Aktuelle Rechtstipps

Wenn es um juristische Belange geht, ist guter Rat teuer, denn der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar kann mit nicht unerheblichen Gebühren einhergehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich nicht aus finanziellen Gründen abhalten lassen und den juristischen Beistand eines erfahrenen Experten zu schätzen wissen. All diejenigen, die sich dessen bewusst sind und zugleich aber dennoch den Wunsch verspüren, selbst ein zumindest grundlegendes Rechtswissen aufzubauen, können von den Rechtstipps hier auf zuRecht.de profitieren. Auch als juristischer Laie kann man sich den einen oder anderen Tipp zu Herzen nehmen und so vielleicht ohne großen Aufwand eine bessere Ausgangssituation oder mehr Rechtssicherheit erreichen.

Rechtstipps aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und zu diversen Themen stellt Ihnen zuRecht.de online zur Verfügung. Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Recht werden so laienverständlich beleuchtet. Aktuelle Entscheidungen sowie die grundlegende Rechtslage bilden die Basis unserer Rechtstipps. Falls Sie rechtliche Fragen haben und sich erst einmal in Eigenregie informieren möchten, bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sind Sie hier auf zuRecht.de an der richtigen Adresse und sollten unsere Rechtstipps nutzen. Anhand der Informationen können Sie eine solide Basis schaffen und Ihre eigene Situation etwas besser einschätzen. Auch als Vorbereitung und/oder Hilfestellung für den nächsten Anwaltstermin sind unsere Rechtstipps bestens geeignet.

  • Home

Göttingen (Deutschland), 21.09.2012 – Das Landesgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 44 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde in 30 Fällen schuldig gesprochen, seine Patentochter sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll der Mann, aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit, anschließend in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann über Jahre hinweg an seiner Patentochter, welche bei dem ersten Missbrauch sechs Jahre alt war, sexuell verging und sie dabei schwer erniedrigte und misshandelte. Der 44-Jährige hatte seine Taten auf Videos festgehalten, welche von den Behörden sichergestellt wurden. Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter wurden jeweils elf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Gefängnisstrafe.

Quelle: Wikinews

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 03.07.2012 – Mehr als acht Jahre nach der Übertragung des Super-Bowl-Finales 2004 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung der „bekleidungstechnischen Fehlfunktion“ von Janet Jackson gezogen. Der Supreme Court lehnte es ab, sich mit dem Einspruch der Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) gegen die Entscheidung eines früheren Gerichtsverfahrens zu befassen. Im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk war die von der FCC verhängte Strafe in Höhe von umgerechnet etwa 550.000 Dollar verworfen worden, weil die Strafe „willkürlich und unberechenbar“ verhängt worden sei.

Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, John Roberts, der sich der Mehrheitsentscheidung angeschlossen hatte, hob in seiner abweichenden Begründung hervor, dass „künftige ‚bekleidungstechnische Fehlfunktionen‘ durch die Gründe der niederen Instanz nicht geschützt werden“.

Beim Auftritt von Janet Jackson und Justin Timberlake während der Halbzeitpause des Footballfinales war einige Sekunden lang die entblöste Brust Jacksons zu sehen gewesen, als Timberlake am Oberteil ihrer Kleidung hängen geblieben war. Der als „Nipplegate“ bekannt gewordene Zwischenfall führte dazu, dass seitdem Liveübertragungen von Sportereignissen und Preisverleihungen in den USA mit einer Zeitverzögerung von einigen Sekunden übertragen werden, um dem Regisseur Gelegenheit zu geben, anstößiges Verhalten auszublenden.

Luxemburg (Luxemburg), 18.02.2012 – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass soziale Netzwerke nicht verpflichtet sind, Filtersysteme zu entwickeln, mit denen die Verbreitung illegaler Musikdownloads verhindert wird. Der belgische Musikrechte-Verwerter SABAM hatte vor dem Gerichtshof geklagt, um durchzusetzen, dass die niederländische Internetplattform Netlog zur Entwicklung eines solchen Filtersystems verpflichtet wird. Die Luxemburger Richter lehnten diese Klage ab.

In der Urteilsbegründung gaben die Richter mehrere Gründe für ihre Entscheidung an. Zum einen würde dadurch eine permanente Überwachung aller Nutzer und solcher sozialen Netzwerke geschaffen, und diese würden identifiziert. Eine solche Maßnahme verstoße jedoch gegen die EU-Richtinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zum anderen sei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Urheberrechte und dem Schutz der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte zu beachten. Eine solche präventive Überwachung durch ein Filtersystem verstoße gegen das Recht des freien Empfangs und der freien Sendung von Informationen. Außerdem werde das Grundrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten verletzt, meinten die Richter. Darüberhinaus sah das Gericht in der Forderung SABAMs eine erhebliche einseitige Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Beklagten, da diese das Filterungssystem auf eigene Kosten hätten einrichten sollen.

Beobachter sehen in dem Luxemburger Urteil eine Stärkung der Freiheit sozialer Netzwerke. Nach Ansicht des Kölner Medienrechtsanwaltes Christian Solmecke gibt das Urteil auch sogenannten One-Click-Hostern Aufwind. „Bislang haben einige Gerichte in Deutschland, etwa das OLG Köln, die Meinung vertreten, dass solche globalen Filtersysteme selbst dann eingeführt werden müssten, wenn dadurch das Geschäftsmodell eines Hosting-Anbieters gefährdet würde. Diese Urteile dürften nun nicht mehr haltbar sein.“ Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung des Verbands der deutschen Internet-Wirtschaft Eco, begrüßte das Urteil, da es Rechtssicherheit für europäische Provider bringe. Es bestätige ausdrücklich, dass Provider nicht für Inhalte haften würden, von denen sie keine Kenntnis hätten.

Auswirkungen dürfte das Urteil auch auf das umstrittene internationale Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben. In dem Abkommen, das von den meisten EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, ist vorgesehen, dass die Behörden Provider dazu zwingen können, Kundendaten offenzulegen. Die Ratifizierung des Abkommens ist in den letzten Tagen aufgrund weltweiter öffentlicher Proteste ins Stocken geraten.

Quelle: Wikinews

Paris (Frankreich), 02.01.2012 – Der europäische Flugzeugbauer Airbus ist vom französischen Kassationsgerichtshof zur Zahlung von 18.000 Euro Schadensersatz an einen erfolglosen Bewerber um einen Arbeitsplatz verurteilt worden. Das höchste ordentliche Gericht in Frankreich hat damit die Rechtsauffassung des Appellationsgerichts Toulouse bestätigt.

Ein aus Algerien stammender Franzose hatte sich um eine befristete Stelle als Werkzeugmacher in einem der Airbus-Werke in Toulouse beworben. Das Unternehmen akzeptierte später einen anderen Bewerber mit der Begründung, dieser verfüge über ein höherwertiges Diplom. Der Kläger argumentierte dagegen, es handele sich offensichtlich um Rassendiskriminierung, da ein solches Diplom laut Ausschreibung überhaupt kein Einstellungskriterium gewesen sei. Bezüglich der zulässigerweise in die Abwägung einzubeziehenden Kriterien sei er dem gewählten Bewerber nicht unterlegen gewesen. Damit bleibe nur sein arabischer Nachname als Grund für seine Zurückweisung übrig.

So vielfältig wie in Deutschland Unternehmen und Jobs sind, so vielfältig sind auch die Probleme, die sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben können. Nicht selten ist eine Kündigung der Grund warum Arbeitnehmer einen rechtlichen Beistand suchen, aber auch Lohnkürzungen oder Abmahnungen können dazu führen, dass Angestellte wissen wollen, was ihr Boss darf und was nicht.

Das Arbeitsrecht ist eingebettet in mehrere Gesetzbücher

Trotz vielseitiger Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, in dem alle Regelungen zusammengefasst werden können. Deshalb lassen sich Fragen zum Arbeitsrecht nur anhand der anderen Gesetzbücher beantworten und hier beginnt für viele Arbeitnehmer das Problem. Welche Gesetze können in ihrem konkreten Fall angewendet werden und wo kann man sie nachlesen? Auch Rechtsanwälte müssen sich erst durch viele Bücher wühlen, wenn sie keine Spezialisierung haben und daher lohnt sich der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kann nach Kenntnis der Fakten oft schnell sagen, welche Paragraphen in einem Problemfall eine Rolle spielen und natürlich weiß er auch, wo die Grenzen von Arbeitgebern liegen, was fristlose Kündigungen oder andere einschneidende Maßnahmen anbelangt. Brauchen Arbeitnehmer einen schnellen Rat, so kann das Internet zwar erste Anhaltspunkte liefern und im Netz gibt es auch Plattformen, auf denen Anwälte Fragen beantworten, aber wenn es um die eigene Existenz geht, lohnt sich der Gang zum nächsten Fachanwalt. Passende Adressen findet jede Suchmaschine und falls im erreichbaren Umkreis kein Spezialist ansässig ist, kann eine Beratung auch über das Telefon erfolgen.

Fristen auf jeden Fall einhalten

Der Gesetzgeber sieht in der Regel verschiedene Fristen vor, innerhalb derer ein Widerspruch erfolgen muss. Wenn Arbeitnehmer also eine fristlose Kündigung erhalten oder andere einschneidende Maßnahmen ergriffen wurden, sollten sie schnell reagieren. Auch wenn es Streit wegen der Anzahl der Urlaubstage gibt oder eine plötzliche Versetzung droht, gilt es die Fristen zu wahren und sich schnell zu informieren.

Der Warenverkauf über das Internet nimmt zu. Allerdings sind nicht alle Händler seriös oder sorgfältig. Mit dem zunehmenden Warenverkehr häufen sich auch Meldungen unzufriedener Kunden. Das bedeutet nicht, dass es sich in jedem Fall um einen Betrug handelt. Vielmehr sind Kunden nach dem Kauf einer Ware unzufrieden mit deren Qualität oder haben bei einem anderen Händler ein günstigeres Angebot gefunden. In anderen Fällen nutzen Händler rechtliche Lücken oder zeigen sich von Beschwerden unbeeindruckt. Sollten die Verbraucherrechte für Kunden im Internet noch weiter gestärkt werden?

Regel wie beim Ladenkauf

Im Internet gelten zunächst die Regeln, die im Einzelhandel bei einem Ladenkauf auch gelten. Zunächst kann ein Käufer von einem Kauf innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zurücktreten, indem er dies dem Verkäufer schriftlich mitteilt und die Ware zurücksendet. Bedacht werden sollten dabei die Transportkosten und die Möglichkeit, dass eine Ware nicht mehr ihren Originalzustand hat, was bei der Rücküberweisung des Kaufbetrags zu Abzügen führen kann.

Sorgfältig kaufen

Weiter müssen Online-Händler den Kunden über die Qualität einer Ware informieren und sind abhängig vom Produkt dazu verpflichtet, diese auch zu vermitteln. Seriöse Verkäufer hochwertiger Waren sind bereits im Interesse ihrer Kunden daran interessiert, im Interesse ihres Verkauferfolgs den Kunden umgangreich zu informieren und entsprechend detaillierte Fotos zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde in der Lage ist, entsprechende Mängel durch ein Bild glaubhaft zu machen, kann er Ersatz verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen

Auch die AGB müssen dem Kunden zur Verfügung stehen und dem geltenden Recht entsprechen. Allerdings sollte der Kunde beim Erstkauf diese auch lesen, denn wenn er ihnen zugestimmt hat, kann er in der Regel kein Entgegenkommen erwarten, außer die AGB verstoßen gegen geltendes Recht. Gerade wer ausschließlich über den Preis kauf, geht ein hohes Risiko ein.

Das Problem sind also weniger die Verbraucherrechte, sondern deren Kenntnis und deren Durchsetzung. Gerade wer auch im Ausland shoppt, dürfte im Schadensfall Schwierigkeiten haben, sein Recht durchzusetzen. Daher sollten nicht alle Waren im Internet gekauft werden und Kunden sollten sich vor dem Kauf informieren. Denn die Sorgfaltspflicht gilt für beide Seiten.

Bei privaten Urlaubsreisen und bei Geschäftsreisen wird häufig die Übernachtung im Hotel gewählt. Für Geschäftsreisende ist ein Hotelzimmer recht praktisch, vor allem dann, wenn es im Zentrum liegt und der Tagungs- oder Besprechungsort gut erreichbar ist. Auch bei Städtereisen sind Hotels eine gute Option, ebenso für Pauschalurlaube und Wellnessreisen. Für die Dauer des Aufenthalts ist das Zimmer im Hotel praktisch der Ersatz für das Zuhause. Und genau hier liegt manchmal auch ein Problem. Denn während man sein Zuhause in der Regel einbruchsicher geschützt hat, muss man sich im Hotel auf die Sicherheitsvorkehrungen des Hoteliers verlassen. Das gilt auch für die Wertgegenstände im Zimmer.

Diebstahl im Hotel

Tresore sind für viele Menschen in ihrem Haus keine Besonderheit mehr. Sie lagern darin ihr Bargeld, ihren Schmuck, wichtige Dokumente oder auch Waffen. Für die Dauer des Aufenthalts in einem Hotel muss man mit dem Hotelsafe vorliebnehmen, alternativ gibt es im Zimmer einen Zimmertresor oder einen Wandsafe. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn Wertgegenstände aus dem Hotel entwendet werden? Grundsätzlich sollten Wertgegenstände immer im Hotelsafe eingeschlossen werden. Das Zimmer muss beim Verlassen geschlossen und darf keinesfalls offen gelassen werden. Sollte dennoch ein Diebstahl geschehen, muss der Hotelgast sofort die Hotelleitung informieren und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Protokoll wird später für die Versicherung benötigt.

Haftung für Wertgegenstände im Hotel

Wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, dann tritt diese ein, wenn aus dem Zimmer- oder Hotelsafe etwas gestohlen wird. Wer keine Versicherung hat, bleibt bei einem einfachen Diebstahl auf dem Schaden sitzen, denn wenn der Dieb nicht ertappt wird, kann man ihn auch nicht haftbar machen. Wenn allerdings das Hotel seine Sicherungspflicht vernachlässigt und damit groß fahrlässig gehandelt hat, muss es haften. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Zimmersafe nicht ausreichend befestigt ist oder wenn der Schlüssel zum Hotelsafe an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt wurde. Bei direkter Buchung im Hotel, haftet der Hotelier, handelt es sich um eine Urlaubsreise, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, dann ist dieser der Vertragspartner.

Die Vollmacht ist ein viel benutzter Begriff auch im Alltag. Doch kaum einer ist sich darüber im Klaren welche Bedeutung wirklich hinter diesem Begriff steckt. Im juristischen Bereich bedeutet Vollmacht nämlich weit mehr als man im Umgangssprachlichen gewohnt ist. Gerade in gewissen Lebensbereichen oder -Abschnitten kann eine Vollmacht von ungeheurer Wichtigkeit sein und kann lebensverändernde Wirkungen haben.

Eine Vollmacht ist in aller Regel eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, welche grundsätzlich Formfreiheit genießt. Das bedeutet, die Vollmacht kann sowohl als Schriftstück als auch mündlich erteilt werden. Große Bedeutung genießt in dem Zusammenhang der Grundsatz “Treu und Glauben” (§ 242 BGB), nach welchem alle Rechtsgeschäfte – also auch die Vollmacht – vom Bevollmächtigten so auszulegen sind, dass sie diesem Vertrauensprinzip entsprechen. Eine böswillige oder bewusst mutwillige Auslegung ist demnach nicht zulässig. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand einen anderen zum Kauf einer Backware bevollmächtigt dieser Beauftragte jedoch den kompletten Bäckerladen aufkauft. Überschreitet der Vertreter seine Befugnis, so handelt er ohne Vollmacht und der Erfüllungsanspruch des Dritten gegenüber dem Vollmachtgeber kommt nicht zustande; gemäß dem oben genannten Beispiel: Der Kauf des kompletten Backwarensortimentes des Bäckerladens kommt rechtmäßig nicht zustande). Die Ausnahme gilt, wenn der Vollmachtgeber nachträglich das Geschäft genehmigt (dem Aufkauf der Bäckerei-Sortiments zustimmt).

Wer einen großen Teil seiner Freizeit im Gericht verbringt dem wird sicher schon aufgefallen sein, dass sehr viele Anwälte eine weiße Krawatte tragen. Tatsächlich ist es so, dass Anwälte, die eine Strafsache verteidigen in den meisten Fällen eine weiße Krawatte wählen, während Anwälte, die Zivilrechtssachen vertreten, auch gern zu farbigen Krawatten greifen. Das liegt ganz sicher nicht nur daran, dass die weiße Krawatte so gut zur schwarzen Robe passt. Nicht jeder Anwalt hält sich allerdings daran.

Können Anwälte auch kreativ mit der Robe sein?

Zum Teil wird die Krawattenregel sogar unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern gehandhabt. Manche Bundesländer achten streng darauf, dass die Krawatte weiß ist, während in anderen Bundesländern die Farbe der Krawatte keine Rolle spielt. Dort muss vielmehr jeder Anwalt für sich selber entscheiden, ob er sich an Traditionen hält, oder lieber die Krawatte nach eigenem Geschmack wählt.

Stil und Geschmack zeigen, denn der Handel bietet die unterschiedlichsten Krawatten in vielen verschiedenen Farben an. Immer noch sehr häufig verwendet werden einfarbige Krawatten, wie zum Beispiel in der Farbe weiß wobei man sagt hingegen die Krawatte anthrazit geht auch. Beide Farben stehen für vornehme Zurückhaltung, sind aber gleichzeitig auch elegant. Der Vorteil bei solchen Farben ist die Tatsache, dass sie zu fast jedem Hemd und zu jedem Outfit passen. Da spielt es keine Rolle, ob das Hemd farbig ist oder vielleicht bunte Muster hat, diese Krawatten passen immer.

Weiße Krawatten sind nicht nur typische Krawatten für den Anwalt, sondern auch im Handarbeitsgeschäft lassen sich weiße Krawatten finden. Ganz beliebt sind sie bei allen, die sich auf Seidenmalerei spezialisiert haben. In dieser Technik entstehen die schönsten Krawatten, die auch noch den Vorteil haben das sie einmalige Unikate sind. Was kann es für einen Krawattenträger für ein schöneres Geschenk geben, als eine Krawatte, die es so auf der ganzen Welt sicher nur einmal gibt.

Seitdem der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen wurde, gibt es immer wieder Streit darüber, wie der Netzausbau für die erneuerbaren Energien erfolgen kann. Um diesen zu beschleunigen, wurde von der Bundesregierung das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Durch die in dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen soll insbesondere die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Zusätzlich soll auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht sowie die Voraussetzungen für Investitionen verbessert werden. Beschlossen wurde hier explizit ein bundeseinheitliches und vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen, welche nach den Plänen künftig einen großen Teil der benötigten Energie liefern soll. Was jedoch in der Theorie durchaus wohlklingend ist, kann für den Stromverbraucher teuer werden. Die Kosten für Strom werden vermutlich auch in den nächsten Jahren deutlich nach oben gehen. Schon jetzt gibt es große Preisunterschiede zwischen den Anbietern, wie man online einfach prüfen kann.

Verbraucher zahlt Netzausbau mit

Bereits seit Längerem ist bekannt, dass der Ausbau der Windparks auf See nur sehr schleppend vorankommt. Zum einen fehlt es am Ausbau der Netze und zum anderen herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, wer bei einer Verzögerung des Stromtransports für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministers sehen eine Haftungsregelung vor, bei denen die Kosten auf den Stromverbraucher umgelegt werden sollen. Der Minister hat insbesondere die Länder angemahnt, den Netzausbau künftig noch stärker voranzutreiben. Sofern es nicht gelingt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, so drohen, seiner Ansicht nach, ernsthafte Probleme für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um dies zu verhindern, wird aller Voraussicht nach künftig wohl auch der einzelne Stromkunde noch stärker zu Kasse gebeten werden müssen. Verbraucher sollten sich daher auf höhere Strompreise einstellen und explizit aus diesem Grund wird es in Zukunft wohl auch noch wichtiger werden, regelmäßig die zur Verfügung stehenden Stromanbieter zu vergleichen. Auf diese Weise lassen sich in den meisten Fällen wenigstens teilweise Einsparungen bei den Stromkosten erzielen.