehmerin zu erbringen sind, richten sich nicht mehr nach dem Arbeitsvertrag sondern nach dem Mutterschutzrecht. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er mögliche Gefahren ermitteln muss um notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Hitze- und Kälteeinwirkungen, Stöße und Erschütterungen, aber auch der Umgang mit Chemikalien oder Krebs erregenden Stoffen. Schwangere dürfen nicht zu lange stehen und hohe körperliche Belastungen müssen vermieden werden. Dazu gehört auch das Heben von Lasten, die mehr als fünf Kilo wiegen.

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